Der Umtausch von Pantos (PAN) und dem Bitpanda Ecosystem Token (BEST) in Vision (VSN) beschäftigt Anlegeranwälte. Die Wiener Kanzlei Aigner Lehner Zuschin prüft mögliche Ansprüche. Nach Angaben von Markus Miller wurde inzwischen auch ein Aufforderungsschreiben an Bitpanda und Pantos verschickt.
Wie Miller am 21. Oktober auf seinem Portal KRYPTO-X berichtet, habe die Kanzlei das Schreiben am 19. Oktober an die Bitpanda GmbH und die Pantos GmbH versandt. Gegenstand seien die Rückabwicklung von Token-Erwerbsgeschäften sowie Schadenersatzforderungen. Ein solches Schreiben ist zunächst ein außergerichtlicher Schritt. Eine eingereichte Klage oder eine gerichtliche Entscheidung über die Forderungen ist durch die ausgewerteten Quellen nicht belegt.
Die Kanzlei bestätigt in einer eigenen Veröffentlichung vom 19. Oktober die Prüfung möglicher Anlegeransprüche. Sie vertritt auch den Verein für potentiell geschädigte Krypto Anleger (VfpgK). Den Versand des Schreibens nennt diese Mitteilung nicht ausdrücklich.
Im Mittelpunkt steht die Zusammenführung von PAN und BEST zu VSN im Juli 2025. Die Anwälte bezeichnen den Vorgang aus ihrer Sicht als „Zwangsmigration“. Sie kritisieren insbesondere den Wegfall bisheriger Nutzungsmöglichkeiten und die festgelegten Umtauschverhältnisse. Ob daraus rechtliche Ansprüche entstehen, ist offen.
Bitpanda dokumentierte zum Umtausch eine Zustimmungsmöglichkeit und die Alternative, PAN oder BEST auf eine externe Wallet zu übertragen. Gleichzeitig stellte die Plattform den Handel mit beiden Token am 16. Juli 2025 dauerhaft ein. Für einen BEST erhielten teilnehmende Anleger 4,91 VSN, für einen PAN 0,89 VSN. Grundlage war laut Bitpanda der Durchschnitt der täglichen Schlusskurse über 30 Tage bis zum 25. März 2025.
Das Unternehmen begründete die Zusammenführung mit einem vereinfachten Web3-Ökosystem und zusätzlichen Anwendungsmöglichkeiten. Die Anwälte halten dagegen die verbliebenen Optionen für Anleger wirtschaftlich für unzureichend. Bitpandas damalige Erläuterungen sind allerdings keine Stellungnahme zu den jetzt erhobenen Forderungen.
Nach Einschätzung der Kanzlei kommen abhängig vom Erwerbszeitpunkt und Einzelfall Rücktritt, Schadenersatz und eine Haftung für das Whitepaper zum Umtausch infrage. Ein Anspruch auf Rückzahlung steht damit nicht fest. Eine konkrete Stellungnahme Bitpandas zu dem von Miller gemeldeten Aufforderungsschreiben liegt für diesen Bericht nicht vor.

Raphael Lulay ist Herausgeber und Redakteur von boersen-parkett.de. Er verfügt über einen akademischen Hintergrund in Politik, Soziologie und Verwaltung (B.A.) und berichtet seit 2018 über Kryptowährungen, Bitcoin, Altcoins und digitale Kapitalmärkte. Neben seiner Tätigkeit auf boersen-parkett.de veröffentlicht er regelmäßig Beiträge auf Block-Builders.de und Bitcoin-2Go.de. Zuvor schrieb er auch für Finanzpublikationen wie Fonds Finanz und das B.MAG Bankenmagazin. Sein Fokus liegt auf der datenbasierten Einordnung von Marktbewegungen, Kapitalflüssen, Regulierung und Krypto-Trends für Anleger. E-Mail: [email protected]
Boersen-Parkett bei Google als bevorzugte Nachrichtenquelle markieren und keine Finanz- und Krypto-News mehr verpassen. Wie funktioniert das?