Regierungsentwurf zum Haushalt 2027: Krypto-Gewinne sollen wie Kapitalvermögen besteuert werden – die Haltefrist fällt

Alex Merten

03.07.2026, 15:58 Uhr

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Es wird konkret: Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 hat die Bundesregierung ihre Pläne zur Krypto-Besteuerung erstmals inhaltlich präzisiert. Kryptowerte wie Bitcoin, die im Privatvermögen gehalten werden, sollen künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Die Konsequenz: Veräußerungsgewinne wären dann unabhängig von der bisherigen einjährigen Haltefrist steuerpflichtig. Damit fiele der Standortvorteil, der Deutschland bislang von den meisten EU-Staaten unterschied.

Bislang gelten Kryptowerte steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter“ nach § 23 EStG. Gewinne aus dem Verkauf sind steuerfrei, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt. Genau diese Systematik soll nun aufgebrochen werden. Statt einer bloßen Verschärfung der Haltefrist deutet die neue Formulierung auf eine grundlegende Neueinordnung hin – hin zu einer Behandlung, wie sie bereits bei Aktien und anderen Kapitalanlagen üblich ist.

Die Begründung: „gerecht und nachvollziehbar“

Die Bundesregierung rahmt den Schritt als Frage der Steuergerechtigkeit. Wer mit Kryptowerten Gewinne erziele, solle ebenso zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie jemand, der seinen Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuert. Gleichmäßige und nachvollziehbare Besteuerungsregeln sollen zudem die Akzeptanz einer Reform in der Bevölkerung erhöhen. Die Regierung selbst spricht von einer „Modernisierung“ der Kryptobesteuerung. Fiskalischer Hintergrund bleibt der massive Konsolidierungsdruck: Für 2027 klaffen milliardenschwere Lücken im Bundeshaushalt, die unter anderem über eine breitere Einnahmebasis geschlossen werden sollen.

Offene Fragen für Anleger

Für Bitcoin-Halter bleibt die entscheidende Frage die des Bestandsschutzes: ab welchem Stichtag die Neuregelung greift und wie mit bereits gehaltenen Coins umgegangen wird. Verfassungsrechtlich spricht viel dafür, dass Wertsteigerungen, die nach altem Recht bereits steuerfrei realisierbar waren, unter Vertrauensschutz stehen und nicht rückwirkend erfasst werden dürfen. Der Regierungsentwurf durchläuft nun das parlamentarische Verfahren; die konkrete steuerrechtliche Ausgestaltung erfolgt voraussichtlich in einem begleitenden Steueränderungsgesetz. Bis zu dessen Verkündung bleibt die aktuelle Rechtslage bestehen – Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und Co. sind für Privatpersonen nach mehr als einem Jahr Haltedauer weiterhin steuerfrei.