Die britische Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) hat einen Vorschlag veröffentlicht, der es zugelassenen Fonds erlauben würde, Krypto-Börsennoten (cETNs) bis zu einer Obergrenze von 10 Prozent des Fondsvermögens zu halten. Damit würde sich eine weitere Tür für regulierte Anlageprodukte mit Bezug zu digitalen Vermögenswerten öffnen.
Der Vorschlag ist Teil des 52. vierteljährlichen Konsultationspapiers der FCA (CP26/17), das am 5. Juni 2026 eröffnet wurde. Marktteilnehmer können bis zum 13. Juli 2026 Rückmeldung geben, bevor die FCA über eine Umsetzung entscheidet.
Was die FCA konkret plant
Nach dem Vorschlag dürften die Verwalter zugelassener Fonds Krypto-ETNs in ihre Portfolios aufnehmen, solange deren Anteil 10 Prozent des Fondsvermögens nicht überschreitet. Die FCA bezeichnet die betroffenen Produkte als „cryptoasset exchange traded notes“ – also börsengehandelte Schuldverschreibungen, die die Wertentwicklung von Kryptowährungen abbilden, ohne dass der Fonds die zugrunde liegenden Coins direkt hält.
Der direkte Besitz von Kryptowährungen bleibt für diese Fonds weiterhin ausgeschlossen. Der Zugang ist also ausschließlich über regulierte, börsennotierte ETN-Strukturen möglich. Die 10-Prozent-Grenze dient erkennbar dazu, das Risiko für Anleger zu begrenzen und die regulatorische Einordnung der Fonds nicht zu gefährden.
Einordnung in die britische Regulierung
Der Schritt reiht sich in eine Reihe von Lockerungen ein. Im Oktober 2025 hatte die FCA ihr Verbot aufgehoben, das Privatanlegern den Zugang zu Krypto-ETNs untersagte – ein zuvor rund vier Jahre lang geschlossener Markt. Seitdem haben mehrere Anbieter physisch besicherte Bitcoin– und Ether-Produkte an der Londoner Börse notiert. Im April 2026 folgte die Erlaubnis, Krypto-ETNs in bestimmten steuerbegünstigten ISA-Strukturen zu halten.
Der aktuelle Vorschlag schließt nun eine Lücke: Einzelne Privatanleger konnten bereits direkt in Krypto-ETNs investieren, die Fonds, die ihr Geld verwalten, durften dies bislang jedoch nicht. Auch im europäischen Vergleich ist die Richtung nicht neu – in Ländern wie Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden sind vergleichbare Fondsstrukturen mit Krypto-Bezug bereits zulässig.

Raphael Lulay ist Herausgeber und Redakteur von boersen-parkett.de. Er verfügt über einen akademischen Hintergrund in Politik, Soziologie und Verwaltung (B.A.) und berichtet seit 2018 über Kryptowährungen, Bitcoin, Altcoins und digitale Kapitalmärkte. Neben seiner Tätigkeit auf boersen-parkett.de veröffentlicht er regelmäßig Beiträge auf Block-Builders.de und Bitcoin-2Go.de. Zuvor schrieb er auch für Finanzpublikationen wie Fonds Finanz und das B.MAG Bankenmagazin. Sein Fokus liegt auf der datenbasierten Einordnung von Marktbewegungen, Kapitalflüssen, Regulierung und Krypto-Trends für Anleger. E-Mail: [email protected]
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