Bitsoft 360 Betrug: Was steckt wirklich dahinter?

Zuletzt aktualisiert: 8. September 2026 · Autor: Alex Merten

Betrugswarnung · Krypto-Sicherheit · Faktencheck

Die belgische Finanzaufsicht FSMA führt Bitsoft 360 mit der Domain bitsoft360.com seit dem 14. Februar 2024 in einer Warnung zu betrügerischen Trading-Plattformen; die Manitoba Securities Commission warnte bereits am 8. November 2023 über die kanadische CSA vor „BitSoft360″ und „BitSoftAI360″. Beide Warnungen betreffen ausdrücklich fehlende Registrierung beziehungsweise Datenabgriff — sie sind kein rechtskräftiges Betrugsurteil und gelten nicht automatisch für jede gleichnamige Website. Eine namentliche BaFin-Warnung zu Bitsoft 360 haben wir bei der Prüfung am 8. September 2026 nicht gefunden; das ist ausdrücklich keine Entwarnung.

Schon Geld eingezahlt oder Daten hinterlassen? Springe direkt zu den Sofortmaßnahmen. Wichtig ist zuerst: keine weitere Zahlung leisten, auch nicht für angebliche „Freischaltgebühren“ oder „Steuern“.

Der Prüfstand im Überblick

PrüfpunktBefund (Stand 8. September 2026)
Geprüfter Name / DomainBitsoft 360, bitsoft360.com (in der FSMA-Warnung genannt)
Weitere in Warnungen genannte KennungenBitSoft360, BitSoftAI360, bitsoft.digitals-invest.com (kanadische Warnung)
BetreiberNicht verifiziert. Eine belastbare Unternehmens- oder Registerzuordnung konnten wir nicht herstellen.
Produkt laut EigenwerbungAutomatisierte Krypto-Handelssoftware mit angeblich algorithmischer Trade-Auswahl
Behördliche EinträgeFSMA (Belgien), 14.02.2024 · Manitoba Securities Commission über CSA (Kanada), 08.11.2023
BaFinKeine namentliche Warnung gefunden. Kein Eintrag als zugelassenes Unternehmen bekannt.
Eigener PraxistestNein. Wir haben weder ein Konto eröffnet noch eingezahlt und die Domain nicht aufgerufen.
Offene PunkteAktueller Betriebsstatus der Domain, heutiger Vertragspartner bei Einzahlungen, Identität hinter den verschiedenen Kennungen

Welche Behörden warnen vor Bitsoft 360?

Zwei Aufsichtsbehörden haben Bitsoft 360 namentlich erfasst — eine belgische und eine kanadische. Die deutsche Aufsicht gehört nach unserem Prüfstand nicht dazu.

FSMA Belgien, 14. Februar 2024

Die belgische Financial Services and Markets Authority nennt Bitsoft 360 mit der Domain bitsoft360.com in einer Warnung zu betrügerischen Trading-Plattformen. Der Kern der Feststellung ist präzise und enger, als er oft wiedergegeben wird: Die FSMA hat festgestellt, dass Geschädigte betrügerischer Trading-Plattformen ihre Kontaktdaten auf diesen Seiten hinterlegt hatten. Die Warnung dokumentiert damit vor allem den Weg, auf dem Betroffene in die Masche geraten sind — den Abgriff der Kontaktdaten über ein Formular. Sie ist kein Gerichtsurteil und trifft keine Aussage über die Zulässigkeit eines Angebots in Deutschland.

Manitoba Securities Commission über die CSA, 8. November 2023

Die kanadische Aufsicht der Provinz Manitoba stellt in einem Investor Alert fest, dass BitSoft360, BitSoftAI360 und bitsoft.digitals-invest.com in Manitoba nicht registriert sind und es nie waren — weder für den Wertpapierhandel noch für Anlageberatung. Auch das ist ein Registerbefund für ein einzelnes kanadisches Bundesland, kein Betrugsnachweis.

Wichtige Einschränkung zur Identität: Die beiden Warnungen nennen unterschiedliche Domains. Ob dahinter dieselben Betreiber stehen, ist nicht belegt. Ein ähnlicher Name oder eine ähnliche Aufmachung beweist keine gemeinsame Täterschaft. Ebenso wenig ist Bitsoft 360 mit dem namensähnlichen Fall Bitcoin 360 AI gleichzusetzen, auch wenn beide auf derselben FSMA-Liste stehen.

Gibt es eine BaFin-Warnung zu Bitsoft 360?

Bei unserer Prüfung am 8. September 2026 haben wir für Bitsoft 360 und bitsoft360.com keine namentliche Warnmeldung der BaFin gefunden. Das bedeutet ausdrücklich nur: bei dieser Prüfung nicht gefunden. Es ist weder ein Beleg dafür, dass eine solche Warnung nie existierte, noch eine Bestätigung, dass das Angebot in Deutschland zulässig wäre.

Zwei Datenbanken werden dabei regelmäßig verwechselt, und die Unterscheidung ist für die eigene Prüfung entscheidend:

  • Die Unternehmensdatenbank zeigt, wer in Deutschland eine Erlaubnis der BaFin hat. Ein fehlender Treffer bedeutet: keine bekannte Zulassung — nicht automatisch Betrug, aber auch keinerlei deutscher Anlegerschutz.
  • Die Warnmeldungen listen Anbieter, bei denen die Aufsicht konkret eingeschritten ist oder warnt. Ein fehlender Eintrag ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung — die Aufsicht kann nur warnen, wovon sie Kenntnis hat.

Beide sind über bafin.de frei abrufbar; die Links stehen unten unter Quellen.

Was sagen die Erfahrungsberichte aus?

Uns liegen keine unabhängig verifizierten Nutzerberichte zu bitsoft360.com vor. Was öffentlich einsehbar ist, sind Bewertungsportale — im Fall von Bitsoft 360 rund 80 Trustpilot-Bewertungen mit einem Durchschnitt im Bereich von 1,3 bis 1,5 von 5 Punkten, mit Schwerpunkt in den Jahren 2023 bis 2025.

Auffällig ist, wie einheitlich das dort geschilderte Muster ist und wie genau es zur FSMA-Feststellung passt: Der ganz überwiegende Teil der Beschwerden dreht sich nicht um verlorenes Geld, sondern um massive Telefonwerbung, nachdem Nutzer lediglich ein Kontaktformular ausgefüllt hatten — teils wechselnde Rufnummern, teils Kontaktversuche über Messenger, teils über Monate hinweg. Genau das beschreibt die belgische Aufsicht als Einstiegsmechanismus.

Diese Berichte sind Nutzerangaben, keine geprüften Tatsachen. Bewertungen in beide Richtungen lassen sich manipulieren: Negative Bewertungen können von Wettbewerbern stammen, positive von Affiliate-Netzwerken. Hinzu kommt ein eigenes Risiko in solchen Kommentarspalten — dort werben regelmäßig angebliche Rückhol-Dienste, die die Notlage Betroffener ausnutzen. Diese sogenannten Recovery-Scams sind ein eigenständiger, zweiter Betrug und nicht mit dem ursprünglichen Anlagebetrug identisch.

Wie der von der FSMA beschriebene Ablauf funktioniert

Die belgische Aufsicht beschreibt in derselben Warnung den typischen Verlauf, der zu den gelisteten Plattformen gehört. Das ist eine behördliche Beschreibung des Musters — nicht eine für Bitsoft 360 einzeln nachgewiesene Handlungskette:

  1. Eine Anzeige, meist über soziale Medien, führt auf eine Seite mit Kontaktformular.
  2. Wenige Minuten nach dem Ausfüllen folgt der Anruf eines angeblichen „Experten“, der durch die Zahlungsschritte führt.
  3. Anschließend übernimmt ein „Trader“, der eine Vertrauensbeziehung aufbaut und zu höheren Einzahlungen drängt.
  4. Im Dashboard steigen die angezeigten Gewinne; teils lässt sich ein kleiner Betrag tatsächlich abheben, was Vertrauen erzeugt.
  5. Bei größeren Auszahlungen tauchen unerwartete „Steuern“ und Zusatzgebühren auf, die immer weiter wachsen.
  6. Wer nachfragt, erlebt einen Tonwechsel bis hin zu Drohungen oder täglicher Belästigung — der eingezahlte Betrag fließt nicht zurück.

Dass eine kleine Auszahlung geklappt hat, ist in diesem Muster ein Bestandteil der Masche und kein Beleg für Seriosität. Den übergreifenden Ablauf solcher Fälle — auch außerhalb von Kryptowährungen — behandeln wir ausführlich im Methodenartikel zur Online-Trading-Betrugsmasche.

Sofortmaßnahmen für Betroffene

Beginne mit dem Zahlungsstopp, nicht mit einem Beratungstermin. Jede Stunde zählt, besonders bei Kartenzahlungen und frischen Überweisungen.

1. Weitere Zahlungen sofort stoppen

Leiste keine weitere Zahlung — auch nicht für „Freischaltgebühren“, „Steuern“, „Compliance-Prüfungen“ oder eine angebliche letzte Rate vor der Auszahlung. Diese Forderungen sind Teil des Musters.

2. Bank oder Zahlungsdienstleister über verifizierte Kontaktdaten informieren

Rufe die Nummer von der Rückseite deiner Karte oder aus deinem Online-Banking an, nicht eine Nummer aus einer E-Mail. Was möglich ist, hängt vom Zahlungsweg ab:

  • Kreditkarte: Ein Chargeback über das Kartensystem ist möglich. Die Fristen richten sich nach den Regeln des jeweiligen Kartensystems und dem Zeitpunkt der Leistungsstörung — es gibt keine pauschale Garantie und keine allgemeingültige 120-Tage-Regel. Melde den Fall so früh wie möglich schriftlich.
  • SEPA-Überweisung: Es gibt kein Chargeback. Möglich ist nur ein Überweisungsrückruf, der praktisch die Mitwirkung der Empfängerbank voraussetzt und nur bei sehr schneller Meldung Aussicht hat.
  • SEPA-Lastschrift: Eine Rückgabe ist innerhalb der gesetzlichen Fristen möglich, sofern tatsächlich per Lastschrift eingezogen wurde.
  • Kryptotransfer: Eine bestätigte Bitcoin-Transaktion ist technisch nicht rückgängig zu machen. Davon zu unterscheiden sind Ermittlungs-, Sicherstellungs- und Rückgabewege über Strafverfolgungsbehörden und Börsen — die existieren, führen aber weder garantiert noch schnell zum Ziel. Wurde über eine reguläre Börse gekauft und danach weitertransferiert, ist der Kauf selbst korrekt ausgeführt und nicht rückbuchbar; wende dich trotzdem an die Börse, damit die Empfängeradresse markiert werden kann.

3. Fernzugriff beenden und Geräte sichern

Wurde dir Software wie AnyDesk oder TeamViewer installiert, beende die Verbindung, deinstalliere das Programm und ändere Passwörter von einem anderen, sauberen Gerät aus. Prüfe Online-Banking und Börsenkonten auf fremde Zugriffe.

4. Beweise vollständig sichern

Screenshots allein reichen nicht. Sichere: die genaue Domain, Zeitpunkte aller Kontakte, verwendete Rufnummern, Zahlungsempfänger und Verwendungszwecke, bei Kryptozahlungen die Transaktions-Hashes, das Netzwerk und die Empfänger-Wallet-Adresse sowie sämtliche Chat- und E-Mail-Verläufe.

Niemals herausgeben: Seed Phrase, Wallet-Passphrase oder private Schlüssel — an niemanden. Weder an eine Redaktion noch an angebliche Ermittler, Aufsichtsbehörden oder Rückholdienste. Behörden fragen so etwas nie ab.

5. Strafanzeige erstatten

Die Anzeige ist bei jeder Polizeidienststelle oder über die Online-Wachen der Landeskriminalämter möglich. Sie schafft die Aktenlage, auf die Banken, Börsen und spätere zivilrechtliche Schritte aufbauen.

6. Beratung — aber mit Vorsicht bei „Rückholdiensten“

Die Verbraucherzentralen beraten zu Anlage- und Kryptobetrug. Ein Anwaltsvorschuss ist für sich genommen kein Betrugsmerkmal — angemessene Vorschüsse sind im anwaltlichen Gebührenrecht ausdrücklich vorgesehen. Verdächtig sind vielmehr: nicht überprüfbare Identität, fehlende Kanzleiangaben, unaufgeforderte Kontaktaufnahme kurz nach dem Schadensfall und vor allem versprochene Rückholgarantien. Wer garantiert, dein Geld zurückzuholen, hat dafür keine Grundlage.

Weitere aktuelle Fälle und die allgemeinen Schritte findest du im Ratgeber Bitcoin-Betrug: Warnungen und Hilfe.

Wie du einen Anbieter selbst prüfst

Die folgenden Prüfschritte lassen sich in wenigen Minuten erledigen und ersetzen jede Warnliste, die naturgemäß immer unvollständig ist.

PrüfschrittWorauf es ankommt
Zulassung nachschlagenGenauen Firmennamen und Domain in der BaFin-Unternehmensdatenbank suchen. Kein Treffer heißt: kein deutscher Anlegerschutz, keine Einlagensicherung, keine Aufsicht.
Warnlisten prüfenBaFin-Warnmeldungen und die Warnlisten anderer EU-Aufsichten durchsuchen. Kein Eintrag ist keine Entwarnung.
Impressum und VertragspartnerWer ist die juristische Person, die das Geld erhält? Steht sie im Impressum oder nur versteckt in den AGB?
Kontaktformular als EinstiegWenn nach dem Ausfüllen sofort angerufen wird, ist das genau der Mechanismus, den die belgische Aufsicht beschreibt.
RenditeversprechenGarantierte Gewinne oder feste Tagesrenditen sind regulatorisch unzulässig und wirtschaftlich unmöglich.
FernzugriffEin „Berater“, der dich per Bildschirmfreigabe beim Kauf begleiten will, will Kontrolle über deine Transaktionen.
Zeitdruck„Nur heute“, „letzte Plätze“ — nimm dir grundsätzlich mindestens 24 Stunden.

Ein App-Store-Eintrag, ein SSL-Zertifikat oder eine professionell wirkende Oberfläche belegen nichts. Ebenso wenig beweist eine erfolgreiche kleine Testauszahlung Seriosität — eine Registrierung oder Testeinzahlung auf einer verdächtigen Plattform ist deshalb keine sinnvolle Prüfmethode. Grundlagen zum sicheren Umgang mit Kryptowährungen fasst unser Ratgeber zu Krypto-Sicherheit für Einsteiger zusammen.

Fazit

Der Befund: Bitsoft 360 ist von zwei Aufsichtsbehörden namentlich erfasst — der belgischen FSMA im Februar 2024 im Zusammenhang mit dem Abgriff von Kontaktdaten für betrügerische Trading-Plattformen und der Manitoba Securities Commission im November 2023 wegen fehlender Registrierung. Öffentlich einsehbare Nutzerbewertungen beschreiben überwiegend genau den Mechanismus, den die FSMA benennt: Dauer-Telefonwerbung nach der Dateneingabe.

Die Bewertung: Für ein Angebot ohne nachweisbare Erlaubnis, ohne verifizierbaren Betreiber und mit Einträgen bei zwei Aufsichtsbehörden gibt es aus Anlegersicht keinen tragfähigen Grund, Daten zu hinterlassen oder Geld einzuzahlen. Wer hier zahlt, hat weder Aufsicht noch Einlagensicherung noch eine realistische Durchsetzungsmöglichkeit.

Die Unsicherheit: Ein rechtskräftiges Betrugsurteil liegt uns nicht vor, ebenso wenig ein Nachweis, dass hinter allen genannten Kennungen dieselben Personen stehen. Die Warnungen stammen aus Belgien und Kanada, nicht aus Deutschland. Und wir haben die Domain bewusst nicht aufgerufen — über ihren heutigen Zustand und den aktuellen Vertragspartner bei Einzahlungen können wir deshalb nichts sagen.

Quellen

Häufige Fragen zu Bitsoft 360

Ist Bitsoft 360 seriös?

Für ein seriöses Angebot spricht nichts Belegbares. Die belgische FSMA nennt bitsoft360.com am 14. Februar 2024 in einer Warnung zu betrügerischen Trading-Plattformen, die kanadische Manitoba Securities Commission warnte am 8. November 2023 vor BitSoft360 und BitSoftAI360 wegen fehlender Registrierung. Ein rechtskräftiges Betrugsurteil liegt uns nicht vor, und der Betreiber ließ sich nicht verifizieren.

Gibt es eine BaFin-Warnung zu Bitsoft 360?

Bei unserer Prüfung am 8. September 2026 haben wir keine namentliche BaFin-Warnung zu Bitsoft 360 gefunden. Das bedeutet nur, dass bei dieser Prüfung nichts gefunden wurde. Es ist keine Bestätigung einer Zulassung und keine Entwarnung. Die BaFin-Unternehmensdatenbank zeigt Zulassungen, die Warnmeldungen zeigen Warnungen — beides sind verschiedene Datenbanken.

Kann ich mein Geld bei Bitsoft 360 zurückbekommen?

Das hängt vom Zahlungsweg ab. Bei Kreditkartenzahlungen ist ein Chargeback möglich, allerdings fristgebunden und ohne Garantie. Bei SEPA-Überweisungen gibt es kein Chargeback, sondern nur einen Rückruf, der die Mitwirkung der Empfängerbank voraussetzt. Eine bestätigte Bitcoin-Transaktion ist technisch nicht umkehrbar; Ermittlungs- und Sicherstellungswege über Behörden und Börsen existieren, führen aber weder garantiert noch schnell zum Erfolg. Melde den Fall in jedem Fall sofort deiner Bank über verifizierte Kontaktdaten.

Wurde Bitsoft 360 von Prominenten beworben?

Uns liegt kein Beleg dafür vor, dass eine namentlich genannte Person Bitsoft 360 tatsächlich unterstützt hat. In öffentlich einsehbaren Nutzerbewertungen wird von gefälschten Nachrichtenartikeln mit Prominentenbezug berichtet; unabhängig verifiziert ist das nicht. Generell gilt: Bekannte Persönlichkeiten empfehlen keine Trading-Bots über Social-Media-Anzeigen, und solche Anzeigen sind fast immer ohne Zustimmung der abgebildeten Person entstanden.

Ist Bitsoft 360 dasselbe wie Bitcoin 360 AI?

Nein, das sind unterschiedliche Angebote mit unterschiedlichen Domains. Beide stehen zwar auf derselben FSMA-Warnliste vom 14. Februar 2024, aber ein gemeinsamer Betreiber ist damit nicht belegt. Ähnliche Namen oder eine ähnliche Aufmachung beweisen keine Verbindung.

Beweist eine kleine erfolgreiche Auszahlung, dass die Plattform seriös ist?

Nein. Die belgische Aufsicht beschreibt eine erste teilweise Auszahlung ausdrücklich als Bestandteil des Musters: Sie erzeugt Vertrauen und soll zu höheren Einzahlungen führen. Probleme entstehen typischerweise erst bei größeren Auszahlungen, wenn zusätzliche Steuern und Gebühren gefordert werden.

Alex Merten – Autor / Redakteur

Alex Merten hat Wirtschaftswissenschaften mit Fokus auf Geldpolitik und digitale Märkte studiert. Seit mehr als 5 Jahren analysiert er die Entwicklungen im Krypto- und Finanzsektor und beschäftigt sich besonders mit der Rolle von Bitcoin in einem globalen Marktumfeld. Neben makroökonomischen Einschätzungen liegt sein Fokus auf datenbasierten Kursprognosen, Marktanalysen und verständlich aufbereiteten Infografiken. Neben seiner Tätigkeit auf boersen-parkett.de veröffentlicht er auch Beiträge auf cryptonews.com und 99bitcoins.com. Bei seiner Arbeit legt er besonderen Wert auf Faktentreue, Relevanz und eine klare Einordnung des täglichen Marktgeschehens. — Autorenprofil · Redaktionsrichtlinien

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Die genannten Behördenwarnungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder; Angebote, Domains und Betreiber können sich ändern. Bei finanziellem Schaden durch mutmaßlichen Betrug ist eine Beratung durch eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei sinnvoll.
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