Die Debatte um die Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowerten hat in den vergangenen zwei Wochen an Schärfe gewonnen. Das Präsidium der FDP hat am 13. Juli 2026 in Berlin einen Beschluss mit dem Titel „Krypto- und Aktienkultur fördern statt gefährden“ verabschiedet, der sich in zehn Punkten gegen die Pläne der Bundesregierung stellt. Wenige Tage später sorgte eine Äußerung von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil für neue Bewegung: Er sprach erstmals von einer Verabredung innerhalb der Koalition.
Für Anleger ist die Lage damit unübersichtlicher geworden, nicht klarer. Zwei Dinge sind allerdings unverändert: Ein ausformuliertes Steuergesetz existiert bis heute nicht, und die einjährige Haltefrist nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz gilt derzeit uneingeschränkt weiter.
Krypto Haltefrist Abschaffung: Wie ist der aktuelle Stand?
Ausgangspunkt ist der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027, den das Bundeskabinett am 6. Juli 2026 beschlossen hat. Er sieht vor, privat gehaltene Kryptowerte künftig nicht mehr als private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz zu behandeln, sondern den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen. Die Folge wäre der Wegfall der einjährigen Haltefrist. Gewinne würden dann unabhängig von der Haltedauer pauschal mit 26,375 Prozent besteuert, also mit Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Das Bundesfinanzministerium beziffert das Einnahmepotenzial im Bereich Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität samt Krypto-Besteuerung auf rund zwei Milliarden Euro. Ein Kabinettsbeschluss zu einem Haushaltsentwurf ist allerdings kein Steuergesetz. Ein Referentenentwurf des Ministeriums liegt bislang nicht vor. Nach dem bekannten Zeitplan soll die erste Lesung im Bundestag in der Haushaltswoche vom 7. bis 11. September stattfinden, der Durchgang im Bundesrat ist für den 18. Dezember vorgesehen. Als frühestmöglicher Zeitpunkt für ein Inkrafttreten gilt der 1. Januar 2027.
Ein separater Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen, der die Haltefrist streichen wollte, war zuvor gescheitert. Die Drucksache 21/5752 vom 5. Mai 2026 sah vor, Krypto-Gewinne unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent zu belasten, mit Bestandsschutz für vor dem Stichtag angeschaffte Coins. Der Entwurf fand im Finanzausschuss keine Mehrheit; CDU/CSU und AfD stimmten dagegen, auch die SPD lehnte ab.
Was fordert die FDP in ihrem Präsidiumsbeschluss?
Der Beschluss vom 13. Juli richtet sich nicht nur gegen die Krypto-Steuer, sondern formuliert ein breiteres kapitalmarktpolitisches Programm. Die Partei verweist darauf, dass derzeit etwa 14 Millionen Menschen in Deutschland Aktien, Aktienfonds oder ETFs besitzen, und bezeichnet die Pläne zur Haltefrist als Vorhaben, das ausschließlich fiskalpolitischen Zwecken diene und das Vertrauen in die Verlässlichkeit steuerlicher Rahmenbedingungen zerstöre.
Die zehn Forderungen im Überblick: die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist des Paragrafen 23 Einkommensteuergesetz stoppen; keine neuen Steuern und Abgaben auf Aktien, ETFs und Kryptowerte; den Sparer-Freibetrag auf 10.000 Euro erhöhen und dynamisieren; nicht ausgeschöpfte Sparer-Freibeträge auf Folgejahre übertragen; eine einjährige Spekulationsfrist für private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren einführen, sodass Aktiengewinne nach zwölf Monaten steuerfrei wären; die Verlustverrechnungsbeschränkung innerhalb der Abgeltungsteuer vollständig abschaffen; höhere Aktienanteile in der betrieblichen Altersvorsorge ermöglichen; Krypto-ETFs zulassen; finanzielle Bildung in der Schule verankern; und eine gesetzliche Aktienrente ohne Mehrbelastung durch höhere Rentenbeiträge.
Bemerkenswert ist Punkt fünf: Die FDP will die Haltefrist nicht nur für Krypto erhalten, sondern das Prinzip auf Aktien ausweiten. Das ist die Gegenposition zum Regierungsansatz, der die steuerliche Angleichung in die umgekehrte Richtung sucht.
FDP-Generalsekretär Martin Hagen bezeichnete die Einführung der Krypto-Besteuerung gegenüber der „Börsen-Zeitung“ als schweren Fehler und als weitere Belastung für Millionen Sparer. Einzuordnen ist dabei, dass die FDP derzeit nicht im Bundestag vertreten ist. Der Beschluss hat damit keine unmittelbare legislative Wirkung, sondern wirkt über die öffentliche Debatte.
Warum wirft Schäffler der CDU Wortbruch vor?
Für die eigentliche Zuspitzung sorgte der 16. Juli. Bei der Vorstellung eines Aktionsplans gegen Steuer- und Finanzkriminalität erklärte Klingbeil auf Nachfrage, man habe in der Koalition verabredet, die Besteuerung von Kryptowerten voranzubringen. Im Ministerium werde daran gearbeitet, Ziel sei die Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung und anschließend ein konkretes Gesetz.
Das steht in Spannung zur bisherigen Linie der Union. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte erklärt, eine Abschaffung der Haltefrist sei weder im Koalitionsvertrag vereinbart noch steuerpolitisch überzeugend begründet. Im Finanzausschuss argumentierte sie gegen den Grünen-Entwurf mit einem drohenden Systembruch: Die einjährige Frist gelte gleichermaßen für Gold und Fremdwährungsgeschäfte, eine isolierte Abschaffung allein für Kryptowerte durchbreche diese Systematik.
Frank Schäffler, finanzpolitischer Sprecher der FDP und einer der bekanntesten Bitcoin-Befürworter im deutschen Politikbetrieb, wertete Klingbeils Aussage als Kehrtwende und schrieb auf X, die CDU sei umgefallen. Sein inhaltliches Hauptargument ist verfassungsrechtlicher Natur: Bitcoin werde seit 2013 als privates Veräußerungsgeschäft behandelt und stehe damit steuerlich auf einer Ebene mit Gold oder Silber. Wer Kryptowerte aus dieser Systematik herauslösen wolle, brauche nach dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Grundgesetz einen besonderen sachlichen Grund. Ein reines Einnahmeinteresse genüge nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich nicht.
Schäffler hat zudem einen Musterbrief veröffentlicht, mit dem sich Bürger an ihre Wahlkreisabgeordneten wenden können. Erste Rückmeldungen aus der Unionsfraktion deuten darauf hin, dass die Position innerhalb von CDU/CSU nicht einheitlich ist.
Was bedeutet das für Anleger?
Praktisch ändert sich für Bestandshalter im Moment nichts. Wer Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowerte länger als zwölf Monate hält, kann Gewinne weiterhin steuerfrei realisieren. Für Verkäufe innerhalb der Frist gilt unverändert die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr, wobei zu beachten ist, dass bei Überschreiten dieser Grenze der gesamte Gewinn steuerpflichtig wird.
Die entscheidende offene Frage ist der Bestandsschutz. Weder der Haushaltsentwurf noch die bisherigen Äußerungen aus dem Ministerium legen fest, wie mit Coins umgegangen wird, die vor einer möglichen Gesetzesänderung erworben wurden. Nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes spricht einiges dafür, dass bereits entstandene Wertsteigerungen nicht rückwirkend besteuert werden dürfen. Der CDU-Abgeordnete Olav Gutting hat Bestandsschutz für bereits investierte Anleger in Aussicht gestellt. Eine verbindliche Zusage ist das nicht.
Ebenfalls ungeklärt ist die Verlustverrechnung. Würden Krypto-Gewinne konsequent als Kapitaleinkünfte behandelt, müssten auch Verluste in dieser Systematik erfasst werden und wären mit Dividenden, Zinsen und Aktiengewinnen verrechenbar. Ob der Gesetzgeber hier einen eigenen Verlusttopf vorsieht, ist offen.
Parallel dazu greift seit dem 1. Januar 2026 die DAC8-Meldepflicht. Krypto-Dienstleister müssen ihre Kunden identifizieren und Transaktionen erfassen; ab 2027 folgt der automatisierte Datenaustausch mit dem Bundeszentralamt für Steuern. Die Meldepflicht regelt, welche Daten das Finanzamt erhält, nicht die Höhe der Steuer. Beides läuft derzeit parallel, ist aber sachlich zu trennen.
Eigene Meinung
Der FDP-Beschluss ist politisch folgenlos, solange die Partei außerparlamentarisch bleibt, und er ist inhaltlich erwartbar. Interessant ist er trotzdem, weil er die Konfliktlinie sauber offenlegt: Die Bundesregierung will Kryptowerte an Aktien angleichen, indem sie die Haltefrist streicht. Die FDP will angleichen, indem sie die Haltefrist auf Aktien ausweitet. Beide Wege führen zu einer einheitlichen Systematik, mit gegensätzlichen fiskalischen Vorzeichen.
Für langfristig orientierte Anleger, die Kryptowerte als Vorsorgebaustein halten, ist die Unsicherheit über den Bestandsschutz das eigentliche Problem, nicht der Steuersatz. Wer erst seit kurzem investiert ist und ohnehin einen mehrjährigen Horizont verfolgt, dürfte von einer Übergangsregelung profitieren, sofern sie kommt. Wer kurzfristig Umschichtungen plant, sollte den Gesetzgebungsprozess ab September aufmerksam verfolgen.
Gleichzeitig gilt: Das Verfahren steht am Anfang. Ohne Referentenentwurf, ohne Bundestagsbeschluss und ohne Zustimmung des Bundesrats ist keine der diskutierten Regelungen geltendes Recht. Wer jetzt allein aus steuerlicher Sorge Positionen auflöst, trifft eine Entscheidung auf Basis von Absichtserklärungen. Das kann sich als richtig erweisen, ist aber keine belastbare Grundlage. Dieser Beitrag stellt keine Steuerberatung dar; bei individuellen Fragen ist ein Steuerberater die richtige Anlaufstelle.

Alex Merten hat Wirtschaftswissenschaften mit Fokus auf Geldpolitik und digitale Märkte studiert. Seit mehr als 5 Jahren analysiert er die Entwicklungen im Krypto- und Finanzsektor und beschäftigt sich besonders mit der Rolle von Bitcoin in einem globalen Marktumfeld. Neben makroökonomischen Einschätzungen liegt sein Fokus auf datenbasierten Kursprognosen, Marktanalysen und verständlich aufbereiteten Infografiken. Neben seiner Tätigkeit auf boersen-parkett.de veröffentlicht er auch Beiträge auf cryptonews.com und 99bitcoins.com. Bei seiner Arbeit legt er besonderen Wert auf Faktentreue, Relevanz und eine klare Einordnung des täglichen Marktgeschehens.
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