Ist Bitcoin Trader seriös? Warnung, Erfahrungen und was du jetzt wissen musst

Zuletzt aktualisiert: 8. September 2026 · Autor: Alex Merten

Betrugswarnung · Fake-Trading · Behördenquellen

Zu dem unter dem Namen Bitcoin Trader beworbenen Angebot gibt es eine namentliche Meldung der deutschen Finanzaufsicht: Die BaFin stellte am 20. November 2019 klar, dass sie Bitcoin Trader keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz erteilt hat und das Unternehmen nicht ihrer Aufsicht untersteht. Beworben wurde die angebliche Handelssoftware damals über die anonym registrierte Domain de.bitcointraderspro.com, die weder Rechtsform noch Sitz des Anbieters nannte – bei einem Angebot, das laut BaFin eine Handelsgenauigkeit von 99,4 Prozent behauptete und Investitionen ab 250 Euro vorsah.

Diese Einordnung hat eine klare Grenze: Eine fehlende Erlaubnis ist kein rechtskräftiges Betrugsurteil, und „Bitcoin Trader“ ist ein generischer Name, den viele voneinander unabhängige Websites verwenden. Die Meldung von 2019 belegt den Zulassungsstatus genau eines Angebots unter genau einer Domain – nicht den jeder Seite, die heute so heißt.

Bereits Geld eingezahlt?

Dann zählt vor allem Geschwindigkeit: keine weiteren Zahlungen, sofort Bank oder Zahlungsdienstleister kontaktieren, Beweise sichern.

Zu den Sofortmaßnahmen

Prüfstand: Was konkret geprüft wurde

Die folgende Übersicht nennt nur, was sich anhand von Primärquellen belegen ließ. Offene Punkte sind als offen ausgewiesen.

PrüfpunktBefund
Geprüfte BezeichnungBitcoin Trader
Von der BaFin benannte Domainde.bitcointraderspro.com (nicht anklickbar wiedergegeben; laut BaFin anonym registriert)
BetreiberNicht identifiziert. Laut BaFin gab das Unternehmen weder Rechtsform noch Sitz an.
Beworbenes ProduktApplikation für den algorithmischen Handel mit Kryptowährungspaaren
Behörde und MeldungBaFin, Verbrauchermitteilung vom 20.11.2019: keine Erlaubnis nach § 32 KWG, keine BaFin-Aufsicht
Rechtliche ReichweiteErlaubnisstatus in Deutschland. Kein Gerichtsurteil, keine strafrechtliche Feststellung bekannt.
Datum dieser Prüfung8. September 2026
Offene PunkteBetreiberidentität, aktueller technischer Zustand der Domain, Verbindung zu gleichnamigen Seiten, unabhängig verifizierte Nutzerberichte
Zur Methodik: Für diesen Beitrag wurde kein eigener Praxistest durchgeführt. Es wurde weder ein Konto eröffnet noch Geld eingezahlt – beides wäre bei einem Angebot ohne Erlaubnis unverantwortlich. Grundlage sind Behördenmeldungen, Verbraucherschutz- und Präventionsquellen, die unten vollständig verlinkt sind.

Gibt es eine BaFin-Warnung zu Bitcoin Trader?

Ja – in Form einer namentlichen Verbrauchermitteilung vom 20. November 2019. Die BaFin stellte darin klar, dass sie Bitcoin Trader keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat und dass das Unternehmen nicht ihrer Aufsicht untersteht. Bezugspunkt der Meldung ist ausdrücklich die Domain de.bitcointraderspro.com.

Was diese Meldung aussagt und was nicht, ist entscheidend:

  • Belegt ist: Für dieses Angebot lag in Deutschland keine erforderliche Erlaubnis vor. Wer dort einzahlte, hatte es mit einem unbeaufsichtigten Anbieter ohne angegebenen Sitz zu tun – und damit ohne die Schutzmechanismen, die für zugelassene Institute gelten.
  • Nicht belegt ist: ein Betrug im strafrechtlichen Sinn. Eine Erlaubnis-Klarstellung nach § 37 Absatz 4 KWG ist ein aufsichtsrechtlicher Vorgang, kein Urteil. Uns liegt zu diesem Namen kein Gerichtsbeschluss vor.
  • Zwei verschiedene Dinge: Die Unternehmensdatenbank der BaFin listet zugelassene Anbieter. Warnmeldungen sind davon getrennt. Ein fehlender Warnlisteneintrag ist keine Entwarnung – und ein fehlender Datenbankeintrag allein noch kein Nachweis von Betrug.

Für den Überblick über weitere behördlich benannte Fälle führen wir eine Übersicht auffällig gewordener Krypto-Plattformen.

Namensfalle: bitcoins-trader.de gehört laut BaFin zu Bitcoin Apex

Wer nach „Bitcoin Trader“ sucht, landet leicht bei einer ähnlich benannten, aber anderen Sache. Die BaFin warnte am 5. April 2024 vor den Angeboten der Online-Handelsplattformen Bitcoin Apex und führte dabei neben mehreren Apex-Adressen auch die Domain bitcoins-trader.de auf. Es bestehe der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten; Anleger würden über Werbung in sozialen Medien oder manipulierte Tagesschau-Artikel mit Bezügen zu deutschen Prominenten auf die Seiten aufmerksam gemacht.

Wichtig für die Einordnung: Die BaFin ordnet diese Domain der Apex-Reihe zu. Daraus folgt nicht, dass es sich um denselben Betreiber wie bei der 2019 benannten Bitcoin-Trader-Seite handelt. Ähnliche Namen und ähnliche Maschen sind kein Nachweis gemeinsamer Täterschaft. Praktisch heißt das: Die genaue Domain, auf der Sie sich befinden, ist entscheidender als der Markenname. Zum Apex-Komplex haben wir eine eigene Analyse.

Was Bitcoin Trader konkret versprochen hat

Die BaFin hat die Werbeaussagen der Seite 2019 dokumentiert, was sie überprüfbar macht. Demnach behauptete der Anbieter, der Handel erfolge mit einer Genauigkeit von 99,4 Prozent, die Programmierung der Applikation sei die fortschrittlichste, die die Trading-Welt je gesehen habe, und die Software sei den Märkten um 0,01 Sekunden voraus. Investitionen sollten ab 250 Euro möglich sein.

Diese Angaben sind als Werbeversprechen dokumentiert – nicht als geprüfte technische Eigenschaft. Sie sind aus zwei Gründen bemerkenswert: Erstens ist eine dauerhafte Trefferquote von 99,4 Prozent an volatilen Kryptomärkten kein realistisches Renditeprofil, sondern eine Aussage, die kein regulierter Anbieter so formulieren dürfte. Zweitens ist die Kombination aus konkreter Gewinnzusage und fehlenden Angaben zu Rechtsform und Sitz genau das Muster, vor dem Verbraucherzentralen und Polizei warnen.

So läuft Fake-Trading-Betrug typischerweise ab

Der folgende Ablauf beschreibt das allgemein dokumentierte Muster betrügerischer Online-Handelsplattformen, wie es die Verbraucherzentralen und die polizeiliche Kriminalprävention beschreiben. Er ist kein Nachweis dafür, dass die 2019 von der BaFin benannte Bitcoin-Trader-Seite genau so vorgegangen ist – er hilft aber, ein Angebot einzuordnen, das Ihnen aktuell begegnet.

  1. Werbung mit Prominenten und gefälschten Redaktionsseiten. Die Verbraucherzentralen berichten, dass Kriminelle Prominenten per KI gefälschte Aussagen in den Mund legen und auf vermeintlich seriöse Nachrichtenseiten verlinken. Der Schweizer Rundfunk SRF dokumentierte bereits 2019 gefälschte Promi-Interviews, die für ein als „Bitcoin Traders“ bezeichnetes Angebot warben – eine Namensvariante, deren Verbindung zur hier geprüften Domain offen ist.
  2. Kleines Startkapital und ein persönlicher „Berater“. Zunächst wird nur ein geringer Betrag verlangt. Danach melden sich telefonisch angebliche Berater, oft von ausländischen Rufnummern.
  3. Fernzugriff auf den Rechner. Häufig wird darum gebeten, eine Fernwartungssoftware zu installieren. Kein seriöser Anbieter benötigt Zugriff auf Ihren Computer.
  4. Simulierte Gewinne im Konto. Nach Darstellung der Verbraucherzentralen werden für diese Masche falsche Trading-Portale verwendet; Gewinne und Verluste sind von Anfang an simuliert. Die polizeiliche Prävention beschreibt, dass ein echter Handel nicht stattfindet.
  5. Blockierte Auszahlung. Bei größeren Auszahlungswünschen werden Vorabzahlungen verlangt – etwa angebliche Gewinnsteuern, Gebühren, ein Liquiditätsnachweis oder eine Versicherung.
  6. Zweiter Anlauf Monate später. Die Verbraucherzentralen warnen, dass Betroffene später erneut kontaktiert werden mit der Behauptung, das Geld sei wieder aufgetaucht – oft unter Verweis auf die BaFin. Die BaFin kontaktiert von sich aus keine Privatpersonen und verlangt keine Zahlungen.

Den vollständigen Ablauf inklusive Fake-Broker- und Forex-Varianten behandeln wir im Methodenartikel zur Online-Trading-Betrugsmasche.

Was sagen Erfahrungsberichte zu Bitcoin Trader?

Uns liegen keine unabhängig verifizierten Nutzerberichte zu der von der BaFin benannten Bitcoin-Trader-Seite vor. Was online unter diesem Namen an „Erfahrungen“ kursiert, lässt sich in aller Regel keiner konkreten Domain, keinem Zeitraum und keiner überprüfbaren Person zuordnen.

Dafür gibt es einen strukturellen Grund, der auch für die Bewertung anderer Plattformen gilt: Bewertungen sind in beide Richtungen manipulierbar. Ein Teil der positiven Rezensionen zu Trading-Marken stammt aus Affiliate-Umfeldern, ein Teil der negativen aus dem Werbeumfeld von Rückholdiensten und Kanzleien. Ein Erfahrungsbericht ohne nachvollziehbare Herkunft, Domain und Datum ist deshalb kein Beleg – weder für noch gegen einen Anbieter.

Was belastbar ist, sind Behördenangaben zum Erlaubnisstatus und dokumentierte Werbeversprechen. Genau darauf stützt sich dieser Artikel.

Sofortmaßnahmen nach einer Einzahlung

Beginnen Sie mit dem Zahlungsstopp und dem Kontakt zu Ihrem Zahlungsdienstleister – in dieser Reihenfolge, bevor Sie Beratungstermine abwarten.

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten. Auch nicht für angebliche Steuern, Gebühren, Liquiditätsnachweise oder eine „Freigabe“ des Guthabens. Jede weitere Zahlung erhöht ausschließlich den Schaden.
  2. Bank oder Zahlungsdienstleister sofort informieren – über selbst recherchierte Kontaktdaten. Welcher Weg infrage kommt, hängt vom Zahlungsmittel ab:
    • Kreditkarte: Eine Beanstandung beim Kartenherausgeber (Chargeback) kann möglich sein. Fristen und Voraussetzungen richten sich nach den Regeln des jeweiligen Kartensystems – es gibt keine pauschale Garantie und keine allgemeingültige 120-Tage-Regel.
    • SEPA-Überweisung: Hier gibt es kein Chargeback. Möglich ist ein Überweisungsrückruf, der praktisch nur greift, solange der Betrag noch nicht endgültig beim Empfänger gutgeschrieben ist. Fordern Sie ihn ausdrücklich und unverzüglich an.
    • Lastschrift: Eine Rückgabe ist im SEPA-Basislastschriftverfahren innerhalb der geltenden Frist gegenüber der eigenen Bank möglich.
    • Kryptotransfer: Eine bestätigte Bitcoin-Transaktion lässt sich technisch nicht rückgängig machen. Das schließt Ermittlungs-, Sicherstellungs- oder Rückgabewege über Strafverfolgungsbehörden und Börsen nicht aus – garantiert sie aber auch nicht. Haben Sie über eine reguläre Börse gekauft und danach selbst weitertransferiert, ist der Kauf korrekt ausgeführt worden und nicht rückbuchbar; Ansprechpartner ist dann die Börse hinsichtlich der Empfängeradresse, nicht wegen einer Rückbuchung.
  3. Fernzugriff beenden und Zugänge sichern. Haben Sie Fernwartungssoftware installiert, deinstallieren Sie diese und trennen Sie das Gerät vom Netz. Ändern Sie Zugangsdaten – insbesondere zum Online-Banking – von einem sauberen Gerät aus und prüfen Sie Ihre Konten auf Kredite oder Abbuchungen, die Sie nicht veranlasst haben.
  4. Beweise vollständig sichern. Nicht nur Screenshots: die genaue Domain und Unterseiten-URLs, Datum und Uhrzeit aller Kontakte, Namen und Rufnummern der „Berater“, Chat- und Mailverläufe, Zahlungsbelege mit Empfängerkonto und IBAN sowie – bei Kryptozahlungen – Transaktions-Hash, Netzwerk und Empfänger-Wallet-Adresse.
  5. Strafanzeige erstatten. Bei jeder Polizeidienststelle oder online über die Online-Wache Ihres Bundeslandes. Das Aktenzeichen brauchen Sie später gegenüber Banken und Handelsplätzen.
  6. Die BaFin informieren. Eine Meldung ersetzt keine Anzeige und bringt Ihnen kein Geld zurück, kann aber zur öffentlichen Warnung vor einem Anbieter beitragen. Das Verbrauchertelefon der BaFin ist kostenfrei unter 0800 2 100 500 erreichbar.
  7. Beratung bei einer Verbraucherzentrale einholen. Achtung: Kriminelle geben sich am Telefon als Mitarbeitende der Verbraucherzentrale aus und verlangen Gebühren, um angeblich verlorenes Geld zu erstatten. Echte Verbraucherzentralen rufen nicht unaufgefordert an und gleichen keine Anlageverluste aus. Nehmen Sie Kontakt immer selbst auf.

Vorsicht bei Rückholangeboten

Meldet sich jemand mit dem Versprechen, Ihr Geld gegen Vorkasse zurückzuholen, ist besondere Vorsicht angebracht – die Polizei bezeichnet dieses Nachfolgedelikt als Recovery Scam. Entscheidend ist nicht die Vorauszahlung an sich: Anwältinnen und Anwälte dürfen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einen angemessenen Vorschuss verlangen, das ist normal und kein Betrugsmerkmal. Verdächtig sind überprüfbar falsche Angaben zu Identität und Zulassung, unklare Auftragsverhältnisse und vor allem Rückholgarantien. Eine Erfolgsgarantie kann in diesen Fällen niemand seriös geben.

Niemals geben Sie Seed Phrase oder private Schlüssel heraus – auch nicht an angebliche Ermittler, Rückholdienste oder Redaktionen.

Ein Angebot selbst prüfen: sechs Punkte

Diese Punkte lassen sich in wenigen Minuten abarbeiten, bevor Geld fließt.

PrüfpunktWorauf es ankommt
ErlaubnisIn der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen, ob der konkrete Anbieter geführt wird. Ein Eintrag in einer Warnliste und eine Zulassung sind zwei verschiedene Register – prüfen Sie beides.
ImpressumFehlende Angaben zu Rechtsform, Sitz, Vertretungsberechtigtem und Handelsregisternummer sind ein Ausschlusskriterium, kein Schönheitsfehler.
DomainDie exakte Adresse notieren und mit Behördenmeldungen abgleichen. Marken werden imitiert; entscheidend ist die Domain, auf der Sie sich befinden.
GewinnzusageKonkrete Trefferquoten, garantierte Renditen oder „Marktvorsprung in Sekundenbruchteilen“ sind bei regulierten Anbietern nicht zulässig.
KontaktaufnahmeUnaufgeforderte Anrufe nach der Registrierung, Druck zu schnellen Einzahlungen und Bitten um Fernzugriff sind klare Abbruchsignale.
WerbequelleFühren alle Links eines vermeintlichen Nachrichtenartikels zur beworbenen Plattform, spricht das gegen eine echte redaktionelle Seite.

Eine Testeinzahlung ist als Prüfmethode ungeeignet: Bei dieser Masche werden Teilauszahlungen gezielt geleistet, um kein Misstrauen zu erregen. Eine gelungene kleine Auszahlung beweist nichts. Grundlagen zum sicheren Umgang mit Konten und Wallets haben wir in den Krypto-Sicherheitstipps für Einsteiger zusammengefasst.

Fazit

Befund: Für das 2019 unter de.bitcointraderspro.com beworbene Angebot „Bitcoin Trader“ liegt eine namentliche BaFin-Meldung vor: keine Erlaubnis nach § 32 KWG, keine Aufsicht, keine Angabe von Rechtsform und Sitz, dazu behördlich dokumentierte Gewinnversprechen, die kein zugelassener Anbieter so machen dürfte. Eine ähnlich klingende Domain, bitcoins-trader.de, führt die BaFin seit April 2024 im Zusammenhang mit Bitcoin Apex.

Bewertung: Ein Angebot mit diesem Profil ist für Privatanleger nicht geeignet. Wer auf einer Seite dieses Namens zur Einzahlung aufgefordert wird, sollte davon absehen und die konkrete Domain vorher gegen die aktuellen Meldungen der BaFin abgleichen.

Unsicherheit: Wer hinter dem Angebot steht, ist nicht geklärt. Uns liegt kein Gerichtsurteil und keine strafrechtliche Feststellung zu diesem Namen vor, ebenso keine unabhängig verifizierten Nutzerberichte. Ob heute unter „Bitcoin Trader“ erreichbare Seiten mit dem 2019 benannten Angebot zusammenhängen, konnten wir nicht feststellen.

Wer nach einer regulierten Alternative sucht, findet in unserem Vergleich der Krypto-Börsen die relevanten Prüfkriterien inklusive Regulierungsstatus.

Häufige Fragen

Ist Bitcoin Trader seriös?

Für das 2019 unter der Domain de.bitcointraderspro.com beworbene Angebot hat die BaFin klargestellt, dass keine Erlaubnis nach § 32 KWG vorliegt und das Unternehmen nicht ihrer Aufsicht untersteht. Rechtsform und Sitz wurden nicht angegeben. Für Privatanleger ist ein solches Angebot nicht geeignet. Ein rechtskräftiges Betrugsurteil liegt uns zu diesem Namen nicht vor.

Gibt es eine BaFin-Warnung zu Bitcoin Trader?

Ja. Am 20. November 2019 veröffentlichte die BaFin eine namentliche Verbrauchermitteilung mit dem Titel „Bitcoin Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut“, bezogen auf die anonym registrierte Domain de.bitcointraderspro.com. Diese Meldung betrifft den Erlaubnisstatus in Deutschland und gilt nicht automatisch für jede Website, die denselben Namen verwendet.

Ist bitcoins-trader.de dasselbe Angebot wie Bitcoin Trader?

Das ist nicht belegt. Die BaFin führt bitcoins-trader.de in ihrer Warnung vom 5. April 2024 unter den Websites der Online-Handelsplattformen Bitcoin Apex auf. Eine Zuordnung zu dem 2019 benannten Bitcoin-Trader-Angebot nimmt die BaFin nicht vor. Ähnliche Namen belegen keine gemeinsamen Betreiber.

Kann ich Geld zurückbekommen, das ich eingezahlt habe?

Das hängt vom Zahlungsweg ab. Bei Kreditkartenzahlungen kann eine Beanstandung beim Kartenherausgeber möglich sein; bei SEPA-Überweisungen kommt nur ein sofortiger Überweisungsrückruf infrage, der praktisch nur vor der endgültigen Gutschrift greift. Eine bestätigte Bitcoin-Transaktion ist technisch nicht umkehrbar, was Ermittlungs- oder Sicherstellungswege nicht ausschließt. Entscheidend ist in allen Fällen Geschwindigkeit: Zahlungen stoppen, Zahlungsdienstleister kontaktieren, Beweise sichern, Anzeige erstatten.

Was ist von Anbietern zu halten, die Geld zurückholen wollen?

Bei unaufgeforderten Rückholangeboten ist besondere Vorsicht angebracht; die Polizei spricht von Recovery Scam. Eine Vorauszahlung allein ist kein Betrugsmerkmal, denn Anwältinnen und Anwälte dürfen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Verdächtig sind nicht überprüfbare Identitäten, unklare Auftragsverhältnisse und vor allem Garantien, das Geld zurückzuholen. Seed Phrase und private Schlüssel gehören unter keinen Umständen weitergegeben.

Quellen

Alex Merten

Alex Merten hat Wirtschaftswissenschaften mit Fokus auf Geldpolitik und digitale Märkte studiert. Seit mehr als 5 Jahren analysiert er die Entwicklungen im Krypto- und Finanzsektor und beschäftigt sich besonders mit der Rolle von Bitcoin in einem globalen Marktumfeld. Neben makroökonomischen Einschätzungen liegt sein Fokus auf datenbasierten Kursprognosen, Marktanalysen und verständlich aufbereiteten Infografiken. Neben seiner Tätigkeit auf boersen-parkett.de veröffentlicht er auch Beiträge auf cryptonews.com und 99bitcoins.com. Bei seiner Arbeit legt er besonderen Wert auf Faktentreue, Relevanz und eine klare Einordnung des täglichen Marktgeschehens.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und stellt weder eine Rechts- noch eine Anlageberatung dar. Die Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Behörden- und Verbraucherschutzquellen, die zum genannten Prüfdatum abgerufen wurden; behördliche Warnungen und der Status einzelner Domains können sich ändern. Wer durch eine Handelsplattform einen Schaden erlitten hat, sollte Anzeige erstatten und sich rechtlich beraten lassen.

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