Frankreich will größere selbstverwahrte Krypto-Bestände für die Steuerbehörden sichtbar machen. Der Finanzausschuss der Nationalversammlung hat am 9. Oktober einen entsprechenden Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz für 2027 angenommen. Vorgesehen ist eine Meldepflicht ab 100.000 Euro. Noch ist der Vorstoß kein geltendes Gesetz. Die Debatte fällt allerdings in eine Phase, in der Entführungen, Datenlecks und Sicherheitsprobleme bei Hardware-Wallets die Selbstverwahrung von Kryptowährungen unter Druck setzen.
Was Frankreich erfassen will
Der offizielle Änderungsantrag von Charles de Courson richtet sich an Personen und juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Frankreich. Erfasst werden sollen direkt gehaltene Kryptowerte, die nicht bei einem Krypto-Dienstleister verwahrt werden. Entscheidend wäre der Gesamtwert der betreffenden Bestände am 31. Dezember: Ab 100.000 Euro soll eine Erklärung gegenüber der Finanzverwaltung erforderlich werden.
Die Initiatoren begründen den Vorstoß mit der Bekämpfung von Steuerbetrug und bislang unzureichend erfassten Krypto-Vermögen. Bei unterlassener Meldung sieht die Begründung Sanktionen bis zu 10.000 Euro vor.
90 Fälle: Wenn Vermögensdaten zur Gefahr werden
Wie Cointelegraph am 9. Oktober unter Berufung auf Auskünfte des französischen Innenministeriums berichtete, registrierten die Behörden von Januar bis Mitte August 2026 insgesamt 90 Fälle mit Krypto-Bezug. Dazu zählen Entführungen, Freiheitsberaubungen, Erpressungen, Drohungen und gewaltsame Diebstähle. Die Zahl beschreibt somit nicht ausschließlich Entführungen.
Boersen-Parkett berichtete bereits im April über die französische Entführungswelle und Warnungen vor Datenlecks. Im Mai folgte ein Bericht über den Angriff auf die Familie von Sandbox-Mitgründer Sébastien Borget. Auch Angehörige geraten ins Visier.
Eine Analyse von Chainalysis beschreibt Datenlecks als möglichen Treiber der Gewalt. Sie verweist auf eine Steuerbeamtin, die vertrauliche Informationen über vermögende Krypto-Halter an Kriminelle verkauft haben soll. Hinzu kam Anfang 2026 ein Datenleck beim Krypto-Steuerdienst Waltio, das laut Chainalysis rund 50.000 Nutzer betraf. In der untersuchten französischen Fallgruppe richteten sich mehr als 40 Prozent der Angriffe gegen Angehörige oder andere Bezugspersonen.
Coldcard und Ledger: Auch Hardware-Wallets sind nicht risikofrei
Parallel sorgen technische Sicherheitsprobleme für Verunsicherung. Coldcard-Hersteller Coinkite dokumentiert für Juli 2026 einen Firmwarefehler, der die Zufälligkeit bei der Erzeugung von Wiederherstellungsphrasen schwächte. Nach Herstellerangaben konnten Angreifer daraus private Schlüssel rekonstruieren und Guthaben entwenden. Ein Firmwareupdate repariert bereits betroffene Wiederherstellungsphrasen nicht, wie die offizielle Sicherheitsinformation von Coinkite erläutert.
Bei Ledger geht es um einen anderen Angriffsweg: Der Hersteller bestätigte einen unbefugten Hardware-Einbau in mindestens einem betroffenen Gerät. Laut seiner Mitteilung vom 11. Oktober betreffen sämtliche bestätigten Fälle des untersuchten Vorfalls Geräte, die über den südostasiatischen Händler CryptoBilis verkauft wurden. Daraus lässt sich keine generelle Kompromittierung aller Ledger-Geräte ableiten.
PlanB verteidigt seinen Wechsel zu Bitcoin-ETFs
Der Bitcoin-Analyst PlanB greift beide Vorfälle in einem Beitrag auf X vom 12. Oktober auf. Er hatte nach eigener Aussage bereits 2025 seine Bitcoin-Bestände durch ETF-Anteile ersetzt und dafür Kritik erhalten. Angesichts der Coldcard-Probleme und der manipulierten Ledger-Geräte bereue er die Entscheidung nicht. Sein Fazit: „Peace of mind“.
Damit wird die Verwahrungsfrage konkreter: Selbstverwahrung gibt Anlegern die Kontrolle über ihre Schlüssel, überträgt ihnen aber auch die Verantwortung für Geräte, Backups und persönliche Sicherheit. Bei einem Bitcoin-ETF übernehmen professionelle Strukturen die Verwahrung. Anleger halten dafür Wertpapieranteile statt direkt verfügbarer Bitcoin und sind vom Produktanbieter und dessen Verwahrern abhängig. Die Risiken verschwinden also nicht, sondern verändern sich.
Mehr Steuertransparenz braucht besseren Datenschutz
Der Trend zur Datenerfassung reicht über Frankreich hinaus. In der EU gelten seit 2026 die DAC8-Regeln zur Meldung von Krypto-Transaktionen durch Dienstleister. Auch Großbritannien hat die Datenerfassung nach dem internationalen CARF-Standard zum Jahresbeginn gestartet. Diese Verfahren sind von Frankreichs geplanter Erklärungspflicht für selbstverwahrte Bestände zu unterscheiden.
Die Entwicklungen betreffen verschiedene Sicherheitsebenen: Gerätemanipulationen gefährden Schlüssel, Datenlecks können Besitzer identifizierbar machen, und Gewalt kann selbst technisch gut geschützte Wallets überwinden. Dass die geplante französische Meldepflicht zusätzliche Angriffe verursachen würde, ist nicht belegt. Sie macht aber eine Frage dringlich: Wie werden sensible Vermögensinformationen vor unbefugten Zugriffen und Missbrauch geschützt? Für Krypto-Besitzer kann davon mehr abhängen als die Sicherheit ihres Guthabens.
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Raphael Lulay ist Herausgeber und Redakteur von boersen-parkett.de. Er verfügt über einen akademischen Hintergrund in Politik, Soziologie und Verwaltung (B.A.) und berichtet seit 2018 über Kryptowährungen, Bitcoin, Altcoins und digitale Kapitalmärkte. Neben seiner Tätigkeit auf boersen-parkett.de veröffentlicht er regelmäßig Beiträge auf Block-Builders.de und Bitcoin-2Go.de. Zuvor schrieb er auch für Finanzpublikationen wie Fonds Finanz und das B.MAG Bankenmagazin. Sein Fokus liegt auf der datenbasierten Einordnung von Marktbewegungen, Kapitalflüssen, Regulierung und Krypto-Trends für Anleger. E-Mail: [email protected]
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