CoinTracking-CEO Dario Kachel gegen Krypto-Steuerreform: „Wer die Haltefrist abschafft, vertreibt Investoren“

Raphael Lulay

12.05.2026, 21:06 Uhr

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In der politischen Debatte um die Krypto-Besteuerung in Deutschland meldet sich erstmals ein gewichtiger Branchenakteur mit einer öffentlichen Gegenposition zu Wort. Das Münchner Unternehmen CoinTracking, nach eigenen Angaben mit über 2,2 Millionen Nutzern einer der größten Krypto-Steuer-Anbieter weltweit, hat am 11. Mai 2026 eine ausführliche Stellungnahme zur einjährigen Haltefrist veröffentlicht. Der Tenor ist eindeutig: Das Unternehmen lehnt eine Abschaffung der bestehenden Regelung nach § 23 EStG explizit ab und distanziert sich gleichzeitig von anderen Akteuren der Branche, die in Berlin und Wien aktiv für eine Verschärfung der Krypto-Besteuerung geworben haben sollen.

CEO Dario Kachel mit klarer Botschaft an die Politik

CoinTracking-Geschäftsführer Dario Kachel bezieht in der Stellungnahme persönlich Position. Die Haltefrist sei „ein Standortvorteil, der langfristiges Investieren belohnt und Millionen Anlegern Planungssicherheit gibt“. Wer sie abschaffe, vertreibe Investoren und schwäche das Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen. Das Unternehmen werde sich „weiter für ihren Erhalt einsetzen“.

Bemerkenswert ist die Begründung: CoinTracking betont, niemals Lobbyarbeit für eine Abschaffung der Haltefrist betrieben zu haben – weder in Deutschland noch in Österreich. Eine einfache, klare Steuerregelung sei auch für das eigene Geschäftsmodell vorteilhaft, weil zufriedene Nutzer die Grundlage des Geschäfts bildeten. Mehr Komplexität im Steuerrecht führe nicht automatisch zu mehr Umsatz für Steuer-Tools. Ausgangspunkt der politischen Debatte war eine Aussage von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf der Bundespressekonferenz, in der dieser eine Anpassung der Krypto-Besteuerung in Aussicht stellte – die Bestätigung wurde zuerst von Blocktrainer dokumentiert.

Branchen-Schlagabtausch: Blockpit als Stichwortgeber

Im Kern adressiert die Stellungnahme einen Punkt, der in der Community seit Wochen diskutiert wird: die Frage, woher die in der politischen Debatte zirkulierenden Milliarden-Hochrechnungen eigentlich stammen. CoinTracking benennt das Problem direkt – wenn auch ohne Namensnennung – und verweist explizit auf einen X-Beitrag von Bitpanda-Mitgründer Eric Demuth, in dem die Haltefrist-Abschaffung in Österreich als „extrem dumme Entscheidung“ bezeichnet wird.

Die Hochrechnungen von Prof. Dr. Co-Pierre Georg vom Frankfurt School Blockchain Center, die ein angebliches jährliches Steuerpotenzial von bis zu 11,4 Milliarden Euro nennen, basieren laut CoinTracking auf Transaktionsdaten von rund 10.000 Nutzern des österreichischen Steuer-Tool-Anbieters Blockpit. Diese Stichprobe sei nicht repräsentativ für die Gesamtheit deutscher Krypto-Anleger: Der durchschnittliche Portfoliowert in dieser Datengrundlage liegt bei 57.000 Euro, der Median jedoch nur bei 13.000 Euro – eine deutliche Schieflage durch einzelne Großportfolios. Auch der Bitcoin Bundesverband hat die Methodik in einer eigenen Analyse als nicht belastbar kritisiert.

CoinTracking formuliert es deutlich: „Wer mit Nutzerdaten angebliche Steuerpotenziale errechnet und damit Politikern die Vorlage für Steuererhöhungen liefert, arbeitet gegen die Interessen der eigenen Community.“

Der Österreich-Vergleich: 33,8 Millionen Euro statt Milliarden

Den vielleicht stärksten Realitätscheck liefert ein Blick nach Österreich. Das Nachbarland hat die Krypto-Haltefrist bereits 2022 abgeschafft. Im Bullenmarktjahr 2024 lagen die gesamten Krypto-Steuereinnahmen dort laut einem Bericht von Trending Topics bei 33,8 Millionen Euro – das entspricht 0,57 Prozent der gesamten Kapitalertragsteuereinnahmen Österreichs.

Eine Hochrechnung auf die deutsche Bevölkerung und Wirtschaftsleistung käme demnach auf Mehreinnahmen im Bereich von rund 100 bis 150 Millionen Euro pro Jahr. Die Diskrepanz zu den im Bundestag zitierten Milliardenzahlen ist erheblich. Auch der Grünen-Gesetzentwurf vom 6. Mai, der ein Aufkommen von 5 Milliarden Euro veranschlagt, müsse sich an diesen realen Erfahrungen messen lassen.

Systematik des § 23 EStG: Krypto kein Sonderfall

Ein weiterer Aspekt, den CoinTracking in die Debatte einbringt, betrifft die steuersystematische Einordnung. Kryptowährungen werden derzeit als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG behandelt – dieselbe Norm gilt für Gold, Fremdwährungen, Kunstwerke und Oldtimer. Eine isolierte Abschaffung der Haltefrist nur für Krypto-Assets würde diese steuerliche Systematik durchbrechen.

CoinTracking verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die sich gegen Änderungen an der bestehenden Regelung positioniert hat und auf das Fehlen einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag hingewiesen hatte. Hinzu kommt ein häufig übersehener Punkt: Die Haltefrist wirkt symmetrisch. Nach Ablauf eines Jahres sind nicht nur Gewinne steuerfrei, sondern auch Verluste nicht mehr anrechenbar. Diese Symmetrie unterscheidet die aktuelle Behandlung deutlich von der Besteuerung klassischer Kapitalanlagen.

Anlegerseite unter politischem Dauerfeuer

Die Stellungnahme von CoinTracking trifft auf eine politische Gemengelage, in der sich die Verschärfungssignale verdichten. Innerhalb weniger Tage haben SPD-Finanzminister Lars Klingbeil, die Grünen-Fraktion sowie die Linksfraktion mit einem Wegzugsbesteuerungs-Antrag jeweils eigene Vorschläge zur Krypto-Besteuerung vorgelegt. Parallel formiert sich auf politischer Ebene mit der AfD eine explizit pro-Bitcoin-positionierte Gegenkraft – ein Konfliktfeld, das sich nach US-Vorbild der Wahl 2024 zunehmend zu einem politischen Machtfaktor entwickeln könnte.

Übergangsregelungen und Datenschutz

Für die rund 2,2 Millionen Nutzer der Münchner Plattform stellt sich die Frage, was mit bereits gehaltenen Beständen geschehen würde, falls die Haltefrist tatsächlich fällt. CoinTracking verweist darauf, dass konkrete Details erst im Juli mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 erwartet werden. Eine echte rückwirkende Belastung sei in der deutschen Steuerrechtstradition verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig; auch bei der Investmentsteuerreform 2018 habe es Übergangsregelungen für Altbestände gegeben.

Zusätzlich hebt das Unternehmen seinen Datenschutz-Ansatz hervor: Es würden keine Nutzerdaten verkauft oder an Dritte weitergegeben. Eine Registrierung sei pseudonym und sogar ohne E-Mail-Adresse möglich. Ein direkter, wenn auch nicht namentlich adressierter Seitenhieb gegen Geschäftsmodelle, die auf der Auswertung aggregierter Nutzerdaten basieren.

Einordnung: Branchen-Stellungnahme mit Signalwirkung

Mit der ausführlichen Positionierung wird CoinTracking zum ersten großen deutschsprachigen Krypto-Steuer-Anbieter, der sich öffentlich und mit Nennung des CEO-Namens auf die Seite der Anleger stellt. Für die politische Debatte hat das eine doppelte Wirkung: Erstens entkräftet die Stellungnahme den pauschalen Vorwurf, die gesamte Steuer-Tool-Branche habe ein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Abschaffung der Haltefrist. Zweitens liefert sie der Anleger-Community ein konkretes Argument gegen die im Bundestag zirkulierenden Hochrechnungen – mit realen Vergleichsdaten aus Österreich statt extrapolierter Modellrechnungen.

Ob die Stellungnahme politisches Gewicht entfaltet, hängt nun davon ab, ob sich weitere Branchenstimmen anschließen. Bislang ist die öffentliche Gegenposition gegen die Haltefrist-Abschaffung weitgehend von politischen Akteuren wie der CDU/CSU-Fraktion und einzelnen Verbänden getragen worden. Ein konkurrierender Anbieter aus derselben Marktnische, der sich gegen die mutmaßliche Lobbyarbeit eines Wettbewerbers positioniert, ist in der deutschen Krypto-Branche ein Novum.

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