Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat am 5. Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur vollständigen Abschaffung der einjährigen Haltefrist auf Kryptowerte eingebracht. Drucksache 21/5752 wurde am 6. Mai vom Bundestags-Pressedienst „heute im bundestag“ offiziell bestätigt. Einen Tag später liegt dem Bitcoin-Fachportal Blocktrainer erstmals eine schriftliche Stellungnahme der CDU/CSU‑Bundestagsfraktion vor – in der Antwort auf eine Bürgeranfrage positioniert sich die Union überraschend deutlich gegen Änderungen an der bestehenden Regelung. Damit ist dem Vorhaben die parlamentarische Mehrheit faktisch entzogen, bevor es überhaupt zur ersten Lesung kommt.
Erstunterzeichner des Entwurfs sind Max Lucks, Katharina Beck, Moritz Heuberger, Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt und Sebastian Schäfer. Konkret soll § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG so geändert werden, dass die einjährige Spekulationsfrist für Kryptowerte ersatzlos entfällt. Veräußerungsgewinne wären dann unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig. Der Entwurf bezieht sich ausdrücklich auf Kryptowerte im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 5 der MiCA-Verordnung (EU) 2023/1114 sowie § 1 Absatz 8 des Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetzes.
Anwendung erst auf ab 1. Januar 2026 erworbene Bestände
Eine Stichtagsregelung ist im Entwurf vorgesehen: Die neuen Vorschriften sollen erstmals auf Veräußerungsgeschäfte angewendet werden, bei denen die Wirtschaftsgüter nach dem 31. Dezember 2025 erworben oder geschaffen wurden. Vor dem Stichtag erworbene Coins behielten damit ihre einjährige Haltefrist. Die Grünen begründen die Rückwirkung mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 14/02), nach der die bloße Hoffnung auf zukünftige Steuerfreiheit keinen vertrauensrechtlich geschützten Vermögenswert darstellt. Das geplante Inkrafttreten ist auf den Tag nach der Verkündung datiert.
Als Begründung für den Wegfall der Frist führt die Fraktion drei Punkte an: hohe Volatilität, geringe Nutzung als Zahlungsmittel und entstandene systemische Risiken. Kryptowerte hätten sich „nicht als digitales Äquivalent zu Gold und anderen Edelmetallen bewährt“. Das geschätzte zusätzliche Einkommensteueraufkommen beziffert der Entwurf auf mindestens 5 Milliarden Euro jährlich.
Union entzieht dem Entwurf die Mehrheit
Wie Blocktrainer am 7. Mai berichtet, sieht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Antwortschreiben „keinen Anlass“ für Änderungen an der bestehenden Regelung und verweist darauf, dass eine entsprechende Maßnahme im Koalitionsvertrag mit der SPD nicht vereinbart sei. Ohne Zustimmung der Union lässt sich im 21. Bundestag keine Steuergesetzesänderung beschließen – der Grünen-Entwurf hätte damit ohne weiteres Entgegenkommen aus dem Unions-Lager keine Aussicht auf Erfolg.
Die Union argumentiert zusätzlich systematisch: Die einjährige Spekulationsfrist gelte nicht nur für Kryptowerte, sondern auch für Gold und Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung allein für Bitcoin und Co. würde diese Systematik durchbrechen. Genau diesen Punkt lassen die Grünen in ihrem Entwurf offen – Fremdwährungen behalten in der vorgeschlagenen Neuformulierung des § 23 EStG ihre einjährige Frist, Kryptowerte würden gezielt herausgelöst.
Parallele Linie aus dem Finanzministerium
Brisant wird die Lage durch eine zweite Front: Wie die Bundestagsverwaltung in der hib-Meldung 370/2026 ergänzt, will auch die Bundesregierung Krypto-Gewinne stärker besteuern. Das ergebe sich aus den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2026, die Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) in der Vorwoche vorgelegt habe. SPD und Grüne ziehen damit faktisch in dieselbe Richtung – die Grünen mit einem fertigen Paragrafenvorschlag, das Finanzministerium über die Haushaltsschiene. Die CDU/CSU steht zwischen beiden mit einer öffentlichen Absage gegen die Abschaffung der Haltefrist.
Realistische Eintrittswahrscheinlichkeit für Anleger
Für Krypto-Anleger ist die parlamentarische Arithmetik zentral: Ohne Zustimmung der Union scheitert jeder Gesetzentwurf zur Haltefrist. Die Frage ist allerdings nicht, ob die CDU/CSU heute „nein“ sagt, sondern ob sie diese Position bis zur finalen Abstimmung hält. Bei größeren steuerpolitischen Paketen werden Kompromisse oft erst auf Kanzler-Vizekanzler-Ebene ausgehandelt – und Fraktionen folgen dann der Linie. Der eigentliche Härtetest käme also nicht jetzt, sondern bei den konkreten Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2026.
Hinzu kommt: Selbst wenn das Vorhaben politisch durchgeht, bliebe die einjährige Frist für vor dem 1. Januar 2026 erworbene Bestände nach dem Grünen-Entwurf ohnehin unangetastet. Bestandsanleger mit Coins aus 2025 oder älter wären von der Reform nicht betroffen – eine Stichtagsregel, die im politischen Streit oft untergeht.
Einordnung
Der zeitliche Ablauf ist bemerkenswert: Drucksache eingereicht am 5. Mai, hib-Meldung am 6. Mai, Union-Absage am 7. Mai. Innerhalb von 48 Stunden ist die parlamentarische Mehrheit faktisch entschieden – gegen den Entwurf. Das verschiebt den eigentlichen Konflikt weg vom Plenum hin zu den Haushaltsverhandlungen, wo der Druck aus dem SPD-geführten Finanzministerium auf die CDU/CSU größer werden dürfte. Die Grünen-Initiative liefert dem Finanzministerium dafür eine konkrete Vorlage.
Eine Eckwerteklausur, die zusätzliche Steuereinnahmen vorsieht, schafft regelmäßig den größten Spielraum für Steuergesetze, die ursprünglich nicht im Koalitionsvertrag stehen. Das gesamte Vorhaben ist insofern weniger eine isolierte Krypto-Debatte als ein klassisches Haushaltsthema. Die nächsten parlamentarischen Schritte – Überweisung an den Finanzausschuss, mögliche Sachverständigenanhörung – werden zeigen, wie ernst die Union ihre öffentliche Absage tatsächlich meint.
Warum die kalkulierten Steuermehreinnahmen aus dem Krypto-Handel einer kritischen Prüfung kaum standhalten, zeigt diese Analyse von boersen-parkett.de.

Raphael Lulay ist Herausgeber und Redakteur von boersen-parkett.de. Er verfügt über einen akademischen Hintergrund in Politik, Soziologie und Verwaltung (B.A.) und berichtet seit 2018 über Kryptowährungen, Bitcoin, Altcoins und digitale Kapitalmärkte. Neben seiner Tätigkeit auf boersen-parkett.de veröffentlicht er regelmäßig Beiträge auf Block-Builders.de und Bitcoin-2Go.de. Zuvor schrieb er auch für Finanzpublikationen wie Fonds Finanz und das B.MAG Bankenmagazin. Sein Fokus liegt auf der datenbasierten Einordnung von Marktbewegungen, Kapitalflüssen, Regulierung und Krypto-Trends für Anleger. E-Mail: [email protected]