Wann muss ich Krypto in der Steuererklärung angeben?

Zuletzt aktualisiert: 1. September 2026 · Autor: Raphael Lulay

Krypto & Steuern

Wann müssen Krypto-Gewinne in der Steuererklärung angegeben werden? Freigrenze, Haltefrist, Staking, Tausch – verständlich erklärt.

1.000 €Freigrenze pro Jahr (seit 2024)
1 JahrHaltefrist für steuerfreie Gewinne
Anlage SOFormular für die Steuererklärung
⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Regelungen sind individuell und können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte zu deiner persönlichen Situation wende dich an eine zugelassene Steuerberaterin oder einen zugelassenen Steuerberater.

📋 Kurzantwort: Wann muss ich Krypto in der Steuererklärung angeben?

Krypto-Gewinne sind in Deutschland steuerpflichtig, wenn du Coins innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkaufst oder tauschst und dabei einen Gewinn von mehr als 1.000 Euro pro Jahr erzielst. Hältst du die Coins länger als ein Jahr, bleiben Gewinne vollständig steuerfrei. Für Staking-Erträge und Mining gelten abweichende Regeln. Die Angaben gehören in die Anlage SO der Einkommensteuererklärung – für das jeweilige Steuerjahr bis zum 31. Juli des Folgejahres.

⚠️ Redaktioneller Hinweis: Alle Informationen in diesem Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der deutschen Steuergesetzgebung und dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Steuerliche Sachverhalte sind komplex und von den persönlichen Umständen abhängig. Konsultiere bei Fragen eine zugelassene Steuerberaterin oder einen zugelassenen Steuerberater.

Grundlagen: Wie behandelt das Finanzamt Kryptowährungen?

Das Bundesfinanzministerium stuft Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen steuerlich als sonstige Wirtschaftsgüter ein – nicht als Währung, nicht als Wertpapier. Das hat konkrete Auswirkungen: Gewinne aus dem Verkauf fallen unter die Regelung für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG, nicht unter die Abgeltungsteuer.

Das bedeutet: Es gibt keine pauschale 25-prozentige Abgeltungsteuer wie bei Aktiengewinnen. Stattdessen werden Krypto-Gewinne mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – der kann je nach Gesamteinkommen zwischen 14 und 45 Prozent liegen. Wer also in einem guten Börsenjahr hohe Krypto-Gewinne realisiert, kann je nach Einkommensklasse erheblich mehr Steuern zahlen als bei Aktienverkäufen.

Der entscheidende Unterschied zu Aktien liegt außerdem in der Haltefristregelung: Nach einem Jahr Haltedauer werden Krypto-Gewinne vollständig steuerfrei. Bei Aktien gibt es diese Befreiung nicht.

Vergleich: Krypto vs. Aktien – steuerliche Behandlung in Deutschland
MerkmalKryptowährungenAktien / ETFs
EinordnungSonstiges Wirtschaftsgut (§ 23 EStG)Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
SteuersatzPersönlicher Einkommensteuersatz25 % Abgeltungsteuer (pauschal)
Haltefrist1 Jahr → steuerfreie GewinneKeine Steuerfreiheit nach Haltedauer
Freigrenze p.a.1.000 € (seit 2024)1.000 € Sparerpauschbetrag
VerlustverrechnungNur mit Gewinnen aus § 23 EStGInnerhalb der Kapitalerträge
FormularAnlage SOAnlage KAP

Quelle: Bundesfinanzministerium, EStG § 23 (Stand: September 2026) – keine steuerliche Beratung, allgemeine Orientierung.

Wann werden Krypto-Gewinne steuerpflichtig?

Nicht jeder Krypto-Verkauf löst automatisch eine Steuerpflicht aus. Es kommt auf zwei Faktoren an: die Haltedauer und die Höhe des Gewinns.

Die 1.000-Euro-Freigrenze

Seit dem Steuerjahr 2024 gilt eine erhöhte Freigrenze von 1.000 Euro für private Veräußerungsgeschäfte – also auch für Krypto-Gewinne. Wichtig zu verstehen: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet: Übersteigt dein Gewinn 1.000 Euro im Jahr auch nur um einen Euro, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der Teil über der Grenze. Mehr Details dazu im Spoke-Artikel zur Krypto-Freigrenze.

Beispiel: Du hast im Jahr 2025 Krypto-Gewinne von 999 Euro realisiert – vollständig steuerfrei. Bei 1.001 Euro Gewinn dagegen werden alle 1.001 Euro mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Was gilt als steuerpflichtiger Verkauf?

Das Finanzamt wertet mehrere Vorgänge als steuerlich relevante Veräußerung:

  • Verkauf gegen Euro: Du verkaufst Bitcoin oder andere Coins gegen Fiat-Währung.
  • Tausch in eine andere Kryptowährung: Der Umtausch von Bitcoin in Ethereum oder einen anderen Coin gilt als Veräußerung und Neukauf.
  • Bezahlung mit Krypto: Wenn du mit Bitcoin eine Ware oder Dienstleistung kaufst, realisierst du steuerlich einen Gewinn oder Verlust.
  • NFT-Verkäufe: Gewinne aus dem Verkauf von NFTs können ebenfalls unter § 23 EStG fallen.

Was hingegen kein steuerpflichtiger Vorgang ist: das bloße Halten von Kryptowährungen, der Transfer zwischen eigenen Wallets sowie der Kauf mit Euro.

⚠️ Hinweis: Die steuerliche Behandlung von Krypto-Transaktionen ist komplex und kann je nach Einzelfall abweichen. Die hier genannten Beispiele dienen der allgemeinen Orientierung. Für verbindliche Einschätzungen deiner persönlichen Steuersituation ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die richtige Anlaufstelle.

Haltefrist: Wann bleiben Krypto-Gewinne steuerfrei?

Die wichtigste Regel für langfristige Krypto-Anleger: Wer seine Coins länger als ein Jahr hält, erzielt bei einem Verkauf vollständig steuerfreie Gewinne. Diese Regelung gilt unabhängig von der Gewinnhöhe – auch ein Millionengewinn bleibt nach der Jahresfrist steuerfrei.

Die Haltedauer wird dabei nach dem FIFO-Prinzip berechnet: „First in, first out“ – wer zuerst kauft, verkauft zuerst. Wenn du also zu verschiedenen Zeitpunkten Bitcoin gekauft hast, gilt für jeden einzelnen Kauf eine eigene Haltefrist. Wie das konkret funktioniert, erklären wir im Artikel zur FIFO-Methode bei Krypto.

Redaktionelle Einschätzung: Die Jahreshaltefrist ist der stärkste Steuer-Hebel für Krypto-Anleger in Deutschland. Wer die Disziplin aufbringt, mindestens 366 Tage zu warten, vermeidet die Steuerlast vollständig. Ein Krypto-Sparplan kann dabei helfen, die Einstiegspreise zu staffeln und die Jahresfrist für einzelne Tranchen systematisch zu tracken.

Staking und Lending: Haltefrist bleibt bei einem Jahr

Lange herrschte die Sorge, dass Kryptowährungen, die für Staking oder Lending eingesetzt werden, eine verlängerte Haltefrist von zehn Jahren auslösen. Das Bundesfinanzministerium hat mit seinem Schreiben von 2022 – bestätigt durch das überarbeitete Schreiben vom März 2025 – jedoch klargestellt: Für die eingesetzten Coins bleibt es bei der einjährigen Haltefrist. Wer Bitcoin oder Ethereum stakt oder verleiht, kann die Coins nach mehr als einem Jahr weiterhin steuerfrei verkaufen. Zu versteuern sind lediglich die laufenden Staking- oder Lending-Erträge selbst (dazu mehr im nächsten Abschnitt). Auch hier gilt: Die konkrete Auswirkung auf deine persönliche Steuersituation klärt am besten ein Steuerberater.

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Investitionen in Kryptowerte sind mit Risiken verbunden und möglicherweise nicht für Privatanleger geeignet. Es kann zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Informiere dich hier über die Risiken.

Sonderfälle: Staking, Mining, Airdrops und Tausch

Neben dem einfachen Kauf und Verkauf gibt es eine Reihe von Krypto-Aktivitäten, die eigene steuerliche Spielregeln haben. Hier ein Überblick – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Ersatz für individuellen Steuerrat.

Steuerliche Einordnung verschiedener Krypto-Aktivitäten (allgemeine Orientierung)
AktivitätSteuerliche EinordnungHaltefrist für steuerfreien Verkauf
Kauf & Verkauf§ 23 EStG – private Veräußerungsgeschäfte1 Jahr
Tausch Krypto → KryptoGilt als Veräußerung + Neukauf1 Jahr (neu ab Tausch)
Staking-ErträgeSonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) im ZuflussjahrEingesetzte Coins: 1 Jahr
MiningGewerbliche oder sonstige Einkünfte1 Jahr oder gewerblich (fallabhängig)
AirdropsSonstige Einkünfte bei Gegenleistung; ggf. steuerfrei ohne Gegenleistung1 Jahr ab Zugang
Lending / DeFi-ZinsenSonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG)Eingesetzte Coins: 1 Jahr
NFT-Verkauf§ 23 EStG bei Privatpersonen1 Jahr
Zahlung mit KryptoGilt als Veräußerung1 Jahr ab Kauf

Allgemeine Orientierungstabelle. Individuelle Sachverhalte können abweichen. Keine steuerliche Beratung. Quelle: BMF-Schreiben zu Kryptowährungen vom 10.05.2022 und 06.03.2025 (Stand: September 2026).

Staking – das wichtigste Detail

Staking-Erträge – also die Belohnungen, die du für das Bereitstellen deiner Coins erhältst – gelten im Zuflussjahr als steuerpflichtige sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Maßgeblich ist der Wert in Euro zum Zeitpunkt des Zuflusses. Für diese Einkünfte gilt eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr: Bleiben die gesamten sonstigen Einkünfte darunter, sind sie steuerfrei; wird die Grenze erreicht oder überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Die eingesetzten Coins selbst behalten ihre einjährige Haltefrist. Für die als Belohnung erhaltenen Coins beginnt mit dem Zufluss eine neue, ebenfalls einjährige Haltefrist. Eine ausführliche Behandlung findest du im Artikel zu Staking, Mining und Steuern.

Konkret bedeutet das: Erhältst du heute Staking-Belohnungen, ist ihr Euro-Wert bei Zufluss zu versteuern (sofern die 256-Euro-Freigrenze überschritten wird). Verkaufst du dieselben Coins später mit Gewinn, ist dieser Verkauf nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Zufluss und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.

⚠️ Steuerhinweis: Die steuerliche Behandlung von Staking, Lending und DeFi ist im Detail komplex und hängt vom Einzelfall ab. Falls du regelmäßig stakst oder verleihst, empfehlen wir dringend, einen Steuerberater mit Krypto-Erfahrung hinzuzuziehen.

Gewinnberechnung und Dokumentation

Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich aus einer einfachen Formel:

Gewinn = Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Transaktionsgebühren

Dabei gilt: Anschaffungskosten und Verkaufserlös werden immer in Euro zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion bewertet. Transaktionsgebühren (Börsen-Fees, Netzwerkgebühren) dürfen abgezogen werden.

FIFO oder LIFO? Nur FIFO ist zulässig

In Deutschland ist ausschließlich die FIFO-Methode (First In, First Out) zulässig. Das bedeutet: Coins, die du zuerst gekauft hast, gelten steuerlich als zuerst verkauft. Das ist besonders relevant, wenn du in mehreren Tranchen zu unterschiedlichen Preisen gekauft hast.

Beispiel: Du kaufst im Januar 2024 einen Bitcoin für 30.000 € und im Juni 2024 einen weiteren für 50.000 €. Im März 2025 verkaufst du einen Bitcoin für 80.000 €. Nach FIFO gilt der Januar-Bitcoin als verkauft – Gewinn: 50.000 €, steuerpflichtig (innerhalb der Jahresfrist). Hättest du bis Februar 2025 gewartet, wäre dieser Gewinn steuerfrei.

Lückenlose Dokumentation ist Pflicht

Das Finanzamt kann jede Transaktion nachfordern. Halte daher folgende Daten lückenlos fest:

  • Datum und Uhrzeit jeder Transaktion
  • Anzahl der gekauften oder verkauften Coins
  • Kurs in Euro zum Transaktionszeitpunkt
  • Transaktionsgebühren
  • Wallet-Adressen oder Börsenbelege

Steuersoftware wie CoinTracking, Blockpit oder Koinly kann diese Dokumentation automatisieren, indem sie Börsenkonten per API einbindet. Die Nutzung solcher Tools ersetzt jedoch keine Steuerberatung – sie bereitet nur die Datenbasis auf.

Redaktionelle Einschätzung: Wer von Beginn an sauber dokumentiert, spart sich beim Erstellen der Steuererklärung enorm viel Arbeit. Einmal im Quartal alle Transaktionen zu prüfen ist weitaus entspannter als die nachträgliche Aufarbeitung von zwei Jahren Handelshistorie. Unserer Meinung nach ist strukturierte Dokumentation der unterschätzteste Teil des Krypto-Investierens.

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Abgabefristen und Formulare: Was du wissen musst

Krypto-Gewinne werden in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung erfasst – „Sonstige Einkünfte“. Staking-Erträge und Mining-Einnahmen kommen ebenfalls dort hin, sofern sie als sonstige Einkünfte gelten.

Abgabefristen 2026

  • Steuerjahr 2025 (ohne Steuerberater): Abgabe bis 31. Juli 2026
  • Steuerjahr 2025 (mit Steuerberater): Abgabe bis 30. April 2027 (verlängerter Termin)
  • Steuerjahr 2024 (nachgereicht ohne Berater): Abgabe war bis 31. Juli 2025 – wenn noch nicht eingereicht, drohen Säumniszuschläge

Wer die Frist verpasst, riskiert Verspätungszuschläge von mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat – bei hohen Steuernachzahlungen auch deutlich mehr.

Hast du in den vergangenen Jahren Krypto-Gewinne erzielt und diese nicht angegeben, kann eine freiwillige Selbstanzeige sinnvoll sein, um einer Steuerhinterziehung entgegenzuwirken. Auch hier gilt: Kein Schritt ohne vorherigen Steuerberater.

⚠️ Wichtig: Krypto-Steuern nicht anzugeben, ist Steuerhinterziehung – auch wenn viele es tun. Finanzämter tauschen zunehmend Daten mit Kryptobörsen aus. Wie das künftig europaweit läuft, erklärt der Artikel zur DAC8-Meldepflicht für Krypto. Kläre offene Jahre mit einem Steuerberater.

Steuer-Rechner: Schnellen Überblick verschaffen

Der folgende Rechner gibt dir eine grobe Orientierung, ob deine Krypto-Gewinne in diesem Jahr steuerpflichtig sein könnten. Er berücksichtigt ausschließlich einfache Kauf-/Verkaufs-Szenarien – keine Staking-Erträge, kein Mining, keine DeFi-Transaktionen. Wer die Haltefrist einzelner Tranchen taggenau prüfen will, findet dafür unseren Krypto-Haltefrist-Rechner.

🧮 Krypto-Steuer-Schnellcheck

⚠️ Hinweis: Dieses Tool dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder des WpHG dar. Es berücksichtigt keine individuellen Umstände, keine Staking-Erträge, kein Mining und keine DeFi-Transaktionen. Es ersetzt nicht die Beratung durch eine zugelassene Steuerberaterin oder einen zugelassenen Steuerberater.

Häufige Fehler bei der Krypto-Steuer

Fragst du dich, ob du vielleicht einen Fehler gemacht hast? Diese Fehler begegnen Steuerberatern am häufigsten:

  • Krypto-Tausche übersehen: Viele Anleger denken, nur der Verkauf gegen Euro ist steuerpflichtig. Jeder Coin-zu-Coin-Tausch ist aber ebenfalls ein steuerlicher Vorgang.
  • Fehlende Dokumentation: Wer keine Aufzeichnungen hat, kann den Anschaffungspreis nicht nachweisen – das Finanzamt kann dann den Verkaufspreis als Gewinn werten.
  • Staking-Erträge vergessen: Besonders bei automatischem Staking über Börsen werden die Erträge leicht übersehen.
  • FIFO nicht beachtet: Eigenmächtige Zuordnung (z.B. teuerste Coins zuerst verkauft) ist steuerlich nicht zulässig.
  • DeFi-Transaktionen ignoriert: Liquidity Mining, Yield Farming und ähnliche DeFi-Aktivitäten können steuerlich relevant sein – ein Bereich, der vielen Nutzern noch unklar ist.
  • Verluste nicht geltend gemacht: Krypto-Verluste können mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres verrechnet werden. Wie das funktioniert, zeigt der Artikel zu Krypto-Verlusten in der Steuer.
📌 Dieser Beitrag ist Teil unseres großen Themen-Hubs: Kryptowährungen und Steuern – der komplette Überblick. Dort findest du alle Spoke-Artikel zu Freigrenze, FIFO, Verlusten, Staking, DAC8 und mehr gebündelt.

Fazit: Krypto-Steuern einfach erklärt

Die Kernregeln für Krypto-Steuern in Deutschland lassen sich auf wenige Punkte verdichten: Gewinne unter 1.000 Euro pro Jahr sind steuerfrei. Coins, die du länger als ein Jahr hältst, können steuerfrei verkauft werden. Alles andere – kurzfristige Verkäufe über der Freigrenze, Staking-Erträge, Krypto-Tausche – muss in der Anlage SO der Steuererklärung angegeben werden.

Entscheidend ist dabei lückenlose Dokumentation. Wer von Anfang an alle Transaktionen mit Datum, Kurs und Gebühren festhält, spart sich erheblichen Aufwand. Tools können dabei helfen – ersetzen aber keine professionelle Steuerberatung bei komplexen Sachverhalten.

Unsere Einschätzung: Das deutsche Steuerrecht behandelt Krypto-Anleger im internationalen Vergleich eigentlich fair – die steuerfreie Jahreshaltefrist ist ein echter Vorteil. Wer langfristig investiert und nicht aktiv tradet, kann erhebliche Steuerlasten vermeiden. Für alle anderen empfehlen wir ausdrücklich, einen Steuerberater mit einschlägiger Krypto-Erfahrung zu konsultieren.

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Investitionen in Kryptowerte sind mit Risiken verbunden und möglicherweise nicht für Privatanleger geeignet. Es kann zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Informiere dich hier über die Risiken.

FAQ: Häufige Fragen zur Krypto-Steuererklärung

⚠️ Die folgenden Antworten dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine steuerliche Beratung durch eine zugelassene Steuerberaterin oder einen zugelassenen Steuerberater.

Muss ich Krypto in der Steuererklärung angeben, wenn ich nichts verkauft habe?

Nein – das bloße Halten von Kryptowährungen ist kein steuerpflichtiger Vorgang. Erst wenn du verkaufst, tauschst oder anderweitig veräußerst, entsteht eine mögliche Steuerpflicht. Ausnahme: Staking-Erträge gelten bereits im Zuflussjahr als Einnahmen, auch ohne Verkauf.

Was passiert, wenn ich Krypto-Gewinne nicht angebe?

Krypto-Gewinne nicht anzugeben ist Steuerhinterziehung. Finanzämter erhalten zunehmend Meldungen von Kryptobörsen – auch europäische Plattformen müssen im Rahmen der DAC8-Richtlinie Nutzerdaten an Steuerbehörden melden. Wer vergangene Jahre nachholen möchte, sollte eine freiwillige Selbstanzeige prüfen – immer mit steuerrechtlicher Begleitung.

Kann ich Krypto-Verluste steuerlich geltend machen?

Ja – Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart im gleichen Jahr verrechnet werden. Eine Verlustverrechnung mit anderen Einkunftsarten (z.B. Gehalt) ist nicht möglich. Verbleibende Verluste können ins Folgejahr vorgetragen werden.

Ist der Tausch von Bitcoin in Ethereum steuerpflichtig?

Ja – jeder Krypto-zu-Krypto-Tausch gilt steuerlich als Veräußerung und gleichzeitiger Neukauf. Der Gewinn oder Verlust wird zum Tauschzeitpunkt in Euro bewertet. Für die neu erhaltenen Coins beginnt die Haltefrist von null an.

Wo trage ich Krypto-Gewinne in der Steuererklärung ein?

Krypto-Gewinne werden in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) eingetragen – konkret unter „Private Veräußerungsgeschäfte“ gemäß § 23 EStG. Staking-Erträge kommen ebenfalls in die Anlage SO, unter „Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG“. Bei Nutzung eines Steuerberaters oder Steuerprogramms werden die entsprechenden Felder automatisch befüllt.

Wie hoch ist die Steuer auf Krypto-Gewinne?

Krypto-Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der je nach Gesamteinkommen zwischen 14 und 45 Prozent liegen kann. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag (in einigen Fällen) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Es gibt keine pauschale Abgeltungsteuer wie bei Aktien.

Verlängert Staking die Haltefrist auf 10 Jahre?

Nein. Das Bundesfinanzministerium hat 2022 klargestellt und 2025 bestätigt, dass Staking oder Lending die Haltefrist der eingesetzten Coins nicht auf zehn Jahre verlängert. Für Bitcoin, Ethereum und vergleichbare Coins bleibt es bei der einjährigen Haltefrist. Steuerpflichtig sind lediglich die laufenden Staking- oder Lending-Erträge im Zuflussjahr – für sie gilt die Freigrenze von 256 Euro nach § 22 Nr. 3 EStG.

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Raphael Lulay

Herausgeber & Redakteur · boersen-parkett.de

Raphael Lulay ist Herausgeber und Redakteur von boersen-parkett.de. Er verfügt über einen akademischen Hintergrund in Politik, Soziologie und Verwaltung (B.A.) und berichtet seit 2018 über Kryptowährungen, Bitcoin, Altcoins und digitale Kapitalmärkte. Neben seiner Tätigkeit auf boersen-parkett.de veröffentlicht er regelmäßig Beiträge auf Block-Builders.de und Bitcoin-2Go.de. Zuvor schrieb er auch für Finanzpublikationen wie Fonds Finanz und das B.MAG Bankenmagazin. Sein Fokus liegt auf der datenbasierten Einordnung von Marktbewegungen, Kapitalflüssen, Regulierung und Krypto-Trends für Anleger. E-Mail: [email protected]

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