Bitcoin-Steuer: CSU-Abgeordneter deutet Kompromissbereitschaft an – bröckelt die Unionsfront?

Alex Merten

18.05.2026, 06:00 Uhr

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Die Union hält in der Debatte um die Bitcoin-Besteuerung offiziell an ihrer Position fest: kein Anlass, an der einjährigen Haltefrist etwas zu ändern. Eine aktuelle Auswertung dutzender Abgeordnetenantworten durch Blocktrainer.de zeichnet allerdings ein anderes Bild. Erstmals lässt ein CSU-Abgeordneter durchblicken, dass innerhalb der Fraktion über punktuelle Anpassungen gesprochen wird.

Im Mittelpunkt steht eine Antwortmail des CSU-Bundestagsabgeordneten Wolfgang Stefinger, die Blocktrainer.de vorliegt. Stefinger weicht in seiner Stellungnahme spürbar von den ansonsten weitgehend identischen Standardformulierungen der Union ab.

Zwar betont auch er Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und planbare steuerliche Rahmenbedingungen. Gleichzeitig räumt der CSU-Politiker jedoch ein, die Debatte werde „nicht völlig grundlos geführt“. Es gebe durchaus Argumente für eine stärkere Gleichbehandlung verschiedener Anlageformen, mögliche Mitnahmeeffekte müssten zumindest geprüft werden.

Besonders bemerkenswert ist seine Formulierung, ob es bei der bestehenden Regelung bleibe oder punktuelle Anpassungen vorgenommen würden, sei derzeit noch offen. Ebenso verweist Stefinger darauf, innerhalb einer Koalition träfen nun einmal unterschiedliche Positionen aufeinander.

Eine grundlegende Verschlechterung für langfristig orientierte Anleger sei zwar nicht das Ziel der Union – eine harte Garantie gegen eine Abschaffung der Haltefrist ist das aber ausdrücklich nicht.

Die übrigen Antworten klingen wie aus einem Baukasten

Der Ton bei Stefinger sticht heraus, weil die übrigen ausgewerteten Antworten weitgehend identisch klingen. Recherchen von Blocktrainer.de zufolge wiederholen sich in dutzenden Mails und öffentlichen Antworten auf Abgeordnetenwatch nahezu wortgleich dieselben Sätze.

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestehe „kein Anlass“, an der „bewährten Regelung“ etwas zu ändern. Eine Abschaffung der Haltefrist sei im Koalitionsvertrag nicht vereinbart. Eine „isolierte Abschaffung“ würde die Systematik des Steuerrechts durchbrechen, da die Regelung auch für Gold oder Fremdwährungsgeschäfte gelte.

Auch ein weiteres Argument taucht in mehreren Antworten wortgleich auf: Spätestens mit der Einführung des digitalen Euro müsse beantwortet werden, warum Kryptowährungen steuerlich anders behandelt werden sollten als Fremdwährungen.

In dieser Form findet sich die Argumentation unter anderem in einer Antwort des CDU-Abgeordneten Olav Gutting, der als geschäftsführender Vorsitzender den Finanzausschuss des Bundestages leitet. Identische Passagen tauchen in weiteren Abgeordnetenmails auf.

Auch Thorsten Frei hat seinen Ton geändert

Aufschlussreich ist ein Vergleich mit älteren Aussagen. Bereits im Frühjahr 2025 hatte sich der heutige Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) über Abgeordnetenwatch zur Haltefrist geäußert – damals deutlich ausführlicher und mit eigener Argumentation.

Frei warnte seinerzeit, eine Gleichstellung von Kryptowährungen mit der Abgeltungssteuer würde dazu führen, dass der Fiskus dauerhaft auch erhebliche Verluste anerkennen müsste. Eine solche Umstellung könne am Ende sogar zu Steuermindereinnahmen führen. Zusätzlich argumentierte Frei gesellschaftspolitisch: Viele Menschen wollten angesichts des demografischen Wandels privat vorsorgen, eine höhere Besteuerung könne jüngere Anleger zusätzlich belasten. Eine stärkere steuerliche Belastung privater Vermögensbildung passe nicht zu den wirtschaftspolitischen Grundsätzen der CDU.

Im November 2025 fielen Freis Antworten bereits deutlich knapper aus. Heute dominieren bei der Union weitgehend dieselben standardisierten Phrasen wie „kein Anlass“, „bewährte Regelung“ und der Verweis auf den Koalitionsvertrag.

Was die Union sagt – und was sie eben nicht sagt

Der entscheidende Punkt liegt in einer politischen Feinheit. Die Aussage, eine Abschaffung der Haltefrist stehe nicht im Koalitionsvertrag, ist nicht dasselbe wie die Zusage, eine solche Abschaffung verhindern zu wollen. Genau diese klare Garantie vermeidet die Union bislang konsequent.

Hintergrund der Debatte ist der Eckwertebeschluss der Bundesregierung vom 29. April 2026, in dem eine Anpassung der Krypto-Besteuerung angekündigt wurde. Innerhalb der SPD wird seit Längerem gefordert, Bitcoin und Kryptowährungen steuerlich wie klassische Kapitalanlagen zu behandeln – konkret durch Streichung der einjährigen Haltefrist. Grüne und Linke gehen in ihren Forderungen teils noch weiter.

Ein konkreter Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums liegt derzeit noch nicht vor. Das BMF hatte auf Anfrage erklärt, dieser werde „zeitnah“ folgen. Solange kein Entwurf auf dem Tisch liegt, kann sich die Union relativ problemlos hinter allgemeinen Formulierungen verstecken.

Einordnung: Beruhigungspille oder echte Festlegung?

Für deutsche Krypto-Anleger ist die Frage nicht akademisch. Wer Bitcoin, Ether oder andere Kryptowerte mit Blick auf die einjährige Haltefrist hält, müsste bei einer Abschaffung dauerhaft mit Steuerpflicht auf Veräußerungsgewinne rechnen. Das würde die Anlagestrategie vieler privater Halter spürbar verändern.

Die Zielgruppe für diese Debatte ist klar: langfristig orientierte Privatanleger, die auf die steuerfreie Veräußerung nach einem Jahr Haltedauer setzen. Genau für diese Gruppe wirkt die aktuelle Kommunikation der Union zweischneidig. Einerseits klingen die Sätze beruhigend, andererseits fehlt jede belastbare Festlegung.

Die Aussage Stefingers, punktuelle Anpassungen seien noch offen, lässt sich in zwei Richtungen lesen. Sie kann als ehrliche Beschreibung des laufenden Koalitionsalltags verstanden werden, in dem sich nicht alles vorab festzurren lässt. a

Die eigentliche Bewährungsprobe steht bevor, sobald ein konkreter Gesetzentwurf des BMF vorliegt. Dann wird sich zeigen, wie belastbar die bisherigen Aussagen der CDU/CSU tatsächlich sind. Bis dahin bleibt die Lage für Anleger das, was sie aktuell ist: in Bewegung – ohne klare politische Garantie.

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