Wegzugsbesteuerung für Bitcoin: Linksfraktion will Krypto-Auswanderer steuerlich erfassen

Raphael Lulay

08.05.2026, 08:59 Uhr

,

Update 08.05.2026, 10:02 Uhr: inzwischen ist der Antrag hib 387/2026 respektive konkret 21/5824 auch offiziell auf bundestag.de hochgeladen, den Antrag als PDF findest Du hier.

Die Krypto-Steuerdebatte in Deutschland verschärft sich erneut. Nach dem Vorstoß der Grünen kursiert nun ein Antragsentwurf der Linksfraktion mit dem Titel „Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern“. Der brisanteste Punkt: eine Wegzugsbesteuerung für Bitcoin, Ethereum und andere digitale Vermögenswerte. Über das Papier berichtet zuerst Daniel D. Eckert, Finanzredakteur der „Welt“, auf X.

Konkret will die Linke Krypto-Werte unter den Anwendungsbereich von § 6 AStG stellen. Wer seinen Wohnsitz aus Deutschland ins Ausland verlegt, müsste dann auch auf nicht realisierte Kursgewinne Steuern zahlen – also auf Buchgewinne, ohne dass eine Veräußerung stattgefunden hat. Bislang greift die Wegzugsbesteuerung in dieser Form nur bei wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, nicht aber bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen.

Was die Wegzugsbesteuerung für Bitcoin-Halter bedeuten würde

Die praktischen Folgen wären erheblich. Ein Anleger, der im Jahr 2018 Bitcoin für 6.000 Euro pro Coin erworben hat und beim Auswandern nicht verkauft, würde nach aktueller Rechtslage keine Steuer auf den Buchgewinn auslösen. Mit dem Vorschlag der Linken würde der Differenzbetrag zum Verkehrswert am Tag des Wegzugs fiktiv besteuert – auch ohne Liquiditätszufluss. Diese Konstruktion ist aus dem Aktienrecht bekannt und gilt seit Jahren als zentrales Hindernis für die Auswanderung vermögender Unternehmer.

Damit zielt der Entwurf auf ein Phänomen, das sich in der deutschen Krypto-Szene seit 2021 verstärkt: den steuerlich motivierten Wegzug nach Portugal, Dubai oder in andere Niedrigsteuerländer. Bislang reichte für Krypto-Anleger ein sauberer Wohnsitzwechsel, um Veräußerungen später unter ausländischem Steuerrecht abzuwickeln. Diese Tür würde sich nach dem Linken-Modell schließen.

Mehr als nur Wegzug: Abgeltungsteuer und CARF

Über die Wegzugsbesteuerung hinaus enthält der Antragsentwurf weitere Verschärfungen. Krypto-Gewinne sollen künftig unter § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst und mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belegt werden. Damit würde die einjährige Haltefrist faktisch entfallen.

Zusätzlich fordert die Fraktion die zeitnahe Umsetzung des OECD-Melderahmens CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) in nationales Recht. Krypto-Handelsplattformen würden dadurch in den automatisierten Datenaustausch zwischen Steuerbehörden eingebunden – ein Schritt, der auf EU-Ebene über die DAC8-Richtlinie ohnehin in Vorbereitung ist.

Falls weiterhin Steuerlücken bestehen sollten, will die Linke prüfen lassen, ob für dezentrale Transaktionen eine Steuerfiktion nach dem Vorbild des niederländischen Box-3-Systems eingeführt werden kann. Bei dieser Konstruktion wird nicht der tatsächlich realisierte Gewinn besteuert, sondern ein pauschal angenommener Vermögenszuwachs auf den Bestand.

Politische Einordnung

Der Antrag der Linksfraktion ist zunächst ein politisches Signal ohne unmittelbare Rechtswirkung. Eine Mehrheit im Bundestag ist nicht absehbar. Brisant wird das Papier allerdings durch den Kontext: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte vergangene Woche bereits eine Anpassung der Krypto-Besteuerung in Aussicht gestellt, die Grünen legten am Vortag einen eigenen Entwurf zur Streichung der Haltefrist vor.

Innerhalb weniger Tage haben damit drei politische Akteure – SPD-geführtes Finanzministerium, Grüne und Linke – konkrete Vorschläge zur Verschärfung der Krypto-Besteuerung in den Raum gestellt. Für Anleger, die auf den Bestandsschutz der einjährigen Haltefrist gesetzt haben, verdichten sich die Risikosignale spürbar. Ob und in welcher Form ein Gesetzgebungsverfahren startet, hängt nun von der Positionierung der Bundesregierung in den kommenden Wochen ab.

Hier geht es zum Beitrag: Kryptowährungen und Steuern.

Boersen-Parkett bei Google als bevorzugte Nachrichtenquelle markieren und keine Finanz- und Krypto-News mehr verpassen.