Die Europäische Kommission hat in einem internen Arbeitspapier erstmals konkret durchgerechnet, wie viel Geld eine EU-weite Besteuerung von Krypto-Assets in den Haushalt spülen könnte. Das auf den 28. Mai 2026 datierte Dokument der Kommissionsdienststellen („Fiche Nr. 48“) nennt zwei Modelle: eine Steuer auf Krypto-Transaktionen und eine auf realisierte Veräußerungsgewinne. Zusammengenommen kämen laut den Schätzungen bis zu 6,4 Milliarden Euro pro Jahr zusammen.
Wichtig vorab zur Einordnung: Es handelt sich um ein technisches Arbeitspapier, nicht um einen Gesetzesvorschlag. Die Kommission beziffert hier lediglich das Einnahmenpotenzial für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (2028 bis 2034). Ein konkreter Vorschlag steht noch aus.
Zwei Steuermodelle für den EU-Haushalt
Das Papier skizziert zwei Designoptionen. Bei der Transaktionssteuer würde ein Satz von 0,1 Prozent auf den Wert von Krypto-Transaktionen erhoben. Die Kommission schätzt das Aufkommen auf 3 bis 4 Milliarden Euro jährlich. Abgeführt würde die Steuer direkt von den meldepflichtigen Krypto-Dienstleistern – also etwa von Börsen, die ohnehin ab 2027 unter dem Meldestandard DAC8 Transaktionsdaten an die nationalen Steuerbehörden liefern müssen.
Die zweite Variante ist eine Steuer auf realisierte Kapitalgewinne. Hier greift die Kommission auf eine ältere Schätzung aus der DAC8-Folgenabschätzung von 2022 zurück: 1 bis 2,4 Milliarden Euro pro Jahr für alle Mitgliedstaaten zusammen. Diese Gewinnsteuer würde die nationalen Regelungen entweder ergänzen oder ersetzen.
Über die gesamte Haushaltsperiode von sieben Jahren ergeben sich daraus erhebliche Summen. Die Transaktionssteuer käme auf 21 bis 28 Milliarden Euro, die Gewinnsteuer auf 7 bis rund 17 Milliarden Euro. Werden beide Modelle als alternative Optionen verstanden, liegt das Maximum eines einzelnen Modells bei etwa 28 Milliarden Euro. Werden sie kombiniert, sind es rechnerisch bis zu knapp 45 Milliarden Euro.
Bitcoin betroffen, Stablecoins ausgenommen
Das Arbeitspapier ist bei einem Punkt explizit: Nicht alle Krypto-Assets sollen erfasst werden. Stablecoins, also E-Geld-Token und wertreferenzierte Token, sind ausgenommen – sie gelten als Zahlungsmittel und sollen nicht diskriminiert werden. Auch eine Kapitalertragsteuer wäre auf Stablecoins nicht anwendbar, da sie konstruktionsbedingt einen stabilen Wert halten.
Bitcoin fällt dagegen unter die sogenannten Title-II-Assets nach der MiCA-Verordnung und wäre damit voll erfasst. Für Privatanleger, die Bitcoin oder andere klassische Kryptowährungen halten, würde eine EU-Steuer also greifen.
Warum die Zahlen mit Vorsicht zu genießen sind
Die Kommission betont an mehreren Stellen die dünne Datenlage. Solange die DAC8-Meldedaten nicht ab 2027 verfügbar sind, beruhen alle Schätzungen auf Näherungswerten und starken Annahmen. Für die Transaktionssteuer rechnet das Papier offen vor: Das Handelsvolumen der zehn größten Spot-Börsen lag 2025 bei 18,7 Billionen US-Dollar, hochskaliert auf rund 21,3 Billionen Dollar oder 18,8 Billionen Euro. Bei einem angenommenen EU-Anteil von 15 bis 20 Prozent und 0,1 Prozent Steuersatz ergeben sich die genannten 2,8 bis 3,8 Milliarden Euro.
Zugleich warnt die Kommission vor Ausweichbewegungen. Nutzer könnten ihre Aktivitäten in Nicht-EU-Länder verlagern, über dezentrale Börsen handeln, die nicht unter MiCA und DAC8 fallen, oder ihre Coins vermehrt selbst verwahren – in Wallets, die sich schwerer nachverfolgen lassen. Genau diese Verlagerungsrisiken könnten das tatsächliche Aufkommen deutlich schmälern.
Zum Vergleich: Bei der ebenfalls geprüften Digitalsteuer (5 Milliarden Euro pro Jahr) und der Online-Glücksspielsteuer (1,9 Milliarden Euro) zeigt sich die Kommission wegen der besseren Datenlage deutlich sicherer.
Hohe Hürden – und eine parallele Baustelle in Berlin
Damit aus dem Rechenmodell Realität wird, müssten viele Hürden fallen. Eine EU-Eigenmittelabgabe braucht die einstimmige Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten. Zunächst wäre eine sektorale Harmonisierung der Steuerregeln nötig (Artikel 113 oder 115 AEUV, beide einstimmig), darauf aufbauend die Eigenmittel-Gesetzgebung nach Artikel 311 AEUV. Der Widerstand dürfte erheblich sein. Ein konkreter Gesetzesvorschlag der Kommission steht ohnehin noch aus.
Deutsche Anleger sollten die EU-Pläne dennoch nicht isoliert betrachten. Parallel arbeitet das Bundesfinanzministerium an einer eigenen Reform. Finanzminister Lars Klingbeil hatte Ende April 2026 im Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 angekündigt, Kryptowährungen künftig anders besteuern zu wollen – zusammen mit der Bekämpfung von Steuerkriminalität soll das rund 2 Milliarden Euro jährlich bringen. Im Kern geht es um die Abschaffung der einjährigen Haltefrist, nach der Krypto-Gewinne bislang steuerfrei realisiert werden können. Der BMF-Referentenentwurf wird im Juni erwartet, der Kabinettsbeschluss Anfang Juli 2026. Ob es einen Bestandsschutz für Altbestände gibt, ist offen.
Für Halterinnen und Halter zeichnet sich damit ein Szenario ab, in dem auf nationaler und europäischer Ebene gleichzeitig an der Steuerschraube gedreht wird. Während Berlin bereits am konkreten Gesetzestext arbeitet, befindet sich Brüssel noch in der Phase der reinen Kalkulation.

Alex Merten hat Wirtschaftswissenschaften mit Fokus auf Geldpolitik und digitale Märkte studiert. Seit mehr als 5 Jahren analysiert er die Entwicklungen im Krypto- und Finanzsektor und beschäftigt sich besonders mit der Rolle von Bitcoin in einem globalen Marktumfeld. Neben makroökonomischen Einschätzungen liegt sein Fokus auf datenbasierten Kursprognosen, Marktanalysen und verständlich aufbereiteten Infografiken. Neben seiner Tätigkeit auf boersen-parkett.de veröffentlicht er auch Beiträge auf cryptonews.com und 99bitcoins.com. Bei seiner Arbeit legt er besonderen Wert auf Faktentreue, Relevanz und eine klare Einordnung des täglichen Marktgeschehens.
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