Der US-Kongress steht kurz davor, ein langjähriges Anliegen der amerikanischen Krypto-Szene umzusetzen. Vertreter von Senat und Repräsentantenhaus haben sich auf einen Gesetzentwurf verständigt, der der Federal Reserve die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung bis Ende 2030 untersagen würde. Die Notenbank dürfte demnach weder direkt noch indirekt eine CBDC ausgeben – ebenso wenig einen digitalen Vermögenswert, der einer CBDC wesentlich ähnelt.
Die Klausel ist Teil eines größeren Gesetzespakets und greift Kernbestandteile des Anti-CBDC Surveillance State Act auf, der Flaggschiff-Vorlage des republikanischen Abgeordneten Tom Emmer. Das Repräsentantenhaus hatte den Gesetzestext bereits im Juli 2025 mit 219 zu 210 Stimmen verabschiedet. Im Senat fehlte bislang die nötige Mehrheit. Durch die Einbettung in ein breiteres Paket umgehen die Befürworter nun diese Blockade.
US-Präsident Donald Trump hatte schon im Januar 2025 per Dekret alle Arbeiten von Bundesbehörden an einer CBDC gestoppt. Mit dem aktuellen Entwurf würde dieses Verbot erstmals gesetzlich im Kongress verankert und damit gegen künftige Regierungswechsel abgesichert.
Datenschutz als zentrales Argument der CBDC-Gegner
Die Begründung der Befürworter dreht sich vor allem um den Schutz der finanziellen Privatsphäre. Kritiker einer staatlichen Digitalwährung verweisen auf die Gefahr programmierbaren Geldes, das mit Verfallsdaten versehen oder auf bestimmte Händler beschränkt werden könnte. Als Negativbeispiele dienen das chinesische Sozialkredit-System und das Einfrieren von Konten protestierender Lkw-Fahrer in Kanada im Jahr 2022.
Der Gesetzestext enthält eine Ausnahme für dollarbasiertes Geld, das offen, erlaubnisfrei und privat gestaltet ist und die Privatsphäre von Bargeld vollständig bewahrt. Dezentrale Kryptowährungen wie Bitcoin sind von dem Verbot nicht betroffen – im Gegenteil, viele Beobachter werten den Schritt als Rückenwind für nicht-staatliche digitale Assets.
EZB hält am digitalen Euro fest
In Europa verläuft die Entwicklung gegenläufig. Die Europäische Zentralbank peilt die Einführung des digitalen Euro für 2029 an, ein Pilotprojekt könnte bereits 2027 starten. Voraussetzung bleibt die Verabschiedung eines rechtlichen Rahmens durch die EU-Gesetzgeber. Der digitale Euro soll von der EZB ausgegeben werden, auf einem zentralisierten Ledger basieren und auch Offline-Zahlungen ohne Internetverbindung ermöglichen.
Auch in Europa formiert sich Widerstand. Kritiker führen vor allem Risiken für Datenschutz und finanzielle Privatsphäre an. Eine endgültige Entscheidung will der EZB-Rat erst treffen, sobald die gesetzlichen Grundlagen stehen. Damit zeichnen sich zwei diametral entgegengesetzte Wege ab: Während Washington die digitale Zentralbankwährung gesetzlich ausschließen will, treibt Brüssel ihre Einführung voran.

Raphael Lulay ist Herausgeber und Redakteur von boersen-parkett.de. Er verfügt über einen akademischen Hintergrund in Politik, Soziologie und Verwaltung (B.A.) und berichtet seit 2018 über Kryptowährungen, Bitcoin, Altcoins und digitale Kapitalmärkte. Neben seiner Tätigkeit auf boersen-parkett.de veröffentlicht er regelmäßig Beiträge auf Block-Builders.de und Bitcoin-2Go.de. Zuvor schrieb er auch für Finanzpublikationen wie Fonds Finanz und das B.MAG Bankenmagazin. Sein Fokus liegt auf der datenbasierten Einordnung von Marktbewegungen, Kapitalflüssen, Regulierung und Krypto-Trends für Anleger. E-Mail: [email protected]
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