Netanjahu erwägt Krypto gegen mögliche Sanktionen – doch der Plan hat klare Grenzen

Raphael Lulay

25.10.2026, 20:40 Uhr

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Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat Kryptowährungen und Blockchain-Technologie als mögliche Antwort auf künftige Finanzsanktionen ins Gespräch gebracht. In einem Interview erklärte er, bereits die Vorbereitung eines entsprechenden Plans verlangt zu haben. Eine beschlossene Umsetzung kündigte er damit nicht an. Offizielle Sanktionsregeln und die Eingriffsmöglichkeiten großer Stablecoin-Anbieter zeigen allerdings, weshalb ein alternativer Zahlungsweg allein das Problem nicht löst.

Was Netanjahu im Originalinterview tatsächlich sagt

Im am 23. Oktober veröffentlichten Interview mit dem israelischen Wirtschaftssender Channel 10 spricht Netanjahu über die Möglichkeit wirtschaftlicher Einschränkungen gegen Israel. Dabei nennt er ausdrücklich potenzielle Sanktionen gegen Banken und die Vorbereitung einer Wirtschaft, die solche Beschränkungen umgehen könne.

Auf die Frage des Interviewers Roy Katz, ob Blockchain eine Alternative im Umgang mit Wirtschaftssanktionen sei, antwortet Netanjahu : „Eine davon. Natürlich. Und ich habe bereits darum gebeten, den Plan dafür vorzubereiten.“

Die Aussage beschreibt zunächst einen politischen Vorbereitungsauftrag nach Darstellung des Regierungschefs. Im veröffentlichten Interviewabschnitt nennt er weder eine bestimmte Kryptowährung noch ein Budget oder einen Termin für die Umsetzung. Eine staatliche Bitcoin-Reserve lässt sich daraus ebenso wenig ableiten wie ein bereits eingerichtetes alternatives Zahlungssystem.

Auch die angesprochenen Bankensanktionen sind in dieser Passage ein mögliches Zukunftsszenario. Netanjahu erklärt dort nicht, dass die israelische Bankenwirtschaft bereits vom internationalen Finanzsystem abgeschnitten sei.

Eine Blockchain-Zahlung hebt Sanktionen nicht auf

Für die Einordnung ist entscheidend, zwischen dem technischen Zahlungsweg und der rechtlichen Zulässigkeit eines Geschäfts zu unterscheiden.

Die US-Sanktionsbehörde OFAC stellt in ihrer offiziellen Erläuterung zu digitalen Währungen klar: Für Personen und Unternehmen unter ihrer Zuständigkeit gelten dieselben Verpflichtungen, unabhängig davon, ob eine Transaktion mit digitalen Währungen oder herkömmlichem Geld abgewickelt wird. Auch Geschäfte zur Umgehung einschlägiger Verbote sind erfasst.

Das ist eine allgemeine Regel und keine Ankündigung neuer US-Sanktionen gegen Israel. Sie verdeutlicht jedoch die Grenze der Idee: Ein Geschäftspartner darf eine für ihn verbotene Transaktion nicht allein deshalb durchführen, weil die Bezahlung über eine Blockchain erfolgt.

Auch Stablecoins können gesperrt werden

Hinzu kommt eine technische Einschränkung bei zentral herausgegebenen Kryptowerten. Tether kündigte bereits im Dezember 2023 eine Sperrungspolitik für Wallet-Adressen mit Bezug zu Personen auf der OFAC-Sanktionsliste an. Die Maßnahmen erstrecken sich ausdrücklich auch auf den Sekundärmarkt.

Daraus folgt nicht, dass sämtliche Kryptowährungen auf dieselbe Weise kontrollierbar sind. Es zeigt aber, weshalb insbesondere Dollar-Stablecoins keinen automatisch sanktionsfreien Zahlungsraum schaffen.

Über die Eingriffsmöglichkeiten der Herausgeber berichtete boersen-parkett.de zuletzt im Beitrag „Stablecoin-Anbieter frieren 6,4 Milliarden Dollar ein – oft ohne öffentlich erkennbaren Grund“.

Warum internationale Bankverbindungen entscheidend bleiben

Die Bank of Israel erläutert in ihrem Bankenbericht für 2024, Abschnitt 5.3, die Bedeutung sogenannter Korrespondenzbanken. Diese ermöglichen unter anderem grenzüberschreitende Zahlungen. Werden solche Beziehungen beeinträchtigt, können nach Darstellung der Zentralbank Geldtransfers und die wirtschaftliche Aktivität gestört werden.

Dieser Bericht ist keine aktuelle Stellungnahme zu Netanjahus Interview. Er beschreibt jedoch die wirtschaftliche Abhängigkeit, die hinter der Debatte steht.

Netanjahus Vorstoß wirft damit eine größere Frage auf als die nach der passenden Kryptowährung: Wie sollen Unternehmen internationale Geschäfte abwickeln, wenn Geschäftspartner, Zahlungsdienstleister oder Banken rechtlichen Beschränkungen unterliegen? Welche belastbare Antwort der angekündigte Plan darauf liefern soll, bleibt im Originalinterview offen.