Krypto-Haltefrist offenbar vor dem Aus: CSU-Abgeordneter spricht in E-Mail von bereits beschlossener Abschaffung

Raphael Lulay

27.06.2026, 22:25 Uhr

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In der Debatte um die Besteuerung von Bitcoin und Altcoins in Deutschland sorgt ein neues Dokument für Aufsehen. Laut einer auf der Plattform X veröffentlichten E-Mail, die dem CSU-Bundestagsabgeordneten Thomas Silberhorn zugeschrieben wird, soll die Bundesregierung die Abschaffung der steuerfreien einjährigen Haltefrist für Krypto-Gewinne bereits beschlossen haben. Die Authentizität der E-Mail ist nicht unabhängig bestätigt – die Tragweite der Aussage wäre dennoch erheblich.

Der Reihe nach: Bislang können Privatpersonen Bitcoin und andere Kryptowährungen nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei verkaufen. Kryptowerte werden steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter“ eingeordnet, vergleichbar mit Gold oder Fremdwährungen, für die dieselbe Regel gilt. Diskussionen über eine Abschaffung dieser Frist begleiten die Branche seit den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD. In den Koalitionsvertrag schaffte es eine entsprechende Regelung nicht. Spätestens seit Finanzminister Lars Klingbeil Ende April eine „Änderung“ der Krypto-Besteuerung in den Haushaltseckwerten ankündigte, wächst die Sorge in der Community erneut.

Was in der E-Mail des CSU-Politikers steht

Die zentrale Brisanz liegt in einem Widerspruch innerhalb des Schreibens selbst. Zunächst führt der Abgeordnete die bekannte Position der Union aus: Man habe den Gesetzentwurf der Grünen vom 5. Mai 2026 abgelehnt und wolle Kryptowährungen steuerlich nicht schlechter stellen als Fremdwährungen oder physisches Gold, für die ebenfalls eine Haltefrist gelte. Eine solche Maßnahme sei zudem nicht im Koalitionsvertrag vereinbart.

Im weiteren Verlauf heißt es dann jedoch, die Bundesregierung habe mit den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2027 die Abschaffung der einjährigen Haltefrist bereits beschlossen. Als Begründung wird das wachsende strukturelle Haushaltsdefizit angeführt, vor dessen Hintergrund eine vollständige Steuerfreiheit der Gewinne immer schwerer zu rechtfertigen sei. Für bisherige Anlagegeschäfte soll dem Schreiben zufolge Vertrauensschutz gelten, also eine Frist eingeräumt werden, bis zu der Gewinne steuerfrei realisiert werden können.

Die deutschsprachige Bitcoin-Plattform Blocktrainer.de berichtete als erste redaktionelle Quelle außerhalb von X über das Dokument. Nach eigenen Angaben ließ sich die Redaktion die E-Mail weiterleiten, konnte ihre Echtheit aber nicht unabhängig verifizieren; eine Anfrage an Silberhorn blieb zunächst unbeantwortet.

Warum die Haltefrist trotzdem nicht abgeschafft ist

So eindeutig der Wortlaut klingt: Eine Steueränderung dieser Größenordnung müsste am Ende gesetzlich beschlossen werden. Das Bundesfinanzministerium arbeitet eigenen Angaben zufolge an einem Referentenentwurf, der bislang nicht vorliegt. In den Eckwerten selbst steht nicht explizit, dass die Haltefrist fallen soll. Denkbar ist daher, dass der Abgeordnete die Einigung auf die Eckwerte mit einem Beschluss zur Abschaffung gleichgesetzt hat.

Hinzu kommt, dass sich andere Unionspolitiker deutlich zurückhaltender äußern. Der finanzpolitische Sprecher der CDU, Fritz Güntzler, erklärte kürzlich, die aktuelle Regelung sei systematisch richtig und es bedürfe keiner Änderung. Steuerexperten verweisen zudem darauf, dass höhere Einnahmen allein als Begründung für eine Gesetzesänderung rechtlich nicht ausreichten – ein verabschiedeter Entwurf ließe sich theoretisch sogar anfechten.

Die entscheidenden Weichen werden in den kommenden Tagen gestellt. Am morgigen Sonntag finden die abschließenden Beratungen über den Bundeshaushalt 2027 im Koalitionsausschuss statt, auf deren Grundlage ein Haushaltsentwurf beschlossen werden soll. Die parlamentarischen Beratungen sollen ab September folgen. Bis dahin bleibt offen, ob aus der in der E-Mail beschriebenen Absicht tatsächlich geltendes Recht wird.