Bitquery erfasst seit 2016 Sperrungen durch Stablecoin-Emittenten im Wert von 6,4 Milliarden Dollar. Für 77 Prozent des Werts fanden die Analysten keine öffentlich dokumentierte Begründung. Selbstverwahrung schützt nicht vor solchen Eingriffen.
Wer Kryptowährungen auf die eigene Wallet überträgt, möchte die Kontrolle über sein Vermögen behalten. Bei zentral herausgegebenen Token bleibt diese Kontrolle allerdings eingeschränkt. Eine neue Bitquery-Auswertung beziffert, in welchem Umfang Emittenten bereits eingegriffen haben.
Die am 18. Oktober überprüfte Untersuchung reicht bis zum 16. Oktober 2026 zurück. Die erfassten 6,4 Milliarden Dollar wurden jeweils zum Zeitpunkt der Sperrung bewertet. Sie entsprechen deshalb nicht dem heute noch eingefrorenen Bestand. Neben Stablecoins umfasst die untersuchte Token-Auswahl auch Gold- und Bitcoin-Token.
Bei 77 Prozent bleibt der Anlass öffentlich unklar
Bitquery glich die Sperrungen mit Sanktionslisten, veröffentlichten Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sowie eigenen Adresszuordnungen ab. Für 77 Prozent des eingefrorenen Werts ließ sich auf diesem Weg kein öffentlicher Grund feststellen.
Das belegt keine willkürlichen Sperren. Eine behördliche Anordnung oder ein laufendes Verfahren kann bestehen, ohne öffentlich dokumentiert zu sein. Die Untersuchung zeigt jedoch eine Transparenzlücke: Auf der Blockchain ist der Eingriff sichtbar, seine Begründung häufig nicht.
Tether verweist auf Zusammenarbeit mit Ermittlern
Dass Sperren der Strafverfolgung dienen können, zeigt eine Mitteilung von Tether vom 23. April. Damals meldete das Unternehmen, gemeinsam mit US-Behörden 344 Millionen USDT auf zwei Adressen eingefroren zu haben. Als Hintergrund nannte Tether Hinweise auf rechtswidrige Aktivitäten.
Auch Circle beschreibt Eingriffe ausdrücklich in seiner Sperrungspolitik. Der USDC-Herausgeber kann einzelne Adressen unter bestimmten Voraussetzungen daran hindern, USDC oder EURC zu senden und zu empfangen. Dazu gehören gültige behördliche Anordnungen und bestimmte Sicherheitsfälle. Eine bereits abgeschlossene Überweisung lässt sich dadurch laut Circle allerdings nicht zurückdrehen.
Die eigene Wallet beseitigt nicht jede Abhängigkeit
Für Anleger sind deshalb zwei Fragen zu trennen: Wer kontrolliert den privaten Schlüssel? Und wer kann die Übertragung eines Tokens technisch unterbinden?
Eine Hardware-Wallet schützt den Schlüssel. Sie entfernt aber keine Sperrfunktion aus dem jeweiligen Token. Selbst wer seine Zugangsdaten niemandem überlässt, kann somit von einer Entscheidung des Herausgebers betroffen sein.
Aus unserer Sicht liegt darin der entscheidende Anlegeraspekt: Bei der Auswahl eines Stablecoins zählt neben der Deckung auch, unter welchen Bedingungen der Emittent eingreifen darf. Die Verwahrung ist nur ein Teil dieser Prüfung.

Raphael Lulay ist Herausgeber und Redakteur von boersen-parkett.de. Er verfügt über einen akademischen Hintergrund in Politik, Soziologie und Verwaltung (B.A.) und berichtet seit 2018 über Kryptowährungen, Bitcoin, Altcoins und digitale Kapitalmärkte. Neben seiner Tätigkeit auf boersen-parkett.de veröffentlicht er regelmäßig Beiträge auf Block-Builders.de und Bitcoin-2Go.de. Zuvor schrieb er auch für Finanzpublikationen wie Fonds Finanz und das B.MAG Bankenmagazin. Sein Fokus liegt auf der datenbasierten Einordnung von Marktbewegungen, Kapitalflüssen, Regulierung und Krypto-Trends für Anleger. E-Mail: [email protected]
Boersen-Parkett bei Google als bevorzugte Nachrichtenquelle markieren und keine Finanz- und Krypto-News mehr verpassen. Wie funktioniert das?