Bitcoin-Haltefrist vor der Entscheidung: CDU stemmt sich gegen Abschaffung – BMF liefert im Juli

Raphael Lulay

13.06.2026, 12:30 Uhr

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Die Debatte um die einjährige Haltefrist für Krypto-Gewinne spitzt sich zu. Während das Bundesfinanzministerium an einer Reform der Krypto-Besteuerung arbeitet und erste Details für Anfang Juli in Aussicht stellt, formiert sich innerhalb der Union Widerstand gegen eine Abschaffung. Wie BTC-ECHO unter Berufung auf das Ministerium berichtet, werde derzeit mit Hochdruck an der Ausarbeitung gearbeitet. Für Anleger bleibt damit die zentrale Frage offen: Bleiben Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen nach zwölf Monaten Haltedauer weiterhin steuerfrei oder nicht?

Ausgangspunkt der Unsicherheit ist die Ankündigung von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil von Ende April. Im Rahmen der Eckwerte zum Bundeshaushalt 2027 stellte der SPD-Politiker eine veränderte Besteuerung von Kryptowährungen in Aussicht. Gemeinsam mit der Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität sollen daraus rund zwei Milliarden Euro an Mehreinnahmen entstehen. Die Grünen legten kurz darauf einen eigenen Gesetzentwurf zur Streichung der Haltefrist vor, die Linksfraktion plädiert für eine Kapitalertragsteuer nach dem Vorbild von Aktiengewinnen.

CDU sucht den internen Schulterschluss

Auf dem 9. Blockchain Roundtable im Deutschen Bundestag, organisiert vom CDU-Abgeordneten Marvin Schulz gemeinsam mit dem Blockchain Bundesverband, positionierte sich die Union nun erneut deutlich. Schulz erklärte nach Informationen von BTC-ECHO, die Regierungspartei stehe zu ihrem Standpunkt und wolle eine Abschaffung der Haltefrist verhindern. Innerhalb der CDU soll es dazu erst kürzlich einen internen Konsens gegeben haben. Mit Georg Günther nahm zudem ein Mitglied des Finanzausschusses an der Veranstaltung teil.

Die Argumentation der Fraktion ist dabei seit Wochen konsistent: Die Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist sei systematisch im Steuerrecht verankert und gelte ebenso für Gold- und Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Änderung nur für Kryptowährungen würde diese Logik durchbrechen. Damit zeichnet sich ein offener Konflikt innerhalb der Koalition ab – denn laut Medienberichten hatten sich Bundeskanzler Friedrich Merz und Klingbeil bereits bei der Koalitionsklausur im April grundsätzlich auf eine Reform der Krypto-Besteuerung verständigt.

Was Anleger jetzt wissen müssen

Konkret betroffen wäre die Regelung des Paragrafen 23 Einkommensteuergesetz. Aktuell gelten Kryptowährungen im Privatvermögen als sonstige Wirtschaftsgüter: Verkäufe innerhalb eines Jahres unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz, sofern die Freigrenze von 1.000 Euro überschritten wird. Nach zwölf Monaten Haltedauer sind Gewinne vollständig steuerfrei. Fällt die Frist, käme je nach Ausgestaltung der persönliche Steuersatz oder eine Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag zur Anwendung.

Ein Blick nach Österreich zeigt, wie ein solcher Schritt wirken kann. Dort wurde die Haltefrist 2022 gestrichen, seitdem werden Krypto-Gewinne pauschal mit 27,5 Prozent besteuert. Branchenvertreter wie Bitpanda-Mitgründer Eric Demuth verweisen auf gestiegene Bürokratie bei überschaubarem fiskalischem Effekt. Auch verfassungsrechtlich gibt es Leitplanken: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen Wertsteigerungen, die unter altem Recht steuerfrei realisierbar waren, nicht rückwirkend erfasst werden. Altbestände dürften damit weitgehend geschützt sein – eine offizielle Bestätigung dazu steht allerdings aus.

Entscheidend werden nun die kommenden Wochen. Bis zur Aufstellung des Haushalts 2027 Anfang Juli muss das BMF liefern. Dann zeigt sich, ob die SPD ihre Reformpläne durchsetzt – oder ob der Widerstand der Union die Haltefrist rettet.

Eigene Meinung

Die Gemengelage ist für langfristig orientierte Privatanleger unangenehm, aber kein Grund zur Panik. Die CDU hat sich klar positioniert, und die verfassungsrechtlichen Hürden für eine rückwirkende Besteuerung sind hoch. Gleichzeitig ist der fiskalische Druck real: Zwei Milliarden Euro sind im Haushaltsentwurf bereits eingeplant, irgendeine Form der Mehrbelastung erscheint daher wahrscheinlich. Wer Bitcoin als Langfristanlage hält, sollte die Ausarbeitung des BMF im Juli abwarten, seine Bestände sauber dokumentieren und steuerliche Entscheidungen nicht überstürzen. Kurzfristige Panikverkäufe allein aus Steuerangst sind selten eine gute Strategie – zumal Altgewinne nach aktuellem Stand kaum rückwirkend besteuert werden dürften.

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