Die geplante Abschaffung der steuerfreien Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowerte trifft in der Union auf Widerstand. Wie die BILD am Samstag, 26. September 2026, berichtete, lehnen die Finanzpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Einkommensteuerreform der Bundesregierung ebenso ab wie „neue Steuern (Zucker, Bitcoin, Plastik)“.
Laut BILD wurden die Positionen bei einer Kaminrunde von CDU-Ministerpräsidenten am Donnerstagabend in Berlin besprochen. Die Zeitung berichtet von möglichen Blockaden im Bundesrat. Ein offizielles Statement der Unionsfraktion oder einzelner Länder speziell zur Krypto-Besteuerung gibt es bislang nicht.
Bitcoin Steuer: Was die Union öffentlich sagt
Die Ministerpräsidenten äußerten sich allgemein gegen neue Belastungen, nicht ausdrücklich zu Krypto. Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt sagte der BILD: „Ich halte nichts von Steuererhöhungen in diesen Zeiten.“ Hessens Regierungschef Boris Rhein erklärte laut BILD gegenüber dem Sender ntv: „Steuererhöhungen für Bürgerinnen und Bürger lehne ich klar ab.“ Manuel Hagel (CDU, Baden-Württemberg) forderte in der BILD, es müsse Schluss sein mit immer neuen Belastungen.
Zudem lehnen laut BILD alle zwölf Unionsabgeordneten im Agrarausschuss die geplante Zuckersteuer ab.
Die Linie der Finanzpolitiker zur Haltefrist ist nicht neu. Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, schrieb am 19. Mai 2026 in einer Antwort auf eine Bürgerfrage auf der Plattform Abgeordnetenwatch, aus Sicht der Fraktion bestehe kein Anlass, die bestehende Regelung zu ändern. Die Steuerfreiheit nach einem Jahr gelte auch für Gold und Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung nur für Kryptowerte würde diesen Gleichklang durchbrechen. Eine Verschärfung sei zudem im Koalitionsvertrag nicht vereinbart.
Der CDU-Finanzpolitiker Olav Gutting wies Ende Juli in einer auf X veröffentlichten Stellungnahme auf einen Nebeneffekt hin: Die pauschale Abgeltungsteuer würde den Steuersatz für kurzfristig handelnde Spitzenverdiener von bis zu 45 auf 25 Prozent senken.
Anders klang in dieser Woche der CDU-Abgeordnete Lars Ehm. In einer Antwort auf eine Bürgerfrage schrieb er, aus dem Koalitionsvertrag lasse sich weder eine Abschaffung noch eine verbindliche Zusage für den Fortbestand der Haltefrist ableiten.
Krypto Haltefrist 2027: Was der Referententwurf vorsieht
Grundlage der Debatte ist ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums unter Lars Klingbeil (SPD). Das Ministerium hat ihn bislang nicht veröffentlicht. Nach übereinstimmenden Berichten, unter anderem des Portals Blocktrainer, dem der Entwurf vorliegt, und der Fachzeitschrift Der Betrieb, sieht er Folgendes vor:
Gewinne aus Kryptowerten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden, sollen unabhängig von der Haltedauer als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG gelten. Fällig würden 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Den automatischen Steuerabzug durch inländische Krypto-Dienstleister sieht der Entwurf erst ab dem 1. Januar 2028 vor.
Bis einschließlich 31. Dezember 2026 gekaufte Coins sollen Bestandsschutz erhalten. Sie könnten weiterhin nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei verkauft werden.
160 Millionen Euro: Was die Bitcoin-Steuer laut Entwurf einbringt
Laut dem Referentenentwurf, aus dem Blocktrainer zitiert, rechnet das Finanzministerium für 2027 mit keinen Mehreinnahmen. Für 2028 werden 160 Millionen Euro erwartet, danach 305 Millionen (2029), 325 Millionen (2030) und 350 Millionen Euro (2031). Die Jahreswerte nennt auch die Fachzeitschrift Der Betrieb.
Beim Eckwertebeschluss am 29. April 2026 war nach Angaben von Blocktrainer für die Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität zusammen mit der neuen Krypto-Besteuerung noch von zwei Milliarden Euro die Rede. Im späteren Haushaltsentwurf wurde der Betrag demnach auf eine Milliarde Euro gesenkt.
Zum Vergleich: Die Einkommensteuerreform 2027, die das Kabinett am 2. September beschlossen hat, soll nach Angaben der Bundesregierung rund zehn Milliarden Euro pro Jahr an Entlastung bringen. Rechnerisch entsprächen selbst die 350 Millionen Euro aus dem Jahr 2031 nur etwa 3,5 Prozent davon.
Bundesrat: Warum die Länder bei der Krypto-Steuer mitentscheiden
Die Einkommensteuer, einschließlich der Abgeltungsteuer, ist eine Gemeinschaftsteuer von Bund, Ländern und Gemeinden. Gesetze dazu brauchen nach Artikel 105 Absatz 3 Grundgesetz die Zustimmung des Bundesrats. Die von der BILD beschriebene Blockadedrohung der Länder ist damit ein realer Hebel.
Dabei gibt es eine Asymmetrie. Laut dem von Blocktrainer zitierten Entwurf entfallen von den 160 Millionen Euro im Jahr 2028 nur 75 Millionen auf den Bund. Rechnerisch gingen damit rund 53 Prozent der Mehreinnahmen an Länder und Kommunen.
Öffentlich dokumentierte Einwände aus den Ländern richteten sich bislang vor allem gegen Genussmittel. Hessens Minister für Bundesangelegenheiten, Manfred Pentz (CDU), sprach sich laut Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag gegen Steuererhöhungen bei Schaumwein, Zucker oder Tabak aus.
Zeitplan: Stichtag in drei Monaten, kein Gesetzentwurf
Rund drei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2027 hat die Krypto-Reform das Kabinett noch nicht passiert. Teil der am 2. September beschlossenen Einkommensteuerreform ist sie nicht.
Nach einem Kabinettsbeschluss folgen die Stellungnahme des Bundesrats mit grundsätzlich sechs Wochen Frist, drei Lesungen im Bundestag und die abschließende Zustimmung der Länderkammer. Ob der Stichtag so zu halten ist, ist offen.
Parallel lief die Bundestagspetition 201716 zum Erhalt der Haltefrist bis zum 15. September. Am letzten Tag wies das Petitionsportal des Bundestags nach Angaben des Portals KryptoRevolution mehr als 44.000 Online-Mitzeichnungen aus. Mit dem überschrittenen Quorum von 30.000 besteht grundsätzlich Anspruch auf eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss.
Was jetzt für Bitcoin-Anleger gilt
An der Rechtslage ändert der BILD-Bericht nichts. Gewinne aus privaten Krypto-Verkäufen sind nach § 23 EStG weiterhin nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) bestätigt. Innerhalb der Jahresfrist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr.
Politisch ist die Lage offener als noch vor wenigen Wochen. Belastbar wird sie erst, wenn ein Kabinettsentwurf vorliegt und sich die Unionsfraktion offiziell positioniert.
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Raphael Lulay ist Herausgeber und Redakteur von boersen-parkett.de. Er verfügt über einen akademischen Hintergrund in Politik, Soziologie und Verwaltung (B.A.) und berichtet seit 2018 über Kryptowährungen, Bitcoin, Altcoins und digitale Kapitalmärkte. Neben seiner Tätigkeit auf boersen-parkett.de veröffentlicht er regelmäßig Beiträge auf Block-Builders.de und Bitcoin-2Go.de. Zuvor schrieb er auch für Finanzpublikationen wie Fonds Finanz und das B.MAG Bankenmagazin. Sein Fokus liegt auf der datenbasierten Einordnung von Marktbewegungen, Kapitalflüssen, Regulierung und Krypto-Trends für Anleger. E-Mail: [email protected]
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