Russland Krypto-Gesetz: Handel erlaubt, Zahlungen weiter verboten

Raphael Lulay

23.07.2026, 12:00 Uhr

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Die russische Staatsduma hat am 21. Juli in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz verabschiedet, das den Umgang mit Kryptowährungen im Land erstmals umfassend regelt. Der Entwurf mit der Nummer 1194918-8 trägt den Titel „Über digitale Währungen und digitale Rechte“ und war von der Regierung am 1. April eingebracht worden. Die erste Lesung passierte er am 21. April mit 327 von 340 abgegebenen Stimmen.

Rechtskräftig ist das Gesetz damit noch nicht. Es muss zunächst den Föderationsrat passieren und anschließend von Präsident Wladimir Putin unterzeichnet werden. Für beide Schritte gilt jeweils eine Frist von 14 Tagen. Bei Vorlagen, die von der Regierung selbst eingebracht wurden, gelten diese Stationen in der Praxis als Formsache. Der Hauptteil der Regelungen soll am 1. September 2026 in Kraft treten.

Der Besitz und der Handel von Kryptowährungen werden mit dem Gesetz rechtlich abgesichert – die Verwendung als Zahlungsmittel innerhalb Russlands bleibt dagegen verboten. Untersagt ist zusätzlich die Verbreitung von Informationen und Werbung darüber, dass Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen bezahlt werden können. Händler dürfen entsprechende Zahlungen also weder annehmen noch damit werben.

Ausnahmen sieht das Gesetz für mehrere Konstellationen vor: für Abrechnungen im Rahmen von Außenhandelsverträgen zwischen Residenten und Nicht-Residenten, für Kryptowährungen aus dem Mining, für Gebühren nach den Regeln des jeweiligen Informationssystems sowie für Abwicklungen mit Wertpapieren, anderen digitalen Währungen oder digitalen Rechten. Die Nutzung im Außenhandel und das Mining hatte Russland bereits 2024 gesetzlich geregelt, das neue Gesetz nimmt diese Bestimmungen auf.

Für Anbieter gilt künftig eine Registerpflicht. Nur Organisationen, die in ein staatliches Register eingetragen sind, dürfen den Tausch digitaler Währungen betreiben. Bereits tätige Unternehmen erhalten eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2027. Banken werden verpflichtet, Überweisungen abzulehnen, wenn sie den Verdacht haben, dass dahinter ein nicht zugelassener Anbieter steht. Clearinghäuser dürfen Transaktionen mit digitalen Währungen unter bestimmten Bedingungen auch ohne Registereintrag und ohne Broker abwickeln, sofern dies zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Clearing-Teilnehmern notwendig ist.

Ein ausdrückliches Verbot selbstverwalteter Wallets oder privater Peer-to-Peer-Transaktionen enthält der Text nicht.

Krypto-Kauflimit für russische Privatanleger

Erstmals dürfen auch nicht qualifizierte Anleger Kryptowährungen erwerben. Der Zugang ist allerdings doppelt begrenzt: Sie dürfen nur die liquidesten Kryptowährungen über zugelassene Vermittler kaufen, und es gilt eine Obergrenze von 300.000 Rubel pro Jahr und Vermittler. Das entspricht rund 3.800 US-Dollar. Qualifizierte Anleger dürfen ohne diese Beschränkung in sämtliche Kryptowährungen investieren.

Beide Anlegergruppen müssen zuvor einen speziellen Test absolvieren. Der Status als qualifizierter Anleger kann unter anderem über nachgewiesene Erfahrung mit Krypto-Transaktionen erlangt werden.

Ein Punkt, der in der Berichterstattung bislang wenig Beachtung findet, betrifft die Rechtsdurchsetzung: Das Gesetz garantiert Inhabern digitaler Währungen gerichtlichen Schutz – und zwar unabhängig davon, ob die Bestände zuvor deklariert wurden. Für einen Markt, der bislang weitgehend im rechtlichen Graubereich lag, ist das die praktisch relevanteste Änderung.

Russland Krypto-Regulierung vs. MiCA in Europa

Auf den ersten Blick ähneln sich die Ansätze. Beide Regelwerke arbeiten mit einer Registrierungs- beziehungsweise Zulassungspflicht für Dienstleister, beide siedeln die Aufsicht bei den Finanzbehörden an, beide sehen Übergangsfristen für bereits tätige Anbieter vor. In der Zielrichtung unterscheiden sie sich jedoch deutlich.

MiCA schafft einen Binnenmarkt: Ein in einem EU-Mitgliedstaat zugelassener CASP kann seine Dienste über den Pass-Mechanismus europaweit anbieten. Das russische Register ist dagegen ein rein nationales Instrument ohne grenzüberschreitende Anschlussfähigkeit.

Beim Zahlungsverkehr laufen beide Regime auseinander. MiCA reguliert E-Geld-Token und wertreferenzierte Token ausdrücklich als Zahlungsinstrumente und schafft dafür Anforderungen an Reserven, Rücktauschrechte und Emittenten. Russland hält am Zahlungsverbot im Inland fest und erweitert es um ein Werbeverbot. Kryptowährungen sollen dort investierbar sein, aber keine Konkurrenz zum Rubel darstellen – zumal der digitale Rubel ab September bei Großbanken und im Einzelhandel ausgerollt werden soll.

Der dritte Unterschied betrifft den Anlegerschutz. MiCA setzt auf Informationspflichten: Whitepaper, Risikohinweise, Werberegeln, Beschwerdeverfahren. Eine betragsmäßige Obergrenze für private Krypto-Käufe kennt die Verordnung nicht. Russland wählt den umgekehrten Weg und begrenzt direkt, wie viel ein nicht qualifizierter Anleger pro Jahr und Anbieter investieren darf. Für Anleger in Deutschland und der EU bedeutet das: Der Zugang ist offener, die Verantwortung für die Risikoeinschätzung liegt stärker beim Einzelnen.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Der Hauptteil der Regelungen soll am 1. September 2026 wirksam werden, sofern Föderationsrat und Präsident fristgerecht zustimmen. Die Registrierungspflicht greift für bestehende Anbieter erst zum 1. Juli 2027.

Damit ist die Gesetzgebung allerdings nicht abgeschlossen. Für den Start eines vollständig regulierten Handels dürften weitere Ausführungsbestimmungen der Bank von Russland erforderlich sein. Anatoli Aksakow, Vorsitzender des Duma-Ausschusses für Finanzmärkte, hatte vor der Abstimmung erklärt, das Gesetz solle zum 1. September greifen. Die eigentliche Bewährungsprobe liegt in der Umsetzung: Wie viele Anbieter sich tatsächlich registrieren lassen, wie die Aufsicht das Zahlungsverbot durchsetzt und wie Banken mit dem neuen Prüfauftrag umgehen, ist derzeit offen.

Banken bringen sich unterdessen bereits in Position. Die Sberbank hat angekündigt, bis Dezember eine Krypto-Wallet an den Start zu bringen, die VTB hat den Aufbau von Verwahrdienstleistungen in Aussicht gestellt.