Seit heute, dem 24. Mai 2026, greifen die krypto-spezifischen Maßnahmen des 20. EU-Sanktionspakets gegen Russland. EU-Bürgern und in der EU ansässigen Unternehmen ist es ab sofort untersagt, Transaktionen mit Krypto-Dienstleistern und Handelsplattformen zu tätigen, die in Russland ansässig sind. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2026/506, mit der ein neuer Artikel 5bb in die bestehende Russland-Sanktionsverordnung 833/2014 eingefügt wurde. Der Rat der Europäischen Union hatte das Paket bereits am 23. April beschlossen, die Krypto-Verbote traten jedoch erst nach einer Übergangsfrist von einem Monat in Kraft.
Der entscheidende Unterschied zu früheren Maßnahmen liegt in der Reichweite. Bislang sanktionierte die EU einzelne Börsen, Wallet-Adressen und Personen. Das neue Paket verbietet erstmals eine ganze Kategorie: Untersagt sind Geschäfte mit allen in Russland registrierten Krypto-Asset-Service-Providern (CASPs) und dezentralen Krypto-Plattformen. Damit steht jede neu gegründete russische Börse rechtlich automatisch auf derselben Stufe wie eine bereits sanktionierte. Ein paralleles Regelwerk im Rahmen der EU-Belarus-Sanktionen sieht ein gleichwertiges Verbot für in Belarus ansässige Krypto-Dienstleister vor.
Digitaler Rubel und RUBx auf der Verbotsliste
Über das Verbot von Dienstleistern hinaus untersagt das Paket konkret die Nutzung und Förderung des digitalen Rubels sowie des rubelgedeckten Stablecoins RUBx. Beide werden der EU-Liste verbotener Krypto-Assets hinzugefügt. Das Verbot des digitalen Rubels ist dabei präventiv angelegt: Es schließt einen möglichen Umgehungskanal, bevor Russlands geplante Zentralbankwährung im September 2026 in den breiten Markt eingeführt werden soll. Der bereits mit dem 19. Sanktionspaket gelistete Stablecoin A7A5 hatte zuvor eine zentrale Rolle als Brücke gespielt, über die Gelder von der gesperrten Börse Garantex zu deren Nachfolger Grinex weitergeleitet werden konnten, ohne das globale Bankensystem zu berühren. Das 20. Paket setzt nun bei den Strukturen an, die solche Token verteilen.
Erstmals Drittstaat im Visier
Bemerkenswert ist zudem, dass die EU im Rahmen ihres Anti-Umgehungs-Instruments erstmals eine Plattform in einem Drittstaat sanktioniert. Betroffen ist die kirgisische Krypto-Börse Meer.kg, betrieben von TengriCoin, auf der erhebliche Volumen des A7A5-Stablecoins gehandelt wurden. Damit setzt Brüssel ein Signal gegen Umgehungsgeschäfte über Zentralasien und schafft einen Präzedenzfall für künftige Maßnahmen gegen Akteure außerhalb Russlands. Das Paket enthält insgesamt 120 neue Einträge gegen Einzelpersonen und Organisationen, die größte Zahl in einem einzelnen Paket seit zwei Jahren.
Höherer Compliance-Aufwand für EU-Akteure
Adressaten der Verbote sind alle in der EU ansässigen natürlichen und juristischen Personen. Für Krypto-Dienstleister, Verwahrer und Vermittler bedeutet das einen deutlich erhöhten Prüf- und Dokumentationsaufwand bei der Frage, ob eine Gegenpartei einen Russland- oder Belarus-Bezug aufweist. Verstöße gegen EU-Sanktionen können in den Mitgliedstaaten strafrechtlich verfolgt werden. Wie wirksam ein sektorweites Verbot im Vergleich zu früheren Einzellistungen tatsächlich ist, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Ein 21. Sanktionspaket befindet sich nach Angaben aus EU-Kreisen bereits in Vorbereitung.

Raphael Lulay ist Herausgeber und Redakteur von boersen-parkett.de. Er verfügt über einen akademischen Hintergrund in Politik, Soziologie und Verwaltung (B.A.) und berichtet seit 2018 über Kryptowährungen, Bitcoin, Altcoins und digitale Kapitalmärkte. Neben seiner Tätigkeit auf boersen-parkett.de veröffentlicht er regelmäßig Beiträge auf Block-Builders.de und Bitcoin-2Go.de. Zuvor schrieb er auch für Finanzpublikationen wie Fonds Finanz und das B.MAG Bankenmagazin. Sein Fokus liegt auf der datenbasierten Einordnung von Marktbewegungen, Kapitalflüssen, Regulierung und Krypto-Trends für Anleger. E-Mail: [email protected]
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