Zuletzt aktualisiert: 8. September 2026 · Autor: Alex Merten
Bei unserer Prüfung am 8. September 2026 haben wir für „Bitcoin Method“ keine namentliche Warnung von BaFin, FCA, FSMA, AMF oder Consob gefunden – und trotzdem gibt es keinen Grund, dort Geld einzuzahlen. Die unter diesem Namen auftretenden Websites nennen keinen Betreiber, keine Rechtsform und keine Registernummer, und im eigenen Kleingedruckten erklärt eine von ihnen, der Name „Bitcoin Method“ diene nur kommerziellen Zwecken und beziehe sich nicht auf ein bestimmtes Unternehmen. Wer 250 Dollar einzahlt, weiß damit nicht, an wen.
Bereits eingezahlt? Die wichtigsten Schritte stehen weiter unten unter Sofortmaßnahmen – der erste ist, keine weitere Zahlung zu leisten.
Der Prüfstand im Überblick
- Geprüfte Domains
- bitcoinmethod(.)com, bitcoinmethod(.)org, bitcoinmethod(.)biz, bitcoinmethod-app(.)com, the-bitcoinmethod-app(.)com sowie thebitcoinmethod(.)org (bewusst nicht verlinkt)
- Betreiber
- Auf den geprüften Seiten nicht identifizierbar: kein Impressum, keine Rechtsform, kein Geschäftssitz, keine Registernummer
- Produkt laut Eigenwerbung
- Automatisierte Handelssoftware für Kryptowährungen, die Trades eigenständig ausführen soll; die Konten selbst sollen laut FAQ über Drittbroker geführt werden
- Mindesteinstieg laut Anbieter
- 250 US-Dollar
- Namentliche Behördenwarnung
- Bei dieser Prüfung nicht gefunden – weder bei der BaFin noch bei FCA, FSMA, AMF oder Consob
- Prüfdatum
- 8. September 2026, ausschließlich anhand öffentlich zugänglicher Inhalte. Der direkte Seitenabruf der Anbieter-Domains war technisch blockiert; die Werbeaussagen stammen aus deren öffentlich indexierten Seiteninhalten.
- Offene Punkte
- Welche der Domains von denselben Personen betrieben werden, an welche Broker Kundendaten weitergegeben werden und ob Auszahlungen tatsächlich verweigert wurden, ist uns nicht bekannt
Gibt es eine BaFin-Warnung zu Bitcoin Method?
Bei unserer Prüfung am 8. September 2026 haben wir in den Verbrauchermitteilungen der BaFin keine namentliche Warnung zu „Bitcoin Method“ oder einer der oben genannten Domains gefunden. Das ist ausdrücklich keine Bestätigung einer Zulassung und keine Entwarnung – es heißt nur, dass die Aufsicht diesen Namen bisher nicht öffentlich benannt hat oder wir die Meldung nicht gefunden haben.
Wichtig ist die Unterscheidung, die im Netz ständig durcheinandergeht: Die BaFin führt eine Unternehmensdatenbank mit allen zugelassenen Anbietern und veröffentlicht daneben Warnmeldungen zu Firmen, bei denen sie unerlaubte Geschäfte vermutet. Das sind zwei getrennte Dinge. Ein fehlender Eintrag in der Unternehmensdatenbank belegt nicht, dass ein Anbieter betrügt – er belegt, dass er in Deutschland keine Erlaubnis für erlaubnispflichtige Geschäfte hat. Und eine fehlende Warnmeldung belegt gar nichts.
Wie eine konkrete Zuordnung aussieht, zeigt der Vergleich mit anderen Bot-Marken: Zu Bitcoin Apex hat die BaFin am 5. April 2024 neun konkrete Domains benannt und dabei ausdrücklich erwähnt, dass Anleger über Werbung in sozialen Medien und über manipulierte Tagesschau-Artikel mit Bezügen zu deutschen Prominenten auf die Seiten gelenkt wurden. Zu Bitcoin Buyer nennt die Aufsicht eine Website und das dort angebotene CFD-Geschäft. Solche Meldungen benennen Marke, Domain und Tätigkeit – genau das fehlt für Bitcoin Method bislang.
Namensähnlichkeit beweist nichts. Bitcoin Apex, Bitcoin Buyer, Bitcoin Era, Bitcoin Motion oder Bitcoin Bank Breaker sind eigenständige Marken mit eigenen Warnmeldungen und eigenen Domains. Aus einer Warnung zu einer dieser Marken folgt nichts über Bitcoin Method – und umgekehrt.
Wer betreibt Bitcoin Method?
Das lässt sich anhand der öffentlich zugänglichen Seiten nicht feststellen, und das ist der ernsteste Befund dieser Prüfung. Auf keiner der geprüften Domains fanden wir ein Impressum, eine Rechtsform, einen Geschäftssitz oder eine Registernummer.
Der Markenname wird zudem parallel auf mehreren Domains mit unterschiedlichen Endungen und leicht abweichenden Inhalten verwendet. Ob dahinter dieselben Personen stehen, ist uns nicht bekannt – ähnliche Gestaltung beweist keine gemeinsame Betreiberschaft.
Bemerkenswert ist das Kleingedruckte auf einer dieser Seiten selbst: Dort heißt es, „Bitcoin Method“ und alle weiteren auf der Website verwendeten Handelsnamen dienten nur kommerziellen Zwecken und bezögen sich nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder bestimmte Dienstleister. Im selben Hinweis steht, rund 70 Prozent der Anleger würden dabei Geld verlieren. Wer diese beiden Sätze liest, weiß: Die Marke ist ein Werbeetikett, kein Vertragspartner. Für eine Beschwerde, eine Auszahlungsforderung oder eine Klage brauchst du aber einen Vertragspartner mit Namen und Sitz.
Was die Werbung verspricht
Die Selbstdarstellung ist bei allen geprüften Domains dieselbe: eine automatisierte Handelstechnologie, die den Kryptomarkt analysiert und Trades ohne Zutun des Nutzers ausführt, angeblich weltweit führend, mit täglichen Gewinnen und einem Einstieg ab 250 Dollar. Eine der Seiten beantwortet die Frage „Ist Bitcoin Method seriös?“ auf der eigenen Website mit „Ja. Bitcoin Method ist kein Betrug.“ Ein Anbieter, der sich selbst von einem Betrugsverdacht freispricht, liefert damit keinen Beleg, sondern ein Werbeversprechen.
Zwei Punkte verdienen eine genauere Einordnung, weil sie gezielt Sicherheit suggerieren:
Die Behauptung, es handle sich um eine „lizenzierte Handelstechnologie“
In der FAQ einer der Seiten steht, Bitcoin Method sei eine lizenzierte Handelstechnologie, die CySEC-lizenzierte Broker einsetze. Eine Lizenz gehört immer einer konkret benannten Gesellschaft, nie einer Software und nie einer Marke. Solange kein Firmenname und keine Lizenznummer genannt werden, lässt sich diese Aussage in keinem Register nachprüfen – und was nicht nachprüfbar ist, ist kein Sicherheitsmerkmal. Ein SSL-Zertifikat, das an anderer Stelle als Beleg für Seriosität angeführt wird, sagt ebenfalls nichts über den Anbieter aus: Es verschlüsselt die Verbindung, es prüft niemanden.
Die künstliche Dringlichkeit
Auf einer der Seiten stand zum Prüfzeitpunkt der Hinweis, wegen extrem hoher Mediennachfrage werde die Registrierung am „TT/MM/JJJJ“ geschlossen, daneben ein laufender Countdown. Der Platzhalter im Datum war nicht ausgefüllt. Das ist ein aussagekräftiges Detail: Die Frist ist kein Ereignis, sondern ein Baustein aus einer Vorlage, der Druck erzeugen soll. Zeitdruck ist bei Geldanlagen nie ein Argument, sondern immer ein Warnsignal.
Wie der Ablauf bei belegten Fällen dieser Art weitergeht – von der Kontaktaufnahme über die Nachforderungen bis zum Kontaktabbruch – haben wir im Methodenartikel zur Online-Trading-Betrugsmasche beschrieben. Ob genau dieser Ablauf hinter Bitcoin Method steht, ist uns nicht bekannt; wir haben dazu keine verifizierten Berichte.
Höhle der Löwen und Tagesschau: Was belegt ist
Gefälschte Werbung mit der VOX-Sendung „Die Höhle der Löwen“ und mit nachgebauten Nachrichtenseiten ist als Masche gut dokumentiert – eine Anzeige, in der Bitcoin Method namentlich damit geworben hätte, konnten wir bei dieser Prüfung allerdings nicht belegen. Deshalb steht hier, was gesichert ist, und nicht, was plausibel klingt.
Gesichert ist: Der Sender geht gegen solche Anzeigen vor und hat in einzelnen Fällen rechtliche Schritte eingeleitet. Investoren der Sendung haben öffentlich klargestellt, nie in Krypto-Handelsroboter investiert zu haben. Die belgische Aufsicht FSMA hat den Funnel für zwei andere Marken sogar ausdrücklich beschrieben: gefälschte Presseartikel und erfundene Zitate bekannter Persönlichkeiten auf Fake-News-Seiten und in gesponserten Anzeigen, danach ein Telefonanruf bei allen, die ihre Kontaktdaten hinterlassen haben. Und die BaFin benennt für Bitcoin Apex ausdrücklich manipulierte Tagesschau-Artikel als Werbeweg.
Für dich als Leser ist die praktische Konsequenz dieselbe, unabhängig von der Marke: Ein angeblicher Fernseh- oder Zeitungsbericht lässt sich in zwei Minuten prüfen. Suche den Beitrag direkt auf der Website des Senders oder der Redaktion. Findest du ihn dort nicht, existiert er nicht.
Was die Erfahrungsberichte wert sind
Uns liegen keine unabhängig verifizierten Nutzerberichte zu den geprüften Bitcoin-Method-Domains vor. Was öffentlich auffindbar ist, zerfällt in zwei Lager, die sich beide nicht überprüfen lassen.
Auf Bewertungsportalen findet sich zu einer der Domains ein Profil mit einem Durchschnitt von 4,5 Sternen aus rund 90 überwiegend englischsprachigen Bewertungen, fast alle aus einem kurzen Zeitraum, viele in fast identischem Tonfall. Auf einem zweiten Portal stehen 17 Bewertungen mit 3,8 Sternen, darunter eine, die den Einstieg über eine britische Fernsehpersönlichkeit erwähnt – also über genau die Art von Promi-Werbung, die als Fake dokumentiert ist. Daneben existiert eine Reihe von Testberichten, die eigene Einzahlungen und konkrete Renditen behaupten. Ein solcher Bericht meldet aus 500 Dollar Startkapital rund 25 Prozent Zuwachs binnen eines Monats, ein anderer schreibt, im eigenen Test seien überhaupt keine Gewinne erzielt worden. Beide Behauptungen sind für Außenstehende nicht nachprüfbar, und viele dieser Seiten verdienen an vermittelten Anmeldungen.
Daraus folgt kein Freispruch und kein Schuldspruch, sondern eine methodische Erkenntnis: Bewertungen sind in beide Richtungen manipulierbar. Positive Rezensionen lassen sich kaufen, negative lassen sich ebenso von Konkurrenten oder von Rückhol-Anbietern platzieren, die anschließend ihre Dienste verkaufen wollen. Ein Sternedurchschnitt ist kein Regulierungsnachweis.
Anbieter selbst prüfen – in fünf Minuten
Statt einer Liste von Bauchgefühlen hier die Prüfschritte, die belastbare Ergebnisse liefern. Sie funktionieren bei jedem Anbieter, nicht nur bei diesem.
| Prüfschritt | Was du konkret machst | Was das Ergebnis bedeutet |
|---|---|---|
| Vertragspartner finden | Impressum und AGB suchen: vollständiger Firmenname, Rechtsform, Sitz, Registernummer | Fehlt der Name, gibt es niemanden, gegen den du Ansprüche geltend machen könntest |
| Zulassung prüfen | Den gefundenen Firmennamen in der BaFin-Unternehmensdatenbank suchen – nicht den Markennamen | Kein Treffer heißt: keine deutsche Erlaubnis. Ein Treffer gilt nur für diese Gesellschaft und nur für die dort eingetragenen Geschäfte |
| Warnungen abfragen | Firmenname und Domain in den Verbrauchermitteilungen der BaFin und in der FCA Warning List suchen | Ein Treffer ist ein starkes Signal. Kein Treffer ist keine Entwarnung – Warnungen erscheinen oft erst Monate nach dem Start |
| Medienbezug gegenprüfen | Den angeblichen TV- oder Presseberichten direkt auf der Website des Mediums nachgehen | Nicht auffindbar heißt: erfunden. Die Anzeige nutzt fremde Markennamen ohne Genehmigung |
| Renditeversprechen einordnen | Nach garantierten Gewinnen, Tagesrenditen und Countdown-Fristen suchen | Zugelassene Anbieter dürfen keine Rendite garantieren. Wer es trotzdem tut, arbeitet nicht regelkonform |
| Zahlungsweg ansehen | Prüfen, wohin gezahlt werden soll: Firmenkonto, Privatkonto, Krypto-Wallet, Drittdienstleister | Zahlungen an Privatkonten oder direkt an Wallet-Adressen sind praktisch nicht rückholbar |
Grundsätzliche Hinweise zum sicheren Umgang mit Konten, Wallets und Zugangsdaten haben wir in den Krypto-Sicherheitstipps für Einsteiger zusammengestellt.
Sofortmaßnahmen nach einer Einzahlung
Stoppe zuerst jede weitere Zahlung und kontaktiere unmittelbar danach deine Bank oder deinen Zahlungsdienstleister – über die Nummer auf deiner Karte oder im Online-Banking, nicht über Kontaktdaten, die dir die Plattform genannt hat. Alles Weitere folgt danach.
1. Keine weiteren Zahlungen, kein Fernzugriff
Zahle nichts nach, auch nicht für angebliche Gebühren, Steuern, Verifikationen oder Provisionen, die eine Auszahlung freigeben sollen. Genau diese Nachforderungen sind das Kernmuster des Cybertrading-Betrugs. Beende außerdem jede Fernwartungssoftware, die du auf Bitten der Gegenseite installiert hast, und ändere Passwörter von einem Gerät aus, auf das niemand Zugriff hatte.
2. Bank oder Zahlungsdienstleister sofort informieren
Was möglich ist, hängt am Zahlungsweg, und die Unterschiede sind erheblich:
- Kreditkarte: Über deine Bank lässt sich ein Rückbelastungsverfahren (Chargeback) beim Kartenherausgeber anstoßen. Es gelten Fristen und Bedingungen der jeweiligen Kartengesellschaft, ein Erfolg ist nicht garantiert.
- SEPA-Überweisung: Eine von dir selbst veranlasste und bereits ausgeführte Überweisung kann deine Bank nicht einseitig zurückholen. Sinnvoll ist trotzdem ein sofortiges Rückrufersuchen – solange der Auftrag noch nicht ausgeführt oder dem Empfänger noch nicht gutgeschrieben ist, kann es greifen.
- Lastschrift: Hier gilt das Rückgaberecht deiner Bank innerhalb der üblichen Fristen. Das ist etwas anderes als ein Chargeback.
- Nicht von dir autorisierte Abbuchungen: Bei Zahlungen, die du nie freigegeben hast, muss der Zahlungsdienstleister den Betrag nach § 675u BGB grundsätzlich unverzüglich erstatten. Das gilt ausdrücklich nicht für Beträge, die du selbst überwiesen hast.
- Krypto-Transfer: Eine bestätigte Bitcoin-Transaktion lässt sich technisch nicht rückgängig machen. Ging der Transfer über eine regulierte Börse, informiere deren Support umgehend und nenne die Transaktionsdaten – Sicherstellung durch Ermittlungsbehörden ist in Einzelfällen möglich, aber niemand kann sie zusagen.
3. Beweise sichern
Screenshots allein reichen nicht. Halte fest: die genaue Domain, unter der du dich angemeldet hast, Zeitpunkte, Namen und Telefonnummern der Ansprechpartner, alle Zahlungsempfänger mit IBAN oder Wallet-Adresse, bei Kryptozahlungen zusätzlich Transaktions-Hash und Netzwerk, dazu E-Mails und Chatverläufe. Diese Angaben entscheiden später darüber, ob Ermittler einer Spur folgen können.
4. Anzeige erstatten
Erstatte Anzeige bei der Polizei – bei jeder Dienststelle oder online über die Internetwache deines Bundeslandes. Nimm die gesicherten Unterlagen mit. Warte damit nicht, bis eine Beratung terminiert ist.
5. Vorsicht vor dem zweiten Betrug
Nach einem Verlust melden sich häufig „Rückhol-Dienstleister“, angebliche Ermittler oder falsche Verbraucherschützer, die gegen Vorkasse Geld zurückholen wollen. Die Polizei bezeichnet das als Recovery Scam; in vielen Fällen sind es dieselben Täter. Ein angemessener Vorschuss ist bei echten Rechtsanwälten gesetzlich vorgesehen und für sich genommen kein Betrugsmerkmal – prüfbar sein müssen aber Identität, Kanzleisitz, Auftrag und Konditionen. Eine Garantie auf Rückholung kann seriös niemand geben. Und gib niemals deine Seed Phrase oder private Schlüssel heraus, an niemanden.
Weitere dokumentierte Fälle und die Kriterien, nach denen wir sie einordnen, findest du im Überblick zu Bitcoin-Betrugsmaschen.
Fazit
Befund: Zu „Bitcoin Method“ existieren mehrere parallele Websites ohne Impressum, ohne benannten Betreiber und ohne prüfbare Lizenzangabe. Sie werben mit automatisiertem Handel, täglichen Gewinnen und einem Einstieg ab 250 Dollar, sprechen sich selbst von Betrugsvorwürfen frei und erklären an anderer Stelle, der Markenname beziehe sich auf kein bestimmtes Unternehmen. Eine namentliche Behördenwarnung haben wir bei dieser Prüfung nicht gefunden.
Bewertung: Für ein Angebot, bei dem der Vertragspartner unbekannt bleibt, gibt es keine sinnvolle Risikoabwägung. Wer einzahlt, hat im Streitfall niemanden, gegen den er vorgehen kann – unabhängig davon, ob im Hintergrund tatsächlich gehandelt wird. Das allein genügt als Grund, die Finger davon zu lassen.
Unsicherheit: Wir wissen nicht, wer die Seiten betreibt, ob dieselben Personen hinter allen Domains stehen, ob Auszahlungen tatsächlich verweigert wurden und ob eine Aufsichtsbehörde bereits ermittelt. Sollte eine namentliche Warnung erscheinen oder ein Betreiber identifizierbar werden, aktualisieren wir diese Einschätzung.
Häufige Fragen
Ist Bitcoin Method seriös?
Die unter diesem Namen auftretenden Websites nennen keinen Betreiber, keine Rechtsform und keine Registernummer, und eine von ihnen erklärt im eigenen Kleingedruckten, der Name beziehe sich auf kein bestimmtes Unternehmen. Ein Anbieter ohne benannten Vertragspartner ist für Anleger nicht prüfbar. Eine namentliche Behördenwarnung haben wir bei unserer Prüfung am 8. September 2026 nicht gefunden; das ist keine Bestätigung einer Zulassung.
Gibt es eine BaFin-Warnung zu Bitcoin Method?
Bei unserer Prüfung am 8. September 2026 haben wir in den Verbrauchermitteilungen der BaFin keine namentliche Warnung zu Bitcoin Method oder den geprüften Domains gefunden. Zu anderen Bot-Marken wie Bitcoin Apex oder Bitcoin Buyer liegen dagegen konkrete BaFin-Meldungen mit benannten Domains vor. Ein fehlender Warneintrag ist weder eine Entwarnung noch ein Beleg für eine Zulassung.
Ich habe eingezahlt – bekomme ich mein Geld zurück?
Das hängt am Zahlungsweg. Bei Kreditkartenzahlungen kann über die Bank ein Rückbelastungsverfahren angestoßen werden. Eine selbst veranlasste und bereits ausgeführte SEPA-Überweisung kann die Bank nicht einseitig zurückholen, ein sofortiges Rückrufersuchen ist trotzdem sinnvoll. Bestätigte Krypto-Transaktionen sind technisch nicht umkehrbar. In jedem Fall gilt: keine weiteren Zahlungen leisten, Bank sofort informieren, Beweise sichern und Anzeige erstatten.
Gibt es sichere Alternativen zu automatisierten Krypto-Bots?
Seit der MiCAR-Verordnung benötigen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU eine Zulassung, die sich mit Firmenname und Registernummer überprüfen lässt. Zugelassen bedeutet allerdings nur beaufsichtigt, nicht risikofrei: Kursverluste sind bei jedem regulierten Anbieter möglich und Kryptowerte fallen nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung. Ein garantierter Gewinn ist bei keinem Anbieter möglich. Welche Kriterien beim Vergleich zugelassener Handelsplätze zählen, haben wir im Überblick zur Auswahl einer Krypto-Börse aufgeschlüsselt.
Quellen
Verwendete Quellen und Prüfgrundlagen
- BaFin, Verbrauchermitteilung vom 5. April 2024: Warnung vor den Websites der Handelsplattform Bitcoin Apex
- BaFin, Verbrauchermitteilung vom 7. März 2024: Warnung vor der Website bitcoinbuyer-app.com
- FSMA Belgien, Warnung vom 1. April 2020: Bitcoin-Evolution und Bitcoin-Revolution (Beschreibung des Werbe- und Telefon-Funnels)
- Programm Polizeiliche Kriminalprävention: Cybertrading-Betrug erkennen und vermeiden
- Polizei Hamburg: Cybertrading Fraud und Anschlussbetrug (Recovery Scam)
- Verbraucherzentrale: Internet-Betrug – Geld zurückholen je nach Zahlungsweg
- Verbraucherzentrale: Kreditkarten- und Kontobetrug, Erstattung nach § 675u BGB
- Mimikama: Gefälschte „Höhle der Löwen“-Werbung erkennen
- Werbeaussagen der geprüften Anbieter-Domains, öffentlich indexierte Seiteninhalte, Stand 8. September 2026. Ein direkter Seitenabruf war technisch blockiert. Es fand kein eigener Praxistest und keine eigene Einzahlung statt.
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