Zuletzt aktualisiert: 8. September 2026 · Autor: Alex Merten
Bitcoin Buyer darf in Deutschland keine Finanzdienstleistungen anbieten: Die BaFin hat dem als Betreiber benannten Unternehmen mit Bescheid vom 26. Januar 2022 die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung untersagt, am 7. März 2024 namentlich vor der Website bitcoinbuyer-app.com gewarnt und am 6. Mai 2024 zusätzlich gegen den Alleingesellschafter der Betreibergesellschaft angeordnet. Von einer Einzahlung ist deshalb abzuraten. Diese Maßnahmen belegen unerlaubte Geschäfte in Deutschland — sie sind kein rechtskräftiges Betrugsurteil und beziehen sich ausschließlich auf die von der BaFin genannten Websites, nicht auf jede Seite, die den Namen „Bitcoin Buyer“ trägt.
Sie haben bereits eingezahlt? Leisten Sie keine weitere Zahlung – auch nicht für angebliche Steuern, Gebühren oder Freischaltungen. Direkt zu den Sofortmaßnahmen
Was die BaFin zu Bitcoin Buyer veröffentlicht hat
Zu Bitcoin Buyer liegen drei namentliche Veröffentlichungen der deutschen Finanzaufsicht vor. Sie sind der belastbarste Teil der Faktenlage und im Original abrufbar.
26. Januar 2022 (veröffentlicht am 9. März 2022): Die BaFin ordnete gegenüber der Morena Europe Limited Liability Company mit Sitz in Warschau die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung an. Das Unternehmen wird in der Meldung als Betreiber der Handelsplattform Bitcoin Buyer geführt, angeboten über die Internetseiten bitcoin.buyer.de und bitcoin-buyer.app/de/. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG beziehungsweise § 15 Absatz 1 WpIG erforderliche Erlaubnis verfügt der Betreiber laut Aufsicht nicht.
7. März 2024: Die BaFin warnte gesondert vor der Website bitcoinbuyer-app.com. Deren Betreiber böten dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an; deutsche Kundinnen und Kunden könnten Handelskonten eröffnen und darüber Geschäfte mit Differenzkontrakten (CFDs) auf Kryptowährungen abwickeln. Die Information stützt sich auf § 37 Absatz 4 KWG.
6. Mai 2024 (veröffentlicht am 3. Juli 2024): Die BaFin ordnete zusätzlich gegenüber Jurijs Beinarovičs als Alleingesellschafter der Morena Europe Limited Liability Company die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung an. In dieser Meldung nennt die Aufsicht drei Websites: bitcoin-buyer.de, bitcoin-buyer.app/de/ und bitcoinbuyer-app.com.
Zur Genauigkeit gehört: Die Meldung von 2022 führt die Domain in der Schreibweise bitcoin.buyer.de, die Meldungen ab 2024 als bitcoin-buyer.de. Beide Angaben stammen aus den Originalmeldungen und werden hier unverändert wiedergegeben.
| Prüfpunkt | Stand am 8. September 2026 |
|---|---|
| Geprüfte Domains | bitcoin-buyer.de, bitcoin-buyer.app/de/, bitcoinbuyer-app.com (bewusst nicht verlinkt) |
| Als Betreiber benannt | Morena Europe Limited Liability Company, Warschau (Polen); Alleingesellschafter Jurijs Beinarovičs – jeweils laut BaFin |
| Produkt laut Aufsicht | Handelskonten für CFDs auf Kryptowährungen; Anlageentscheidungen treffen laut BaFin Mitarbeitende der Plattform eigenverantwortlich; das Angebot enthält zusätzlich einen „Trading-Roboter“ |
| Zuständige Behörde | BaFin (Deutschland) |
| Erlaubnis | Keine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG bzw. § 15 Abs. 1 WpIG |
| Maßnahmen und Daten | Bescheid 26.01.2022 · Warnmeldung 07.03.2024 · Anordnung 06.05.2024 |
| Rechtskräftiges Betrugsurteil | Liegt uns nicht vor |
| Unabhängig verifizierte Nutzerberichte | Liegen uns nicht vor |
| Eigener Praxistest | Nein – keine Registrierung, keine Einzahlung |
Zur Methodik: Die genannten Websites wurden bei dieser Prüfung nicht aufgerufen. Ob sie derzeit erreichbar sind oder unter neuen Adressen weiterlaufen, haben wir nicht getestet. Warnungen weiterer Aufsichtsbehörden – etwa aus Großbritannien, Italien, Spanien oder Österreich – haben wir bei dieser Recherche zu genau diesem Namen nicht gefunden; das ist kein Nachweis, dass es keine gibt.
Was Bitcoin Buyer laut Aufsicht anbietet
Nach der Beschreibung der BaFin können deutsche Kundinnen und Kunden über die Plattform Handelskonten eröffnen und darüber Differenzkontrakte auf Kryptowährungen handeln. Anlageentscheidungen treffen dabei nach den Erkenntnissen der Aufsicht Mitarbeitende der Handelsplattform eigenverantwortlich. Genau diese Tätigkeit – die Verwaltung fremden Vermögens mit Entscheidungsspielraum – ist die erlaubnispflichtige Finanzportfolioverwaltung, für die dem Betreiber die Erlaubnis fehlt.
Zusätzlich beinhaltet das Angebot laut BaFin einen „Trading-Roboter“. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Selbstdarstellung solcher Seiten: Beworben wird meist eine Software, die vollautomatisch handelt. Dokumentiert ist hier, dass Menschen am anderen Ende Entscheidungen treffen. Ob die beworbene Software tatsächlich existiert, welche Renditen sie erzielt oder ob Kursanzeigen simuliert werden, geht aus den BaFin-Meldungen nicht hervor – und lässt sich ohne Einzahlung auch nicht prüfen.
Ein zweiter Punkt betrifft CFDs: Differenzkontrakte sind Hebelprodukte, bei denen auch bei zugelassenen Anbietern hohe Verluste die Regel sind. Eine fehlende Erlaubnis kommt hier also zu einem ohnehin risikoreichen Produkt hinzu.
Bitcoin Buyer Erfahrungen: Was belegbar ist
Uns liegen keine unabhängig verifizierten Nutzerberichte zu den genannten Bitcoin-Buyer-Domains vor. Was online kursiert, lässt sich in seiner Herkunft überwiegend nicht nachvollziehen – und das gilt in beide Richtungen.
Positive Bewertungen zu Plattformen dieser Art stammen häufig von Partnerseiten, die pro vermitteltem Kunden vergütet werden. Negative Sammlungen wiederum finden sich oft auf Seiten, die im selben Atemzug kostenpflichtige Rückholdienste oder Kanzleileistungen bewerben. Beide Bewertungsrichtungen sind manipulierbar, und eine hohe Zahl gleichlautender Beiträge ersetzt keinen Nachweis.
Belastbar ist deshalb nur die Behördenlage: eine dokumentierte Untersagung, eine namentliche Warnung und eine zweite Anordnung gegen den Gesellschafter. Das reicht für eine klare Empfehlung – nicht aber für Behauptungen darüber, wie im Einzelfall telefoniert, abgerechnet oder ausgezahlt wurde.
Das Muster hinter Fake-Trading-Plattformen
Der folgende Ablauf ist ein allgemein dokumentiertes Muster betrügerischen Online-Tradings, wie es die Verbraucherzentrale beschreibt. Er ist nicht für Bitcoin Buyer im Einzelnen nachgewiesen, hilft aber beim Einordnen eines laufenden Kontakts.
Kontaktaufnahme über Werbung und Anrufe
Der Einstieg erfolgt typischerweise über Anzeigen in sozialen Netzwerken, teils mit Fotos bekannter Personen, die davon nichts wissen. Kurz nach einer Registrierung melden sich „persönliche Berater“ telefonisch.
Anzeigen, die echt aussehen
Kurse und Depotstände auf der Plattform wirken realistisch, entsprechen laut Verbraucherzentrale aber nicht dem tatsächlichen Handel. Steigende Gewinne im Dashboard sind kein Nachweis dafür, dass Geld tatsächlich angelegt wurde.
Der Bruch bei der Auszahlung
Verlangen Betroffene eine Auszahlung, folgen Forderungen nach Steuern, Gebühren, „Liquiditätsnachweisen“ oder Versicherungen – oder der Kontakt bricht ab. Wer an dieser Stelle nachzahlt, verliert zusätzlich Geld. Eine Zahlung zur Freischaltung einer Auszahlung ist immer ein Abbruchsignal, nie eine Lösung.
Wie sich diese Masche über Fake-Broker, Forex- und CFD-Angebote hinweg entwickelt, ist ausführlicher im Überblick zur Betrugsmasche im Online-Trading beschrieben.
Sofortmaßnahmen nach einer Einzahlung
Beginnen Sie mit dem Geld, nicht mit der Recherche: Stoppen Sie weitere Zahlungen und kontaktieren Sie noch heute Ihre Bank, Ihren Kartenanbieter oder – bei Kryptozahlungen – die Börse, über die Sie überwiesen haben. Nutzen Sie dafür ausschließlich Kontaktdaten aus Ihren eigenen Unterlagen, nie Nummern, die Ihnen die Plattform genannt hat.
1. Keine weitere Zahlung leisten
Das gilt auch dann, wenn eine Auszahlung angeblich nur noch an einer Gebühr, Steuer oder Verifizierung scheitert. Solche Forderungen dienen dazu, weiteres Geld abzuziehen.
2. Zahlungsweg klären – die Wege unterscheiden sich
Bei Kreditkartenzahlungen kann ein Chargeback über den Kartenanbieter in Betracht kommen. Fristen und Voraussetzungen richten sich nach den Regeln des Kartensystems und Ihrer Bank; fragen Sie dort konkret nach, statt sich auf pauschale Fristangaben zu verlassen. Bei einer SEPA-Überweisung gibt es kein Chargeback – möglich ist nur ein Rückrufersuchen Ihrer Bank an die Empfängerbank, das deren Mitwirkung voraussetzt und mit jedem Tag unwahrscheinlicher wird. Bei einer Lastschrift gelten wiederum eigene Rückgabefristen. Und wenn Sie zunächst bei einer regulären Börse gekauft und die Coins anschließend weiterüberwiesen haben, ist die Zahlung an die Börse korrekt ausgeführt worden; rückabwickelbar ist sie deshalb nicht automatisch.
3. Zugänge und Geräte sichern
Wurde Ihnen Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer installiert, beenden Sie den Zugriff, deinstallieren Sie das Programm und ändern Sie Bank- und E-Mail-Passwörter von einem anderen, sauberen Gerät aus. Lassen Sie betroffene Karten notfalls über den Sperr-Notruf 116 116 sperren.
4. Beweise vollständig sichern
Screenshots allein reichen nicht. Dokumentieren Sie die genaue Domain, Zeitpunkte, Namen und Rufnummern der Kontaktpersonen, Kontoauszüge, Empfängerkonten sowie – bei Kryptozahlungen – Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes und das genutzte Netzwerk. Chat- und E-Mail-Verläufe nicht löschen. Geben Sie Ihre Seed Phrase oder private Schlüssel unter keinen Umständen weiter, auch nicht an angebliche Ermittler, Support-Mitarbeiter oder Rückholdienste.
5. Anzeige erstatten und Fall melden
Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei; das ist in allen Bundesländern auch online über die jeweilige Onlinewache möglich, bei komplexeren Sachverhalten ist der Gang zur Dienststelle sinnvoller. Melden Sie den Anbieter zusätzlich der BaFin und lassen Sie sich bei der Verbraucherzentrale beraten.
6. Vorsicht vor der zweiten Masche
Nach einem Verlust melden sich häufig angebliche Rückholdienste, Kanzleien oder „Ermittler“, die gegen Vorkasse eine Rückführung zusagen. Ein Vorschuss allein ist kein Betrugsmerkmal – anwaltliche Vorschüsse sind nach § 9 RVG ausdrücklich vorgesehen. Entscheidend sind überprüfbare Identität, ein schriftlicher Auftrag mit klaren Konditionen und vor allem: Wer eine Rückholung garantiert oder Zahlung in Kryptowährung verlangt, ist unseriös.
Ob sich Geld zurückholen lässt, hängt vom Zahlungsweg, vom Zeitablauf und vom Empfänger ab. Eine bestätigte Bitcoin-Transaktion lässt sich technisch nicht rückgängig machen – das schließt eine spätere Sicherstellung im Rahmen von Ermittlungen aber nicht aus. Seriöse Aussagen zu Ihren Chancen sind erst nach Prüfung Ihres konkreten Falls möglich.
Anbieter selbst prüfen: Warnsignale
Prüfen Sie vor jeder Einzahlung die Erlaubnis – und zwar an der richtigen Stelle. Die Unternehmensdatenbank der BaFin zeigt, ob ein Unternehmen in Deutschland zugelassen ist. Die Warnmeldungen sind eine getrennte Liste und dokumentieren Auffälligkeiten. Beides ist nicht dasselbe: Ein fehlender Eintrag in der Unternehmensdatenbank ist ein deutliches Warnzeichen, aber kein Betrugsbeweis, und ein fehlender Warnlisteneintrag ist keine Entwarnung. Umgekehrt bedeutet auch die Lizenz einer ausländischen Behörde nicht, dass ein Angebot in Deutschland zulässig ist; die britische FCA etwa beaufsichtigt keine Angebote für deutsche Anleger. Bezeichnungen wie „Tier-1-Lizenz“ sind Marketing, keine gesetzliche Lizenzkategorie.
| Merkmal | Zugelassener Anbieter | Warnsignal |
|---|---|---|
| Erlaubnis | In der BaFin-Unternehmensdatenbank oder als EU-Anbieter mit Passporting auffindbar | Kein Eintrag; nur Verweis auf „Partner-Broker“ oder eine unbenannte Auslandslizenz |
| Betreiber | Impressum mit Firmensitz, Registernummer und verantwortlicher Person | Kein oder unvollständiges Impressum, wechselnde Domains, unklarer Vertragspartner |
| Renditeversprechen | Verpflichtende Risikohinweise, keine Ertragszusagen | Tägliche Gewinne, feste Prozentzahlen, „risikofrei“ |
| Auszahlung | Auszahlung ohne zusätzliche Vorabzahlung | Gebühren, Steuern oder Nachschüsse als Bedingung für die Auszahlung |
| Kontaktverhalten | Support antwortet auf Anfrage, kein Verkaufsdruck | Anrufe kurz nach der Anmeldung, Drängen auf höhere Beträge, Fernwartungssoftware |
| Bewertungen | Nachvollziehbare, differenzierte Rückmeldungen | Generisches Lob von Partnerseiten oder Sammelbeschwerden mit Rückhol-Werbung |
Grundlegende Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Kryptowerten – von der Verwahrung bis zum Umgang mit Zugangsdaten – haben wir in den Sicherheitstipps für Einsteiger zusammengefasst. Einen Überblick über weitere Anbieter mit dokumentierter Behördenlage bietet unsere Übersicht zu Bitcoin-Betrugsfällen.
Fazit
Befund: Die BaFin hat gegen den als Betreiber von Bitcoin Buyer benannten Anbieter zweimal die Einstellung unerlaubter Finanzportfolioverwaltung angeordnet (2022 gegen die Morena Europe Limited Liability Company, 2024 gegen deren Alleingesellschafter) und 2024 zusätzlich namentlich vor bitcoinbuyer-app.com gewarnt. Eine Erlaubnis für Finanzdienstleistungen in Deutschland besteht nicht.
Bewertung: Wer hier einzahlt, überlässt sein Geld einem Anbieter ohne Aufsicht, ohne durchsetzbare Ansprüche und mit einem Hebelprodukt, das auch bei zugelassenen Anbietern hohe Verluste verursacht. Von einer Einzahlung raten wir deutlich ab.
Unsicherheit: Ein rechtskräftiges Betrugsurteil liegt uns nicht vor, ebenso wenig unabhängig verifizierte Nutzerberichte. Die Warnungen gelten für die von der BaFin genannten Domains – gleichnamige oder ähnlich benannte Seiten können andere Betreiber haben und müssen einzeln geprüft werden. Wer nach einer zugelassenen Alternative sucht, findet einen Ausgangspunkt in unserem Überblick zur Auswahl von Krypto-Apps.
Häufige Fragen zu Bitcoin Buyer (FAQ)
Ist Bitcoin Buyer seriös?
Nein. Nach den Veröffentlichungen der BaFin verfügt der Betreiber der Handelsplattform Bitcoin Buyer nicht über die nach § 32 KWG bzw. § 15 WpIG erforderliche Erlaubnis. Die BaFin hat 2022 und 2024 die Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet und 2024 namentlich vor der Website bitcoinbuyer-app.com gewarnt. Von einer Einzahlung ist abzuraten. Ein rechtskräftiges Betrugsurteil liegt uns nicht vor.
Gibt es eine BaFin-Warnung zu Bitcoin Buyer?
Ja. Am 7. März 2024 hat die BaFin namentlich vor Angeboten von Bitcoin Buyer über die Website bitcoinbuyer-app.com gewarnt. Zusätzlich hat sie mit Bescheid vom 26. Januar 2022 gegen die Morena Europe Limited Liability Company und am 6. Mai 2024 gegen deren Alleingesellschafter die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet. Genannt werden die Websites bitcoin-buyer.de, bitcoin-buyer.app/de/ und bitcoinbuyer-app.com.
Bekomme ich mein Geld von Bitcoin Buyer zurück?
Das hängt vom Zahlungsweg und vom Zeitablauf ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Bei Kreditkartenzahlungen kommt ein Chargeback in Betracht, dessen Fristen Sie bei Ihrem Kartenanbieter erfragen sollten. Bei einer SEPA-Überweisung gibt es kein Chargeback, sondern nur ein Rückrufersuchen der Bank, das die Mitwirkung der Empfängerbank voraussetzt. Bestätigte Kryptotransaktionen sind technisch nicht umkehrbar, können aber Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen sein. Vorsicht vor Anbietern, die eine Rückholung garantieren.
Was sagen Erfahrungsberichte zu Bitcoin Buyer aus?
Uns liegen keine unabhängig verifizierten Nutzerberichte zu den von der BaFin genannten Bitcoin-Buyer-Domains vor. Positive Bewertungen stammen bei Angeboten dieser Art häufig von vergüteten Partnerseiten, negative Sammlungen oft von Seiten, die Rückholdienste bewerben. Belastbar ist deshalb allein die dokumentierte Behördenlage.
Ist Bitcoin selbst ein Betrug?
Nein. Bitcoin ist eine Kryptowährung, die über zugelassene Anbieter gehandelt werden kann, wenn auch mit hohem Kursrisiko. Plattformen wie Bitcoin Buyer verwenden den Namen lediglich als Aufhänger. Das Problem liegt beim Anbieter und seiner fehlenden Erlaubnis, nicht bei der Kryptowährung selbst.
Quellen
- BaFin: Handelsplattform Bitcoin Buyer – Untersagung gegenüber der Morena Europe Limited Liability Company, Bescheid vom 26. Januar 2022, veröffentlicht am 9. März 2022.
- BaFin: bitcoinbuyer-app.com – BaFin warnt vor Website, 7. März 2024.
- BaFin: Untersagung gegenüber Jurijs Beinarovičs als Alleingesellschafter der Morena Europe Limited Liability Company, Anordnung vom 6. Mai 2024, veröffentlicht am 3. Juli 2024.
- BaFin: Unternehmensdatenbank – Prüfung, ob ein Unternehmen in Deutschland zugelassen ist.
- BaFin: Finanzbetrug erkennen – aktuelle Warnungen und Schutzhinweise.
- Verbraucherzentrale: Online-Trading: So entlarven Sie Betrüger.
- Verbraucherzentrale: So erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Dieser Beitrag dient der Information und Aufklärung und stellt weder Rechts- noch Anlageberatung dar. Die Einschätzungen beruhen auf den oben verlinkten öffentlich zugänglichen Quellen zum angegebenen Prüfdatum; ein eigener Praxistest der Plattform hat nicht stattgefunden. Wer geschädigt wurde, sollte sich an die Polizei, die Verbraucherzentrale oder eine auf Kapitalmarkt- oder IT-Recht spezialisierte Kanzlei wenden.