Bitcoin-Sparplan & Steuer: Haltefrist pro Rate (2026)

Krypto & Steuern § 23 EStG Bitcoin-Sparplan

Bitcoin-Sparplan und Steuer: Haltefrist pro Rate, FIFO und Dokumentation

Ein Bitcoin-Sparplan macht aus einem komplizierten Steuerthema viele kleine. Denn beim Bitcoin-Sparplan wird steuerlich jede einzelne Sparrate als eigenständiger Kauf behandelt – mit eigenem Kaufdatum und eigener einjähriger Haltefrist nach § 23 EStG.

12 Monate
Haltefrist je Rate nach § 23 EStG
FIFO
Standard beim Teilverkauf
1.000 €
Freigrenze pro Jahr

Wer monatlich 100 € in Bitcoin investiert, sammelt nach einem Jahr also nicht eine, sondern zwölf separate Steuer-Positionen an. Genau hier entscheidet sich, welcher Teil deines Bestands beim Verkauf steuerfrei ist und welcher nicht. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie die Haltefrist pro Rate funktioniert, wie FIFO beim Verkauf greift und wie du das Ganze nachvollziehbar dokumentierst.

Auf einen Blick

  • Jede Rate zählt einzeln: Beim Bitcoin-Sparplan startet die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG für jede Sparrate separat – mit dem jeweiligen Kauftag als Startpunkt.
  • Steuerfrei nach einem Jahr: Eine Sparrate kann nach Ablauf von zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei veräußert werden, unabhängig von der Höhe des Gewinns.
  • FIFO ist Standard: Beim Teilverkauf gelten die zuerst gekauften Coins als zuerst verkauft (First In, First Out) – das betrifft regelmäßig die ältesten, oft bereits steuerfreien Raten.
  • Freigrenze 1.000 €: Gewinne aus Verkäufen innerhalb der Haltefrist bleiben steuerfrei, solange alle privaten Veräußerungsgeschäfte im Jahr zusammen unter 1.000 € bleiben – eine Freigrenze, kein Freibetrag.
  • Dokumentation ist Pflicht: Kaufdatum, Menge und Kurs jeder einzelnen Rate musst du festhalten, um Haltefrist und Gewinn pro Position belegen zu können.

Jede Sparrate ist eine eigene Kaufposition

Steuerlich gibt es beim Sparplan keinen „durchschnittlichen“ Bitcoin. Jede automatische Ausführung – ob monatlich, wöchentlich oder zweiwöchentlich – ist ein abgeschlossener Kaufvorgang mit eigenem Datum, eigener Menge und eigenem Anschaffungskurs. Das deutsche Steuerrecht behandelt Kryptowährungen als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des § 23 EStG, und jede dieser Anschaffungen löst eine separate Haltefrist aus.

Der Cost-Average-Effekt, der einen Sparplan beim Vermögensaufbau attraktiv macht, hat damit eine steuerliche Kehrseite: Statt einer übersichtlichen Position entsteht ein gestaffelter Bestand aus vielen Tranchen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten steuerfrei werden. Das ist kein Nachteil – aber es verlangt Buchführung. Wer das ignoriert, kann beim Verkauf nicht sauber nachweisen, welche Anteile bereits außerhalb der Haltefrist lagen.

Diese Logik gilt unabhängig vom Anbieter und unabhängig davon, ob du den Sparplan bei einer Börse, einem Broker oder einer App führst. Wie ein Krypto-Sparplan grundsätzlich funktioniert, behandeln wir an anderer Stelle ausführlich – hier geht es ausschließlich um die steuerliche Seite. Wie sich diese Tranchen-Logik in das große Ganze der Krypto-Besteuerung einfügt, fasst unser Themen-Hub zu Kryptowährungen und Steuern zusammen.

Haltefrist pro Rate: Wann welche Sparrate steuerfrei wird

Die Haltefrist beim Bitcoin-Sparplan beträgt für jede Sparrate ein Jahr und beginnt am Tag nach dem jeweiligen Kauf. Eine am 15. Januar gekaufte Rate kann ab dem 16. Januar des Folgejahres steuerfrei verkauft werden. Da die Raten zeitlich versetzt anfallen, „reift“ dein Bestand gewissermaßen in Wellen: Monat für Monat wird eine weitere Tranche steuerfrei.

Innerhalb der Jahresfrist sind Gewinne grundsätzlich steuerpflichtig und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz angesetzt, der je nach Einkommen zwischen 0 und 45 Prozent liegt. Entscheidend ist dabei die Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Wichtig: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Übersteigt die Summe deiner steuerpflichtigen Gewinne 1.000 €, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil oberhalb der Grenze.

Kaufdatum der RateHaltefrist endetSteuerfrei ab
15. Januar 202615. Januar 202716. Januar 2027
15. Februar 202615. Februar 202716. Februar 2027
15. März 202615. März 202716. März 2027
15. April 202615. April 202716. April 2027

(Quelle: § 23 EStG; Fristbeginn am Tag nach Anschaffung)

Unsere Einschätzung: Für Sparplan-Anleger ist die Haltefrist-pro-Rate-Regel meist ein Vorteil, kein Hindernis. Wer langfristig bespart und nicht innerhalb von zwölf Monaten verkauft, profitiert über die Zeit von einem immer größer werdenden steuerfreien Bestandskern. Steuerlich kritisch wird es erst, wenn du Teilverkäufe machst, während die jüngsten Raten noch in der Frist stecken.

Politisch steht diese Regelung allerdings unter Beobachtung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist eingebracht, und auch aus der SPD gibt es Vorstöße für eine andere Besteuerung. CDU/CSU sehen dagegen keinen Anlass, an der bestehenden Regelung etwas zu ändern. Solange kein Gesetz beschlossen ist, bleibt die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG in Kraft – für Bestandscoins ist zudem ein Vertrauensschutz im Gespräch. Den aktuellen Stand der Debatte aktualisieren wir in diesem Cluster laufend.

FIFO beim Verkauf von Sparplan-Beständen

Wenn du nur einen Teil deiner Sparplan-Bestände verkaufst, brauchst du eine Regel, welche Coins als verkauft gelten. Im deutschen Steuerrecht ist die FIFO-Methode (First In, First Out) der etablierte Standard: Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst veräußert. Praktisch heißt das: Beim Teilverkauf greifst du steuerlich immer auf deine ältesten Sparraten zu.

Für Sparplan-Anleger ist das in der Regel günstig. Die ältesten Raten haben die längste Haltedauer und sind oft bereits aus der einjährigen Frist heraus – ein Verkauf dieser Anteile ist dann steuerfrei, egal wie hoch der Gewinn ist. Die jüngeren, noch steuerpflichtigen Raten bleiben dagegen unangetastet im Depot. FIFO sorgt damit fast automatisch dafür, dass zuerst die steuerlich „reifen“ Tranchen abgebaut werden.

Komplexer wird es, wenn du Coins über mehrere Wallets oder Börsen verteilt hältst. Die FIFO-Betrachtung erfolgt grundsätzlich pro Wallet beziehungsweise pro Bestand, was die Zuordnung erschwert. Bei vielen Raten über mehrere Plattformen lohnt sich eine Steuersoftware, die FIFO automatisiert abbildet – etwa CoinTracking (*Affiliate-Link).
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Rechenbeispiel: Bitcoin-Sparplan über 12 Monate

Ein konkretes Beispiel macht die Mechanik greifbar. Angenommen, du besparst Bitcoin über zwölf Monate mit jeweils 200 € pro Monat und verkaufst danach einen Teil. Zur Veranschaulichung nutzen wir vereinfachte, fiktive Kurswerte – es geht hier um die Steuerlogik, nicht um eine Kursprognose.

MonatInvestiertKurs (fiktiv)BTC gekauftSteuerfrei ab
Jan200 €40.000 €0,00500Jan + 1 Jahr
Feb200 €42.000 €0,00476Feb + 1 Jahr
Mär200 €38.000 €0,00526Mär + 1 Jahr
Dez200 €50.000 €0,00400Dez + 1 Jahr

(Quelle: eigene Berechnung, fiktive Kurswerte zur Illustration)

Verkaufst du nach 13 Monaten 0,005 BTC, greift FIFO: Verkauft gilt die Januar-Rate. Diese liegt außerhalb der Haltefrist – der gesamte Gewinn aus dieser Tranche ist steuerfrei, unabhängig von der Höhe. Verkaufst du dagegen schon nach acht Monaten, ist noch keine einzige Rate aus der Frist; der Gewinn ist dann mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern, sofern die 1.000-€-Freigrenze über alle Veräußerungen hinweg überschritten wird.

Der entscheidende Hebel ist also nicht der Kaufzeitpunkt, sondern der Verkaufszeitpunkt im Verhältnis zur ältesten gehaltenen Rate. Genau diese Verknüpfung von Sparplan-Mechanik und Haltefrist findest du in vielen Steuer-Ratgebern nur oberflächlich behandelt – dabei ist sie für jeden Sparplan-Sparer der praktisch wichtigste Punkt.

Dokumentation: So behältst du den Überblick

Die Pflicht zum Nachweis liegt bei dir. Für jede Sparrate solltest du Kaufdatum, gekaufte Menge und Anschaffungskurs festhalten – nur so kannst du beim Verkauf belegen, welche Tranche zu welchem Preis erworben wurde und ob die Haltefrist abgelaufen war. Die meisten Sparplan-Anbieter stellen Transaktionsübersichten oder einen Steuerreport bereit; diese solltest du regelmäßig exportieren und sichern.

Folgende Daten brauchst du pro Rate lückenlos:

  • Exaktes Kaufdatum jeder einzelnen Ausführung (Startpunkt der Haltefrist)
  • Gekaufte BTC-Menge und Anschaffungskurs in Euro
  • Verkaufsdatum, verkaufte Menge und Verkaufskurs
  • Zugeordnete Wallet bzw. Börse (relevant für die FIFO-Zuordnung)

Ab 2026 verschärft sich der Kontext zusätzlich: Mit der schrittweisen Umsetzung von DAC8 werden Krypto-Dienstleister EU-weit verpflichtet, Transaktionen und Bestände ihrer Kunden an die Finanzbehörden zu melden. Wer ohnehin sauber dokumentiert, hat hier nichts zu befürchten – aber eine lückenhafte Eigenbuchführung wird künftig schneller auffallen. Eine Steuersoftware wie CoinTracking kann die Pro-Rate-Dokumentation automatisieren und FIFO direkt anwenden, was bei vielen Sparraten den Aufwand deutlich senkt.

Redaktionelle Bewertung: Aus unserer Sicht ist der wahre Aufwand beim besteuerten Sparplan nicht die Steuer selbst, sondern die Disziplin in der Dokumentation. Für Einsteiger mit wenigen Raten reicht eine saubere Tabelle völlig aus. Wer über mehrere Jahre und mehrere Coins bespart, fährt mit einer automatisierten Lösung erfahrungsgemäß ruhiger – schon allein, weil sich Fehler über Dutzende Tranchen sonst summieren. Möchtest du deine Raten lieber selbst in einer Tabelle führen oder eine Software die Arbeit übernehmen lassen?

Häufige Fragen zum Bitcoin-Sparplan und Steuer

Gilt die Haltefrist beim Bitcoin-Sparplan für den ganzen Bestand oder pro Rate?

Pro Rate. Jede einzelne Sparplan-Ausführung ist steuerlich ein eigener Kauf mit eigenem Kaufdatum und eigener einjähriger Haltefrist nach § 23 EStG. Es gibt keinen gemeinsamen Fristbeginn für den gesamten Bestand.

Welche Sparrate gilt beim Teilverkauf als verkauft?

Nach der FIFO-Methode (First In, First Out) gelten die zuerst gekauften Coins als zuerst verkauft. Beim Sparplan betrifft das also die ältesten Raten, die häufig schon außerhalb der Haltefrist liegen und damit steuerfrei sind.

Muss ich Sparraten versteuern, wenn ich gar nichts verkaufe?

Nein. Ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft entsteht erst durch den Verkauf oder Tausch. Solange du deine Bitcoin nur ansparst und hältst, fällt keine Steuer an – das reine Halten ist nicht steuerbar.

Wie dokumentiere ich einen Bitcoin-Sparplan für die Steuer richtig?

Halte für jede Rate Kaufdatum, Menge und Anschaffungskurs sowie später Verkaufsdatum und -kurs fest. Anbieter-Reports helfen, eine Steuersoftware kann FIFO und Haltefristen automatisch berechnen. Wichtig ist die lückenlose Zuordnung pro Tranche.

Zurück zum Überblick: Alle Themen rund um Steuern und Kryptowährungen findest du im Themen-Hub Kryptowährungen & Steuern.

Raphael Lulay

Raphael Lulay ist Herausgeber und Redakteur von boersen-parkett.de. Er verfügt über einen akademischen Hintergrund in Politik, Soziologie und Verwaltung (B.A.) und berichtet seit 2018 über Kryptowährungen, Bitcoin, Altcoins und digitale Kapitalmärkte. Neben seiner Tätigkeit auf boersen-parkett.de veröffentlicht er regelmäßig Beiträge auf Block-Builders.de und Bitcoin-2Go.de. Zuvor schrieb er auch für Finanzpublikationen wie Fonds Finanz und das B.MAG Bankenmagazin. Sein Fokus liegt auf der datenbasierten Einordnung von Marktbewegungen, Kapitalflüssen, Regulierung und Krypto-Trends für Anleger. E-Mail: [email protected]

Aktualisiert am 4. Juni 2026

Die Inhalte dieses Beitrags stellen weder eine Steuer- noch eine Anlageberatung im Sinne des WpHG dar. Das Steuerrecht unterliegt laufenden Änderungen; für die Aktualität und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. boersen-parkett.de übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden. Bei individuellen steuerlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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