Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 27. Mai 2026, zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die den automatischen internationalen Austausch von Steuerdaten auf Kryptotransaktionen und digitale Plattformen ausweiten. Das teilte das Bundesfinanzministerium über seinen offiziellen X-Account mit. Anders als vielfach dargestellt, führt der Beschluss keine grundsätzlich neue Meldepflicht für deutsche Krypto-Anleger ein. Diese gilt bereits seit dem 1. Januar 2026.
Im Kern geht es um den Mechanismus, der die ohnehin erhobenen Daten künftig über die Grenzen der Europäischen Union hinaus fließen lässt. Deutschland schafft damit die rechtliche Grundlage, um Krypto-Informationen auch mit Staaten außerhalb der EU automatisch auszutauschen.
Die Meldepflicht gilt bereits seit Anfang 2026
Die eigentliche Verpflichtung für Kryptobörsen, Broker und Wallet-Anbieter besteht in Deutschland schon seit Jahresbeginn. Grundlage ist das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) vom 22. Dezember 2025, mit dem der Bundestag die EU-Richtlinie DAC8 in nationales Recht umgesetzt hat. Seither müssen Kryptodienstleister Nutzerdaten wie Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum sowie sämtliche steuerlich relevanten Transaktionen erheben und an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden.
Die erste Meldung betrifft das Kalenderjahr 2026 und ist bis zum 31. Juli 2027 fällig. Innerhalb der EU sollen die gesammelten Daten anschließend spätestens ab September 2027 automatisch zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.
Was der Kabinettsbeschluss konkret ändert
Der gestrige Beschluss erweitert diesen Austausch auf Drittstaaten. Rechtsgrundlage ist die Mehrseitige Vereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement, CARF MCAA), die Deutschland bereits am 26. November 2024 unterzeichnet hatte. Mit dem nun beschlossenen Vertragsgesetz erteilt der Gesetzgeber die erforderliche Zustimmung, damit Deutschland die entsprechende Notifikation an die OECD übermitteln kann.
Damit setzt Deutschland gleich mehrere unter Federführung der OECD ausgehandelte Standards um: das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) aus dem Juni 2023 sowie eine Vereinbarung aus dem Juni 2021 zum Austausch von Einkünften über digitale Plattformen. Ergänzt wird das Paket um eine Zusatzvereinbarung zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, die künftig auch digitales Geld erfasst.
An der Besteuerung ändert sich vorerst nichts
Für Anleger ist eine Unterscheidung wichtig: Der Beschluss betrifft ausschließlich die Transparenz und Nachverfolgbarkeit, nicht die Besteuerung selbst. In Deutschland gilt weiterhin, dass Kryptowerte nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei verkauft werden können. Kryptowährungen gelten steuerlich nicht als Kapitalvermögen, sondern als „andere Wirtschaftsgüter“, weshalb ihr Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft behandelt wird, ähnlich wie bei Gold oder Oldtimern.
Diese Haltefrist steht allerdings politisch zur Debatte. Bündnis 90/Die Grünen haben mit einem eigenen Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/5752 vom 5. Mai 2026) vorgeschlagen, die Frist zu streichen und Krypto-Gewinne künftig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent zu belasten. Die Union sieht hingegen keinen Anlass, die bestehende Regelung zu ändern. Wie sich der Gesetzgeber hier positioniert, bleibt vom aktuellen Beschluss unberührt.

Alex Merten hat Wirtschaftswissenschaften mit Fokus auf Geldpolitik und digitale Märkte studiert. Seit mehr als 5 Jahren analysiert er die Entwicklungen im Krypto- und Finanzsektor und beschäftigt sich besonders mit der Rolle von Bitcoin in einem globalen Marktumfeld. Neben makroökonomischen Einschätzungen liegt sein Fokus auf datenbasierten Kursprognosen, Marktanalysen und verständlich aufbereiteten Infografiken. Neben seiner Tätigkeit auf boersen-parkett.de veröffentlicht er auch Beiträge auf cryptonews.com und 99bitcoins.com. Bei seiner Arbeit legt er besonderen Wert auf Faktentreue, Relevanz und eine klare Einordnung des täglichen Marktgeschehens.
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